Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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2 Jugendarbeit und<br />
Jugendschutz<br />
2.3 Kinder- und<br />
Jugendschutz<br />
Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe<br />
der Jugendhilfe, die aufgrund der sich rasch<br />
verändernden Lebensbedingungen ständig<br />
neue Herausforderungen erfährt. So haben<br />
sich Einstellungen zu Themen wie Gewalt,<br />
Alkohol und Nikotin, Drogen, Sexualität<br />
gewandelt und aggressive Werbung überschreitet<br />
oft Grenzen und bricht Tabus.<br />
Es gibt kaum noch Geheimnisse für Kinder<br />
und Jugendliche; eine Überforderung<br />
und Übersättigung und damit verbunden<br />
das Verschieben von Wertemaßstäben ist<br />
die Folge. Kinder und Jugendliche können<br />
nachhaltig in ihrer seelischen Entwicklung<br />
gestört und irritiert werden.<br />
Kinder- und Jugendschutz ist somit eine<br />
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der<br />
gleichermaßen Jugendhilfe, Eltern, Schule,<br />
Erzieherinnen und Erzieher, Jugendleiterinnen<br />
und Jugendleiter verantwortlich<br />
und eng zusammenarbeiten müssen.<br />
Kinder- und Jugendschutz umfasst zwei<br />
Schwerpunkte:<br />
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schutz (geregelt im Jugendschutzgesetz<br />
- JuSchG))<br />
� ��� �������������� ������� �nd Jugendschutz<br />
(geregelt im § 14 <strong>des</strong> SGB VIII<br />
- Kinder- und Jugendhilfegesetz)<br />
2.3.1 Gesetzlicher Kinder-<br />
und Jugendschutz<br />
Darstellung der Leistungen<br />
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Das Jugendschutzgesetz zeigt einen Rah-<br />
men auf, jedoch müssen die Eltern nicht alles<br />
erlauben, was das Jugendschutzgesetz<br />
gestattet. Eltern tragen bis zur Volljährigkeit<br />
ihres Kin<strong>des</strong> die Verantwortung. Die rechtlichen<br />
Grundlagen <strong>des</strong> gesetzlichen Kinder-<br />
und Jugendschutzes sind in den letzten<br />
Jahren als Reaktion auf zunehmende<br />
Gefährdungstatbestände kontinuierlich erweitert<br />
worden. Kinder- und Jugendschutz<br />
der 80er Jahre widmete sich vorwiegend<br />
dem Schutz der Kinder und Jugendlichen in<br />
der Öffentlichkeit (z.B. Discothekenbesuch,<br />
Gaststättenbesuch).<br />
Eine besondere Beachtung finden nun die<br />
neuen elektronischen Medientechniken<br />
(Handy, DVD, Internet etc.); neuerdings<br />
finden sich im Jugendschutzgesetz auch<br />
Jugendschutzbestimmungen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag<br />
(JMStV) und<br />
Regelungen aus dem Rundfunkrecht, dem<br />
Telemedienrecht u.a. wieder.<br />
Mit dem Kinder- und Jugendschutzgesetz<br />
soll Gefährdungen für Kinder und Jugendliche,<br />
die ihnen in der Öffentlichkeit drohen,<br />
entgegengewirkt werden. Gleichzeitig werden<br />
für Eltern und andere Erziehende sowie<br />
Gewerbetreibende Hinweise gegeben,<br />
wie Gefährdungen ausgeschlossen bzw.<br />
verringert werden (Seminare, Broschüren,<br />
Pressearbeit, etc.).<br />
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Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz<br />
wurde im Jahr 2008 im Betreuungsbereich<br />
<strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>jugendamtes wie folgt umgesetzt:<br />
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beim Karnevalsumzug in Salzkotten-Scharmede,<br />
anlässlich <strong>des</strong> 1. Maifeiertages in<br />
Delbrück-Westenholz im Bereich <strong>des</strong> „Freien<br />
Stuhls“, bei verschiedensten Jugenddisco-<br />
Veranstaltungen sowie im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>-<br />
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