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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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26<br />

1.3 Betreuung in Schulen<br />

Darstellung der Leistungen<br />

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Im Vordergrund der Betreuungsangebote<br />

an Schulen steht die Schaffung der Möglichkeit,<br />

die Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf und die Verbesserung von Bildungs-<br />

und Chancengleichheit durch neben Fördern<br />

und Fordern auch durch eine strukturierte<br />

Freizeitgestaltung zu erreichen.<br />

Der ganzheitliche Förderauftrag steht im Fokus,<br />

wobei unterschiedliche Professionen zusammenarbeiten<br />

und sich ergänzen sollen.<br />

Die Betreuungsangebote befinden sich in<br />

Trägerschaft von Elterninitiativen, Fördervereinen<br />

und freien Trägern der Jugendhilfe,<br />

die ihre Angebote in eigener Regie<br />

gestalten und durchführen.<br />

Die Finanzierung <strong>des</strong> Betreuungsangebotes<br />

geschieht durch Lan<strong>des</strong>mittel, Zuschüsse<br />

<strong>des</strong> Schulträgers, Eigenmittel <strong>des</strong> Trägers,<br />

Elternbeiträge und Spenden. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen kann durch die<br />

Jugendhilfe der Elternbeitrag ganz oder<br />

teilweise übernommen werden (Mindereinkommen,<br />

pädagogische Notwendigkeit,<br />

Geschwisterkinder).<br />

Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und<br />

Schule spielt hier eine besondere Rolle,<br />

da beide einen gemeinsamen Auftrag für<br />

Erziehung und Bildung von jungen Menschen<br />

haben, der auf gleicher Augenhöhe<br />

und entsprechend den jeweiligen örtlichen<br />

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1 Betreuung<br />

von Kindern<br />

Bedarfen erfüllt werden soll.<br />

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe als<br />

auch die Träger der freien Jugendhilfe sollen<br />

bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit<br />

den Schulen zusammenwirken und sich<br />

insbesondere bei schulbezogenen Angeboten<br />

der Jugendhilfe abstimmen. Darüber<br />

hinaus soll das Zusammenwirken der Schulen<br />

mit den Trägern der freien Jugendhilfe<br />

gefördert werden.<br />

„Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe<br />

fördern das Zusammenwirken<br />

durch die Einrichtung der erforderlichen<br />

Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten,<br />

dass eine sozialräumliche pädagogische<br />

Arbeit gefördert wird und die Beteiligung<br />

der in diesem Sozialraum bestehenden<br />

Schulen und anerkannten Trägern der<br />

freien Jugendhilfe gesichert ist“ (§ 7 Absatz<br />

2 KJFöG).<br />

Eine verlässliche Betreuung ist von Montag<br />

bis Freitag und nach Bedarf auch während<br />

der Ferien und an schulfreien Tagen<br />

(Brückentage, Lehrerfortbildungen, etc.)<br />

gewährleistet. Die genauen Betreuungszeiten<br />

sind abhängig von der Betreuungsform<br />

und werden in jeder Schule nach dem<br />

Bedarf festgelegt.<br />

Zum 01.08.2008 ist das Kinderbildungsgesetz<br />

- KiBiz - in Kraft getreten. Es nennt als<br />

Bausteine die Offene Ganztagsschule und<br />

andere außerunterrichtliche Ganztags- und<br />

Betreuungsangebote in Schulen sowie Angebote<br />

im Bereich der Ganztagsschule im<br />

Primarbereich.<br />

Konkret sieht die Situation im Bereich der Betreuungsangebote an Schulen im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

für das Schuljahr 2008/2009 folgendermaßen aus:

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