30.01.2013 Aufrufe

Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi

Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi

Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1. Geschichtliche Entwicklung<br />

Unternehmensrecht gehört zu den Sonderprivatrechten (so wie auch Wertpapierrecht,<br />

Arbeitsrecht etc.), die innerhalb dieses speziellen Gebietes dem allgemeinen Privatrecht<br />

gegenüberstehen. Das Privatrecht regelt den Verkehr unter den einzelnen Bürgern und<br />

damit die privaten Interessen. Im Gegensatz dazu enthält das öffentliche Recht die<br />

zwingenden Vorschriften und die öffentlichen Interessen.<br />

Am Anfang der privatrechtlichen Entwicklung in Österreich stand das Allgemeine<br />

Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches 1812 unter Franz II. <strong>von</strong> Habsburg-Lothringen<br />

in Kraft trat. Die Entwicklung dieses umfassenden Gesetzbuches hatte schon unter<br />

Kaiserin Maria Theresia begonnen und dauerte mehrere Jahrzehnte. In dieser Zeit<br />

entstanden auch in anderen Ländern, wie z.B. Frankreich, derartige Gesetzbücher. In<br />

Deutschland wurde das Bürgerliche Gesetzbuch erst im Jahre 1900 eingeführt.<br />

Der Grundgedanke der im 19. Jahrhundert heranwachsenden Aufklärung war es, das<br />

Gesetz so einheitlich und widerspruchslos wie möglich zu machen. Deshalb sind die<br />

größten Teile des damaligen ABGB noch in dem Heutigen vorhanden und werden zur<br />

Lösung privatrechtlicher Konflikte genutzt. Doch viele Teilgebiete der heutigen<br />

Rechtswissenschaft mussten entstehen, da die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in<br />

manchen Bereichen erst später einsetzte. Das Allgemeine Handelsgesetzbuch (AHGB)<br />

wurde 1862 eingeführt und mit dem Anschluss 1938 zum Handelsgesetzbuch (HGB),<br />

welches sich in Deutschland aus dem AHGB entwickelt hatte. Teilgebiete, welche im<br />

HGB geregelt sind, wurden deshalb zu Sondergesetzen, da die Übersichtlichkeit wegen<br />

des zu großen Umfangs des ABGB gefährdet war. So entwickelte sich z.B. auch 1979 aus<br />

dem ehemaligen Ratengesetz (1899 im ABGB aufgenommen) das Konsumentenschutz-<br />

gesetz (KSchG), 1981 das Mietrecht, 1988 das Produkthaftungsgesetz (PHG) etc. 1,2<br />

Weiters wurde das Handelsgesetzbuch immer umfassender und somit wurden alte<br />

Bereiche aus dem HGB, wie z.B. 1966 das Aktienrecht, ebenso zu Sondergesetzen<br />

(Aktiengesetz {AktG}). Neue Bereiche, wie z.B. 1906 die Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung (GmbH), wurden sofort in eigenen Sondergesetzen geregelt. 3,4<br />

1<br />

Vgl. http://www.managementclub.at/upload/doc/186/ugbmanagementclub20061024.ppt, [30.10.2007].<br />

2<br />

Vgl. Schummer, 2006, S.1 ff.<br />

3<br />

Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch#Entwicklung, [15.08.2007].<br />

4<br />

Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgesetzbuch#Geschichte, [15.08.2007].<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!