Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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3 Kin<strong>des</strong>schutz<br />
Die Fachkräfte <strong>des</strong> ASD verstehen sich als<br />
Berater sowohl für das straffällig gewordene<br />
Kind als auch für die Eltern. Das Tätigwerden<br />
<strong>des</strong> ASD erfolgt als präventive<br />
Maßnahme, um weitere Straftaten <strong>des</strong><br />
Kin<strong>des</strong> zu verhindern und ggf. Erziehungsschwierigkeiten<br />
frühzeitig zu erkennen.<br />
Das Kind soll vor Fehlentwicklungen seiner<br />
Persönlichkeit geschützt werden.<br />
Im Jahr 2008 wurden 78 Kinder straffällig,<br />
in deren Familien jeweils erzieherische Gespräche<br />
geführt worden sind.<br />
3.1.5.5 Beratung und Unterstützung<br />
von straffällig gewordenen Jugendlichen<br />
und deren Eltern<br />
Jugendstraffälligkeit, das Überschreiten<br />
von Grenzen und Normen der Gesellschaft,<br />
ist auch ein Phänomen <strong>des</strong> Jugendalters.<br />
Insofern unterscheidet der Gesetzgeber<br />
zwischen Jugendstrafrecht (Erziehungsgedanke)<br />
und Erwachsenenstrafrecht (Sühnegedanke).<br />
Jugendliche ab 14 Jahren gelten<br />
als strafmündig und Gesetzesverstöße werden<br />
strafrechtlich verfolgt.<br />
Die Altersgruppe der 14 bis 17Jährigen<br />
(Jugendliche) sowie der 18 bis 20Jährigen<br />
(Heranwachsende) fällt in die Zuständigkeit<br />
der Jugendgerichtshilfe (JGH).<br />
Die JGH als Spezialdienst der sozialen Dienste<br />
arbeitet mit Jugendlichen und Heranwachsenden<br />
im Strafverfahren sowie mit<br />
deren Familien zusammen.<br />
Unter Berücksichtigung der individuellen<br />
Lebenswelt und der Eigenständigkeit der<br />
Betroffenen bietet die JGH Hilfestellung zur<br />
zukünftigen legalen Lebensbewältigung.<br />
Hierbei arbeitet sie präventiv in Form von<br />
verschiedenen erzieherischen Maßnahmen.<br />
Dadurch wird der erzieherische Auftrag der<br />
Eltern unterstützt.<br />
Durch persönliche Gespräche und individuelle,<br />
zielgerichtete Maßnahmen wird die<br />
Einsichtsfähigkeit in das eigene Fehlverhalten<br />
vermittelt.<br />
Im Jahr 2008 wurden 809 Jugendliche und<br />
Heranwachsende im Rahmen von Strafverfahren<br />
von der Jugendgerichtshilfe beraten.<br />
Eine Aufschlüsselung der einzelnen<br />
Leistungen ergibt sich unter Punkt 12 Jugendgerichtshilfe.<br />
3.1.5.6 Delegierte Beratungsleistungen<br />
Neben dem Jugendamt erbringen auch<br />
freie Träger Beratungsleistungen. Es gibt<br />
Leistungsverträge mit den Trägern von Erziehungsberatungsstellen<br />
an unterschiedlichen<br />
Standorten, die ebenfalls offen zugänglich<br />
sind und im Sinne institutioneller<br />
Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII die<br />
Angebotspalette komplettieren.<br />
Es bestehen auch mit allen Wohlfahrtsverbänden<br />
zur Wahrung <strong>des</strong> Wunsch- und<br />
Wahlrechts entsprechende Leistungsverträge.<br />
Darüber bekommen die Beratungsstellen<br />
Belladonna und Lilith Zuwendungen<br />
für die Beratung Minderjähriger im Kontext<br />
„Sexueller Missbrauch“ und die Beratungsstelle<br />
für Ehe, Familie und Lebensfragen<br />
für die Beratung von Eltern. Die aktuellen<br />
Leistungsverträge sind unter Punkt IV - 3,<br />
Seite 87, dargestellt.<br />
Inhalt und Umfang dieser Beratungsleistungen<br />
sind den trägereigenen Geschäftsberichten<br />
zu entnehmen.<br />
3.2 Hilfen zur Erziehung<br />
Wenn Beratungsleistungen nicht ausreichen,<br />
um Probleme für Kinder, Jugendli-<br />
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