Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi
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5.4. Scheinunternehmer<br />
Ein Scheinunternehmer ist eine Person, die wie ein Unternehmer auftritt und sich als<br />
solcher ausgibt, aber im Grunde kein Unternehmer ist. Solche Personen müssen wie<br />
Unternehmer behandelt werden. 1<br />
5.5. Sonderfälle: Freiberufler, Land- und Forstwirte<br />
Für diese Sonderfälle gilt nur das zweite und vierte Buch des Unternehmensgesetzbuches,<br />
aber sie können sich durch freiwillige Eintragung auch den Vorschriften des ersten<br />
Gesetzbuches unterwerfen. Das 3. Buch 2 hingegen ist nie auf Freiberufler, Land- oder<br />
Forstwirte anzuwenden.<br />
6. Unternehmenssteuerrecht<br />
„Unter dem Steuerrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsformen, die<br />
Steuern betreffen […]. Ein einheitliches Steuergesetz gibt es nicht. Die einzelnen<br />
Steuerarten sind vielmehr in besonderen Steuergesetzen geregelt, denen quasi als<br />
allgemeiner Teil die Abgabenordnung vorangestellt ist.“ 3<br />
Im Grunde kann man bei der Versteuerung wieder klare Unterschiede zwischen den<br />
beiden Rechtsformgruppen der Kapitalgesellschaften und der Personengesellschaften<br />
finden. Es gibt wesentliche Vorteile aber klarerweise auch Nachteile in der Besteuerung<br />
<strong>von</strong> Kapitalgesellschaften gegenüber der <strong>von</strong> Personengesellschaften. Prinzipiell<br />
entstehen diese Unterschiede aus dem groben Unterschied zwischen den beiden Formen,<br />
der Rechtspersönlichkeit. Sofern keine Ausnahme besteht, wie der EWIV, hat eine<br />
Personengesellschaft keine Rechtspersönlichkeit und kann damit nicht besteuert werden.<br />
Eine Kapitalgesellschaft hat z.B. einerseits keine Kirchensteuer zu leisten, andererseits ist<br />
sie bei der Vermögenssteuer insofern benachteiligt, als auf sie die doppelte Belastung<br />
zutrifft, womit gemeint ist, dass sowohl das Vermögen als Anteil bei jedem einzelnen<br />
Gesellschafter als auch als Vermögen der Rechtsperson, die das Unternehmen darstellt, zu<br />
versteuern ist. Weitere Vorteile für Kapitalgesellschaften bzw. Nachteile der<br />
Personengesellschaften sind:<br />
1 Vgl. Schummer, 2006, S. 10 ff.<br />
2 Das erste Buch behandelt allgemeine Bestimmungen, das zweite Buch das Gesellschaftsrecht, das Dritte<br />
die Rechnungslegung, das Vierte die unternehmensbezogenen Geschäfte und das Fünfte den Seehandel.<br />
(vgl. http://www.managementclub.at/upload/doc/186/ugbmanagementclub20061024.ppt, [30.10.2007])<br />
3 Hennerkes, Schiffer, 1993, S. 1.<br />
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