Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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54<br />
4.1 Familiengericht<br />
Gemäß § 50 SGB VIII und § 49 und 49a FGG<br />
ist das Jugendamt als Gutachter beteiligt<br />
an familien- und vormundschaftsgerichtlichen<br />
Verfahren. Die gesetzlich verankerte<br />
Beteiligung <strong>des</strong> <strong>Jugendamtes</strong> verdeutlicht<br />
die Stellung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> als Träger eigener<br />
Rechte.<br />
Im Hinblick auf die Wahrnehmung der<br />
Kin<strong>des</strong>interessen recherchieren die ASD-<br />
Fachkräfte im Auftrag <strong>des</strong> Familien- oder<br />
Vormundschaftsgerichtes hinsichtlich der<br />
Lebensumstände <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> als Grundlage<br />
für die Entscheidung <strong>des</strong> Gerichtes.<br />
In Sorgerechts- und Umgangsverfahren beinhaltet<br />
der Bericht in der Regel eine Beschreibung<br />
der Lebenssituation <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />
und eine Empfehlung zur Sorgerechts- bzw.<br />
Umgangsregelung unter Berücksichtigung<br />
<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>wohls.<br />
Die Mitwirkung beinhaltet im Bedarfsfall<br />
auch die Teilnahme an gerichtlichen Anhörungsterminen.<br />
Anträge zum Sorgerechtsentzug:<br />
2008: 31 (2007: 34)<br />
Gerichtliche Maßnahmen<br />
zum Entzug der elterlichen Sorge:<br />
2008: 25 (2007: 24)<br />
Stellungnahmen zur gerichtlichen<br />
Regelung der elterlichen Sorge bei<br />
Trennung und Scheidung:<br />
2008: 139 (2007: 168)<br />
Summe der Kinder: 295 (2007: 303)<br />
Verbleib beim Vater: 30 (2007: 35)<br />
Verbleib bei der Mutter: 265 (2007: 268)<br />
4 Mitwirkung in<br />
Gerichtsverfahren<br />
4.2 Vormundschaftsgericht<br />
Das Jugendamt hat als Amtsvormund oder<br />
Amtspfleger gem. § 50 Abs.2 SGB VIII das<br />
Vormundschaftsgericht über die Entwicklung<br />
<strong>des</strong> Mündels zu unterrichten.<br />
Ferner ist jeder Einzelfall dahingehend zu<br />
überprüfen, ob eine Person oder ein Verein<br />
für die Übernahme einer Vormundschaft<br />
geeignet ist (§ 53 SGB VIII).<br />
Daraus resultierend wurden im Jahr 2008<br />
insgesamt 176 Berichte (2007: 190) an die<br />
zuständigen Vormundschaftsgerichte übermittelt.<br />
4.3 Jugendgericht<br />
Gemäß der §§ 38 und 50 Abs. 3 Satz 2 <strong>des</strong><br />
Jugendgerichtsgesetzes hat das Jugendamt<br />
in gerichtlichen Verfahren gegen jugendliche<br />
oder junge heranwachsende Straftäter<br />
mitzuwirken.<br />
Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe betreuen<br />
den Jugendlichen oder jungen Volljährigen<br />
während <strong>des</strong> gesamten Verfahrens.<br />
Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit,<br />
der Entwicklung und <strong>des</strong> sozialen Umfel<strong>des</strong><br />
<strong>des</strong> Beschuldigten prüfen sie, ob Jugendhilfemaßnahmen<br />
geeignet sind, durch<br />
erzieherische Maßnahmen auf den jungen<br />
Menschen einzuwirken, so dass von einer<br />
Strafverfolgung abgesehen werden kann.<br />
Die Jugendgerichtshilfe hat darüber hinaus<br />
an 365 Jugendgerichtsverhandlungen in<br />
2008 teilgenommen (2007: 401).<br />
Eine differenzierte Darstellung <strong>des</strong> Aufgabenbereiches<br />
der Jugendgerichtshilfe ist<br />
unter Punkt 12 zu finden.