Fachbereichsarbeit von Daniel Lackner - oeppi
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1. Geschichtliche Entwicklung<br />
Unternehmensrecht gehört zu den Sonderprivatrechten (so wie auch Wertpapierrecht,<br />
Arbeitsrecht etc.), die innerhalb dieses speziellen Gebietes dem allgemeinen Privatrecht<br />
gegenüberstehen. Das Privatrecht regelt den Verkehr unter den einzelnen Bürgern und<br />
damit die privaten Interessen. Im Gegensatz dazu enthält das öffentliche Recht die<br />
zwingenden Vorschriften und die öffentlichen Interessen.<br />
Am Anfang der privatrechtlichen Entwicklung in Österreich stand das Allgemeine<br />
Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), welches 1812 unter Franz II. <strong>von</strong> Habsburg-Lothringen<br />
in Kraft trat. Die Entwicklung dieses umfassenden Gesetzbuches hatte schon unter<br />
Kaiserin Maria Theresia begonnen und dauerte mehrere Jahrzehnte. In dieser Zeit<br />
entstanden auch in anderen Ländern, wie z.B. Frankreich, derartige Gesetzbücher. In<br />
Deutschland wurde das Bürgerliche Gesetzbuch erst im Jahre 1900 eingeführt.<br />
Der Grundgedanke der im 19. Jahrhundert heranwachsenden Aufklärung war es, das<br />
Gesetz so einheitlich und widerspruchslos wie möglich zu machen. Deshalb sind die<br />
größten Teile des damaligen ABGB noch in dem Heutigen vorhanden und werden zur<br />
Lösung privatrechtlicher Konflikte genutzt. Doch viele Teilgebiete der heutigen<br />
Rechtswissenschaft mussten entstehen, da die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in<br />
manchen Bereichen erst später einsetzte. Das Allgemeine Handelsgesetzbuch (AHGB)<br />
wurde 1862 eingeführt und mit dem Anschluss 1938 zum Handelsgesetzbuch (HGB),<br />
welches sich in Deutschland aus dem AHGB entwickelt hatte. Teilgebiete, welche im<br />
HGB geregelt sind, wurden deshalb zu Sondergesetzen, da die Übersichtlichkeit wegen<br />
des zu großen Umfangs des ABGB gefährdet war. So entwickelte sich z.B. auch 1979 aus<br />
dem ehemaligen Ratengesetz (1899 im ABGB aufgenommen) das Konsumentenschutz-<br />
gesetz (KSchG), 1981 das Mietrecht, 1988 das Produkthaftungsgesetz (PHG) etc. 1,2<br />
Weiters wurde das Handelsgesetzbuch immer umfassender und somit wurden alte<br />
Bereiche aus dem HGB, wie z.B. 1966 das Aktienrecht, ebenso zu Sondergesetzen<br />
(Aktiengesetz {AktG}). Neue Bereiche, wie z.B. 1906 die Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung (GmbH), wurden sofort in eigenen Sondergesetzen geregelt. 3,4<br />
1<br />
Vgl. http://www.managementclub.at/upload/doc/186/ugbmanagementclub20061024.ppt, [30.10.2007].<br />
2<br />
Vgl. Schummer, 2006, S.1 ff.<br />
3<br />
Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch#Entwicklung, [15.08.2007].<br />
4<br />
Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgesetzbuch#Geschichte, [15.08.2007].<br />
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