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Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi

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5.4. Scheinunternehmer<br />

Ein Scheinunternehmer ist eine Person, die wie ein Unternehmer auftritt und sich als<br />

solcher ausgibt, aber im Grunde kein Unternehmer ist. Solche Personen müssen wie<br />

Unternehmer behandelt werden. 1<br />

5.5. Sonderfälle: Freiberufler, Land- und Forstwirte<br />

Für diese Sonderfälle gilt nur das zweite und vierte Buch des Unternehmensgesetzbuches,<br />

aber sie können sich durch freiwillige Eintragung auch den Vorschriften des ersten<br />

Gesetzbuches unterwerfen. Das 3. Buch 2 hingegen ist nie auf Freiberufler, Land- oder<br />

Forstwirte anzuwenden.<br />

6. Unternehmenssteuerrecht<br />

„Unter dem Steuerrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsformen, die<br />

Steuern betreffen […]. Ein einheitliches Steuergesetz gibt es nicht. Die einzelnen<br />

Steuerarten sind vielmehr in besonderen Steuergesetzen geregelt, denen quasi als<br />

allgemeiner Teil die Abgabenordnung vorangestellt ist.“ 3<br />

Im Grunde kann man bei der Versteuerung wieder klare Unterschiede zwischen den<br />

beiden Rechtsformgruppen der Kapitalgesellschaften und der Personengesellschaften<br />

finden. Es gibt wesentliche Vorteile aber klarerweise auch Nachteile in der Besteuerung<br />

<strong>von</strong> Kapitalgesellschaften gegenüber der <strong>von</strong> Personengesellschaften. Prinzipiell<br />

entstehen diese Unterschiede aus dem groben Unterschied zwischen den beiden Formen,<br />

der Rechtspersönlichkeit. Sofern keine Ausnahme besteht, wie der EWIV, hat eine<br />

Personengesellschaft keine Rechtspersönlichkeit und kann damit nicht besteuert werden.<br />

Eine Kapitalgesellschaft hat z.B. einerseits keine Kirchensteuer zu leisten, andererseits ist<br />

sie bei der Vermögenssteuer insofern benachteiligt, als auf sie die doppelte Belastung<br />

zutrifft, womit gemeint ist, dass sowohl das Vermögen als Anteil bei jedem einzelnen<br />

Gesellschafter als auch als Vermögen der Rechtsperson, die das Unternehmen darstellt, zu<br />

versteuern ist. Weitere Vorteile für Kapitalgesellschaften bzw. Nachteile der<br />

Personengesellschaften sind:<br />

1 Vgl. Schummer, 2006, S. 10 ff.<br />

2 Das erste Buch behandelt allgemeine Bestimmungen, das zweite Buch das Gesellschaftsrecht, das Dritte<br />

die Rechnungslegung, das Vierte die unternehmensbezogenen Geschäfte und das Fünfte den Seehandel.<br />

(vgl. http://www.managementclub.at/upload/doc/186/ugbmanagementclub20061024.ppt, [30.10.2007])<br />

3 Hennerkes, Schiffer, 1993, S. 1.<br />

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