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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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1 Betreuung<br />

von Kindern<br />

Die Gesamtkosten der Einrichtungen belaufen sich auf insgesamt 31.763.752 Euro. Ein<br />

Platz in einer Kindertageseinrichtung kostet im Durchschnitt 5.608 Euro.<br />

Die dargestellten Finanzierungsanteile sind voraussichtliche Kosten <strong>des</strong> Kindergartenjahres<br />

2008/2009.<br />

Im Jahr 2007/2008 wurden insgesamt 216 Erlasse von Elternbeiträgen erteilt. Die Anzahl<br />

der Antragstellungen sind allerdings zum neuen Kindergartenjahr 2008/2009 zurückgegangen,<br />

da zum 01.08.2008 die Einkommensgrenze zur Bemessung der Festsetzung der<br />

Elternbeiträge angehoben wurde.<br />

Die Elternbeiträge wurden dem KiBiz angepasst. Ab dem Kindergartenjahr 2008/2009<br />

gilt die Beitragsfreiheit für Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter 25.000 Euro.<br />

Überdies wurde die sogenannte Geschwisterregelung eingeführt. Jene regelt die Beitragsfreiheit<br />

für das zweite, und je<strong>des</strong> weitere Kind einer Familie, in der bereits das erste<br />

Kind zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, zur Kindertagespflege oder in der<br />

offenen Ganztagsschule angemeldet ist.<br />

Entwicklungen und Ausblick<br />

Gesellschaftliche Veränderungen im Hinblick auf soziale, ökonomische und demographische<br />

Entwicklungen haben Auswirkungen auf die Tätigkeiten von Kindertageseinrichtungen<br />

und zwar sowohl in pädagogischer als auch in organisatorischer und betriebswirtschaftlicher<br />

Hinsicht.<br />

Seit dem 1. Januar 2009 ist das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in Kraft. Dieses Gesetz ist<br />

eine Weiterentwicklung <strong>des</strong> seit 01.05.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetzes<br />

(TAG). Das KiFöG legt die Grundlage für den Ausbau <strong>des</strong> qualitativen und quantitativen<br />

Förderangebotes für unter dreijährige Kinder. So sollen bis 2013 für 35 Prozent dieser<br />

Kinder im Bun<strong>des</strong>durchschnitt Plätze geschaffen werden. Das Land NRW sieht eine Ausbauquote<br />

von 32 Prozent vor, der <strong>Kreis</strong> <strong>Paderborn</strong> hat in seiner Ausbauplanung ebenfalls<br />

den Zielwert von 32 Prozent beschlossen. Der stufenweise Ausbau sieht vor, dass der<br />

Rechtsanspruch für zweijährige Kinder zum Kindergartenjahr 2010/2011 eingeführt wird<br />

und für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab dem Jahr 2013/2014. Dieser<br />

Rechtsanspruch soll sowohl durch Plätze in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege<br />

abgedeckt werden. Die Verteilung der Plätze in Tageseinrichtungen und Tagespflege<br />

ist im Verhältnis 85 zu 15 Prozent geplant.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter<br />

3 Jahren voraussichtlich weiter steigen wird, auch um Familie und Beruf besser vereinbaren<br />

zu können.<br />

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