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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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54<br />

4.1 Familiengericht<br />

Gemäß § 50 SGB VIII und § 49 und 49a FGG<br />

ist das Jugendamt als Gutachter beteiligt<br />

an familien- und vormundschaftsgerichtlichen<br />

Verfahren. Die gesetzlich verankerte<br />

Beteiligung <strong>des</strong> <strong>Jugendamtes</strong> verdeutlicht<br />

die Stellung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> als Träger eigener<br />

Rechte.<br />

Im Hinblick auf die Wahrnehmung der<br />

Kin<strong>des</strong>interessen recherchieren die ASD-<br />

Fachkräfte im Auftrag <strong>des</strong> Familien- oder<br />

Vormundschaftsgerichtes hinsichtlich der<br />

Lebensumstände <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> als Grundlage<br />

für die Entscheidung <strong>des</strong> Gerichtes.<br />

In Sorgerechts- und Umgangsverfahren beinhaltet<br />

der Bericht in der Regel eine Beschreibung<br />

der Lebenssituation <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />

und eine Empfehlung zur Sorgerechts- bzw.<br />

Umgangsregelung unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>wohls.<br />

Die Mitwirkung beinhaltet im Bedarfsfall<br />

auch die Teilnahme an gerichtlichen Anhörungsterminen.<br />

Anträge zum Sorgerechtsentzug:<br />

2008: 31 (2007: 34)<br />

Gerichtliche Maßnahmen<br />

zum Entzug der elterlichen Sorge:<br />

2008: 25 (2007: 24)<br />

Stellungnahmen zur gerichtlichen<br />

Regelung der elterlichen Sorge bei<br />

Trennung und Scheidung:<br />

2008: 139 (2007: 168)<br />

Summe der Kinder: 295 (2007: 303)<br />

Verbleib beim Vater: 30 (2007: 35)<br />

Verbleib bei der Mutter: 265 (2007: 268)<br />

4 Mitwirkung in<br />

Gerichtsverfahren<br />

4.2 Vormundschaftsgericht<br />

Das Jugendamt hat als Amtsvormund oder<br />

Amtspfleger gem. § 50 Abs.2 SGB VIII das<br />

Vormundschaftsgericht über die Entwicklung<br />

<strong>des</strong> Mündels zu unterrichten.<br />

Ferner ist jeder Einzelfall dahingehend zu<br />

überprüfen, ob eine Person oder ein Verein<br />

für die Übernahme einer Vormundschaft<br />

geeignet ist (§ 53 SGB VIII).<br />

Daraus resultierend wurden im Jahr 2008<br />

insgesamt 176 Berichte (2007: 190) an die<br />

zuständigen Vormundschaftsgerichte übermittelt.<br />

4.3 Jugendgericht<br />

Gemäß der §§ 38 und 50 Abs. 3 Satz 2 <strong>des</strong><br />

Jugendgerichtsgesetzes hat das Jugendamt<br />

in gerichtlichen Verfahren gegen jugendliche<br />

oder junge heranwachsende Straftäter<br />

mitzuwirken.<br />

Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe betreuen<br />

den Jugendlichen oder jungen Volljährigen<br />

während <strong>des</strong> gesamten Verfahrens.<br />

Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit,<br />

der Entwicklung und <strong>des</strong> sozialen Umfel<strong>des</strong><br />

<strong>des</strong> Beschuldigten prüfen sie, ob Jugendhilfemaßnahmen<br />

geeignet sind, durch<br />

erzieherische Maßnahmen auf den jungen<br />

Menschen einzuwirken, so dass von einer<br />

Strafverfolgung abgesehen werden kann.<br />

Die Jugendgerichtshilfe hat darüber hinaus<br />

an 365 Jugendgerichtsverhandlungen in<br />

2008 teilgenommen (2007: 401).<br />

Eine differenzierte Darstellung <strong>des</strong> Aufgabenbereiches<br />

der Jugendgerichtshilfe ist<br />

unter Punkt 12 zu finden.

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