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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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2 Jugendarbeit und<br />

Jugendschutz<br />

2.3 Kinder- und<br />

Jugendschutz<br />

Kinder- und Jugendschutz ist eine Aufgabe<br />

der Jugendhilfe, die aufgrund der sich rasch<br />

verändernden Lebensbedingungen ständig<br />

neue Herausforderungen erfährt. So haben<br />

sich Einstellungen zu Themen wie Gewalt,<br />

Alkohol und Nikotin, Drogen, Sexualität<br />

gewandelt und aggressive Werbung überschreitet<br />

oft Grenzen und bricht Tabus.<br />

Es gibt kaum noch Geheimnisse für Kinder<br />

und Jugendliche; eine Überforderung<br />

und Übersättigung und damit verbunden<br />

das Verschieben von Wertemaßstäben ist<br />

die Folge. Kinder und Jugendliche können<br />

nachhaltig in ihrer seelischen Entwicklung<br />

gestört und irritiert werden.<br />

Kinder- und Jugendschutz ist somit eine<br />

gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der<br />

gleichermaßen Jugendhilfe, Eltern, Schule,<br />

Erzieherinnen und Erzieher, Jugendleiterinnen<br />

und Jugendleiter verantwortlich<br />

und eng zusammenarbeiten müssen.<br />

Kinder- und Jugendschutz umfasst zwei<br />

Schwerpunkte:<br />

� ��� ������������ ������� ��� �������<br />

schutz (geregelt im Jugendschutzgesetz<br />

- JuSchG))<br />

� ��� �������������� ������� �nd Jugendschutz<br />

(geregelt im § 14 <strong>des</strong> SGB VIII<br />

- Kinder- und Jugendhilfegesetz)<br />

2.3.1 Gesetzlicher Kinder-<br />

und Jugendschutz<br />

Darstellung der Leistungen<br />

��� �����<br />

Das Jugendschutzgesetz zeigt einen Rah-<br />

men auf, jedoch müssen die Eltern nicht alles<br />

erlauben, was das Jugendschutzgesetz<br />

gestattet. Eltern tragen bis zur Volljährigkeit<br />

ihres Kin<strong>des</strong> die Verantwortung. Die rechtlichen<br />

Grundlagen <strong>des</strong> gesetzlichen Kinder-<br />

und Jugendschutzes sind in den letzten<br />

Jahren als Reaktion auf zunehmende<br />

Gefährdungstatbestände kontinuierlich erweitert<br />

worden. Kinder- und Jugendschutz<br />

der 80er Jahre widmete sich vorwiegend<br />

dem Schutz der Kinder und Jugendlichen in<br />

der Öffentlichkeit (z.B. Discothekenbesuch,<br />

Gaststättenbesuch).<br />

Eine besondere Beachtung finden nun die<br />

neuen elektronischen Medientechniken<br />

(Handy, DVD, Internet etc.); neuerdings<br />

finden sich im Jugendschutzgesetz auch<br />

Jugendschutzbestimmungen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag<br />

(JMStV) und<br />

Regelungen aus dem Rundfunkrecht, dem<br />

Telemedienrecht u.a. wieder.<br />

Mit dem Kinder- und Jugendschutzgesetz<br />

soll Gefährdungen für Kinder und Jugendliche,<br />

die ihnen in der Öffentlichkeit drohen,<br />

entgegengewirkt werden. Gleichzeitig werden<br />

für Eltern und andere Erziehende sowie<br />

Gewerbetreibende Hinweise gegeben,<br />

wie Gefährdungen ausgeschlossen bzw.<br />

verringert werden (Seminare, Broschüren,<br />

Pressearbeit, etc.).<br />

������� ������ ������<br />

Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz<br />

wurde im Jahr 2008 im Betreuungsbereich<br />

<strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>jugendamtes wie folgt umgesetzt:<br />

� ���������������������� ������ ���� �����<br />

beim Karnevalsumzug in Salzkotten-Scharmede,<br />

anlässlich <strong>des</strong> 1. Maifeiertages in<br />

Delbrück-Westenholz im Bereich <strong>des</strong> „Freien<br />

Stuhls“, bei verschiedensten Jugenddisco-<br />

Veranstaltungen sowie im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Kreis</strong>-<br />

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