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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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3 Kin<strong>des</strong>schutz<br />

Die Fachkräfte <strong>des</strong> ASD verstehen sich als<br />

Berater sowohl für das straffällig gewordene<br />

Kind als auch für die Eltern. Das Tätigwerden<br />

<strong>des</strong> ASD erfolgt als präventive<br />

Maßnahme, um weitere Straftaten <strong>des</strong><br />

Kin<strong>des</strong> zu verhindern und ggf. Erziehungsschwierigkeiten<br />

frühzeitig zu erkennen.<br />

Das Kind soll vor Fehlentwicklungen seiner<br />

Persönlichkeit geschützt werden.<br />

Im Jahr 2008 wurden 78 Kinder straffällig,<br />

in deren Familien jeweils erzieherische Gespräche<br />

geführt worden sind.<br />

3.1.5.5 Beratung und Unterstützung<br />

von straffällig gewordenen Jugendlichen<br />

und deren Eltern<br />

Jugendstraffälligkeit, das Überschreiten<br />

von Grenzen und Normen der Gesellschaft,<br />

ist auch ein Phänomen <strong>des</strong> Jugendalters.<br />

Insofern unterscheidet der Gesetzgeber<br />

zwischen Jugendstrafrecht (Erziehungsgedanke)<br />

und Erwachsenenstrafrecht (Sühnegedanke).<br />

Jugendliche ab 14 Jahren gelten<br />

als strafmündig und Gesetzesverstöße werden<br />

strafrechtlich verfolgt.<br />

Die Altersgruppe der 14 bis 17Jährigen<br />

(Jugendliche) sowie der 18 bis 20Jährigen<br />

(Heranwachsende) fällt in die Zuständigkeit<br />

der Jugendgerichtshilfe (JGH).<br />

Die JGH als Spezialdienst der sozialen Dienste<br />

arbeitet mit Jugendlichen und Heranwachsenden<br />

im Strafverfahren sowie mit<br />

deren Familien zusammen.<br />

Unter Berücksichtigung der individuellen<br />

Lebenswelt und der Eigenständigkeit der<br />

Betroffenen bietet die JGH Hilfestellung zur<br />

zukünftigen legalen Lebensbewältigung.<br />

Hierbei arbeitet sie präventiv in Form von<br />

verschiedenen erzieherischen Maßnahmen.<br />

Dadurch wird der erzieherische Auftrag der<br />

Eltern unterstützt.<br />

Durch persönliche Gespräche und individuelle,<br />

zielgerichtete Maßnahmen wird die<br />

Einsichtsfähigkeit in das eigene Fehlverhalten<br />

vermittelt.<br />

Im Jahr 2008 wurden 809 Jugendliche und<br />

Heranwachsende im Rahmen von Strafverfahren<br />

von der Jugendgerichtshilfe beraten.<br />

Eine Aufschlüsselung der einzelnen<br />

Leistungen ergibt sich unter Punkt 12 Jugendgerichtshilfe.<br />

3.1.5.6 Delegierte Beratungsleistungen<br />

Neben dem Jugendamt erbringen auch<br />

freie Träger Beratungsleistungen. Es gibt<br />

Leistungsverträge mit den Trägern von Erziehungsberatungsstellen<br />

an unterschiedlichen<br />

Standorten, die ebenfalls offen zugänglich<br />

sind und im Sinne institutioneller<br />

Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII die<br />

Angebotspalette komplettieren.<br />

Es bestehen auch mit allen Wohlfahrtsverbänden<br />

zur Wahrung <strong>des</strong> Wunsch- und<br />

Wahlrechts entsprechende Leistungsverträge.<br />

Darüber bekommen die Beratungsstellen<br />

Belladonna und Lilith Zuwendungen<br />

für die Beratung Minderjähriger im Kontext<br />

„Sexueller Missbrauch“ und die Beratungsstelle<br />

für Ehe, Familie und Lebensfragen<br />

für die Beratung von Eltern. Die aktuellen<br />

Leistungsverträge sind unter Punkt IV - 3,<br />

Seite 87, dargestellt.<br />

Inhalt und Umfang dieser Beratungsleistungen<br />

sind den trägereigenen Geschäftsberichten<br />

zu entnehmen.<br />

3.2 Hilfen zur Erziehung<br />

Wenn Beratungsleistungen nicht ausreichen,<br />

um Probleme für Kinder, Jugendli-<br />

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