Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi
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Für ein freies Gewerbe ist nur die Gewerbeanmeldung nötig. Danach kann sofort mit der<br />
Gewerbetätigkeit begonnen werden. Beispiele für ein freies Gewerbe: Callcenter,<br />
Babysitter, selbstständiges Putzpersonal etc.<br />
Bei reglementierten Gewerben wird nicht nur auf die grundsätzlichen Anforderungen<br />
geachtet (Selbständigkeit, Regelmäßigkeit, Ertragsabsicht, Erlaubtheit), sondern auch ein<br />
Befähigungsnachweis verlangt, bevor ein Gewerbeschein ausgestellt wird. Z.B. muss für<br />
ein bestimmtes Handwerksgewerbe ein dazu ausgezeichneter Handwerker vorhanden sein.<br />
Reglementierte Gewerbe werden darüber hinaus noch in zwei verschiedene Formen<br />
unterschieden:<br />
Reglementierte Gewerbe mit Zuverlässigkeitsprüfung werden ebenso sensible Gewerbe<br />
genannt. Der Grund dafür ist, dass sie Verantwortung gegenüber anderen Personen tragen<br />
(z.B.: Baumeister, Sicherheitsgewerbe, Reisebüros etc.). Deshalb müssen sich die<br />
Unternehmer vor Erhalt des Gewerbescheins einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.<br />
Die Zuverlässigkeitsprüfung geschieht durch die Gewerbebehörde, wobei auch geprüft<br />
wird, ob die Person in einem Fall <strong>von</strong> falschen Geschäftsabläufen, die das zu gründende<br />
Unternehmen betreffen, vorbestraft ist.<br />
Bei reglementierten Gewerben ohne Zuverlässigkeitsprüfung wird nur Befähigungs-<br />
nachweis und Anmeldung verlangt, damit der Gewerbebetrieb aufgenommen werden<br />
kann. In dieser Gruppe wird speziell auf Handwerk (Meisterbrief erforderlich) und<br />
verbundene Gewerbe (wenn ein Befähigungsnachweis erbracht wurde, kann es sich mit<br />
einem ähnlichen Gewerbe verbinden, z.B. Damen- und Herrenkleidung) hingewiesen. Für<br />
alle anderen Gewerbe dieser Art, wie z.B. Gastgewerbe, Massage etc., ist ebenfalls nur ein<br />
Befähigungsnachweis zu erbringen. 1<br />
2.1.2. Gewerbeschein<br />
Um einen Gewerbeschein zu erhalten und damit ein gewerbliches Unternehmen betreiben<br />
zu dürfen, sind die allgemeinen Vorraussetzungen dafür zu erfüllen:<br />
1. der Besitz der Staatsbürgerschaft oder einer Gleichstellung mit Inländern<br />
2. Eigenberechtigung<br />
3. ein geeigneter Standort (Betriebsanlagengenehmigung)<br />
4. keine Ausschließungsgründe, wie zum Beispiel Finanzstrafdelikte etc.<br />
1 Vgl. Lindner, Fröhlich, Krauskopf, Rotter, Spangl, 2006, S. 124 ff.<br />
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