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Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi

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Für ein freies Gewerbe ist nur die Gewerbeanmeldung nötig. Danach kann sofort mit der<br />

Gewerbetätigkeit begonnen werden. Beispiele für ein freies Gewerbe: Callcenter,<br />

Babysitter, selbstständiges Putzpersonal etc.<br />

Bei reglementierten Gewerben wird nicht nur auf die grundsätzlichen Anforderungen<br />

geachtet (Selbständigkeit, Regelmäßigkeit, Ertragsabsicht, Erlaubtheit), sondern auch ein<br />

Befähigungsnachweis verlangt, bevor ein Gewerbeschein ausgestellt wird. Z.B. muss für<br />

ein bestimmtes Handwerksgewerbe ein dazu ausgezeichneter Handwerker vorhanden sein.<br />

Reglementierte Gewerbe werden darüber hinaus noch in zwei verschiedene Formen<br />

unterschieden:<br />

Reglementierte Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung werden ebenso sensible Gewerbe<br />

genannt. Der Grund dafür ist, dass sie Verantwortung gegenüber anderen Personen tragen<br />

(z.B.: Baumeister, Sicherheitsgewerbe, Reisebüros etc.). Deshalb müssen sich die<br />

Unternehmer vor Erhalt des Gewerbescheins einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.<br />

Die Zuverlässigkeitsprüfung geschieht durch die Gewerbebehörde, wobei auch geprüft<br />

wird, ob die Person in einem Fall <strong>von</strong> falschen Geschäftsabläufen, die das zu gründende<br />

Unternehmen betreffen, vorbestraft ist.<br />

Bei reglementierten Gewerben ohne Zuverlässigkeitsprüfung wird nur Befähigungs-<br />

nachweis und Anmeldung verlangt, damit der Gewerbebetrieb aufgenommen werden<br />

kann. In dieser Gruppe wird speziell auf Handwerk (Meisterbrief erforderlich) und<br />

verbundene Gewerbe (wenn ein Befähigungsnachweis erbracht wurde, kann es sich mit<br />

einem ähnlichen Gewerbe verbinden, z.B. Damen- und Herrenkleidung) hingewiesen. Für<br />

alle anderen Gewerbe dieser Art, wie z.B. Gastgewerbe, Massage etc., ist ebenfalls nur ein<br />

Befähigungsnachweis zu erbringen. 1<br />

2.1.2. Gewerbeschein<br />

Um einen Gewerbeschein zu erhalten und damit ein gewerbliches Unternehmen betreiben<br />

zu dürfen, sind die allgemeinen Vorraussetzungen dafür zu erfüllen:<br />

1. der Besitz der Staatsbürgerschaft oder einer Gleichstellung mit Inländern<br />

2. Eigenberechtigung<br />

3. ein geeigneter Standort (Betriebsanlagengenehmigung)<br />

4. keine Ausschließungsgründe, wie zum Beispiel Finanzstrafdelikte etc.<br />

1 Vgl. Lindner, Fröhlich, Krauskopf, Rotter, Spangl, 2006, S. 124 ff.<br />

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