Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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26<br />
1.3 Betreuung in Schulen<br />
Darstellung der Leistungen<br />
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Im Vordergrund der Betreuungsangebote<br />
an Schulen steht die Schaffung der Möglichkeit,<br />
die Vereinbarkeit von Familie und<br />
Beruf und die Verbesserung von Bildungs-<br />
und Chancengleichheit durch neben Fördern<br />
und Fordern auch durch eine strukturierte<br />
Freizeitgestaltung zu erreichen.<br />
Der ganzheitliche Förderauftrag steht im Fokus,<br />
wobei unterschiedliche Professionen zusammenarbeiten<br />
und sich ergänzen sollen.<br />
Die Betreuungsangebote befinden sich in<br />
Trägerschaft von Elterninitiativen, Fördervereinen<br />
und freien Trägern der Jugendhilfe,<br />
die ihre Angebote in eigener Regie<br />
gestalten und durchführen.<br />
Die Finanzierung <strong>des</strong> Betreuungsangebotes<br />
geschieht durch Lan<strong>des</strong>mittel, Zuschüsse<br />
<strong>des</strong> Schulträgers, Eigenmittel <strong>des</strong> Trägers,<br />
Elternbeiträge und Spenden. Unter bestimmten<br />
Voraussetzungen kann durch die<br />
Jugendhilfe der Elternbeitrag ganz oder<br />
teilweise übernommen werden (Mindereinkommen,<br />
pädagogische Notwendigkeit,<br />
Geschwisterkinder).<br />
Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und<br />
Schule spielt hier eine besondere Rolle,<br />
da beide einen gemeinsamen Auftrag für<br />
Erziehung und Bildung von jungen Menschen<br />
haben, der auf gleicher Augenhöhe<br />
und entsprechend den jeweiligen örtlichen<br />
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1 Betreuung<br />
von Kindern<br />
Bedarfen erfüllt werden soll.<br />
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe als<br />
auch die Träger der freien Jugendhilfe sollen<br />
bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit<br />
den Schulen zusammenwirken und sich<br />
insbesondere bei schulbezogenen Angeboten<br />
der Jugendhilfe abstimmen. Darüber<br />
hinaus soll das Zusammenwirken der Schulen<br />
mit den Trägern der freien Jugendhilfe<br />
gefördert werden.<br />
„Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />
fördern das Zusammenwirken<br />
durch die Einrichtung der erforderlichen<br />
Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten,<br />
dass eine sozialräumliche pädagogische<br />
Arbeit gefördert wird und die Beteiligung<br />
der in diesem Sozialraum bestehenden<br />
Schulen und anerkannten Trägern der<br />
freien Jugendhilfe gesichert ist“ (§ 7 Absatz<br />
2 KJFöG).<br />
Eine verlässliche Betreuung ist von Montag<br />
bis Freitag und nach Bedarf auch während<br />
der Ferien und an schulfreien Tagen<br />
(Brückentage, Lehrerfortbildungen, etc.)<br />
gewährleistet. Die genauen Betreuungszeiten<br />
sind abhängig von der Betreuungsform<br />
und werden in jeder Schule nach dem<br />
Bedarf festgelegt.<br />
Zum 01.08.2008 ist das Kinderbildungsgesetz<br />
- KiBiz - in Kraft getreten. Es nennt als<br />
Bausteine die Offene Ganztagsschule und<br />
andere außerunterrichtliche Ganztags- und<br />
Betreuungsangebote in Schulen sowie Angebote<br />
im Bereich der Ganztagsschule im<br />
Primarbereich.<br />
Konkret sieht die Situation im Bereich der Betreuungsangebote an Schulen im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />
für das Schuljahr 2008/2009 folgendermaßen aus: