Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn
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3 Kin<strong>des</strong>schutz<br />
3.2.2.9 Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung<br />
34 junge Volljährige (2007: 31) erhielten Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur<br />
selbstständigen Lebensführung als ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahme.<br />
Die Hilfe kann ab dem 18. Lebensjahr und bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden. Sie<br />
betrifft oft junge Menschen in einer vollstationären Jugendhilfemaßnahme oder nach<br />
Entlassung aus einer solchen Hilfeform. Unabhängig davon kann in Einzelfällen auch jungen<br />
Volljährigen diese Hilfe gewährt werden, wenn vorher keine Erziehungshilfe geleistet<br />
wurde. Ein wesentlicher Faktor der Hilfegewährung ist die Mitwirkung der Volljährigen<br />
selbst und die Annahme, dass eine Verselbstständigung zeitnah erreicht werden kann.<br />
3.3 Gefahrenabwehr<br />
Hilfen gehen immer vor, auch in der Gefahrenabwehr. Der Eingriff in das Elternrecht ist<br />
daher das letzte Mittel in der öffentlichen Jugendhilfe, aber nicht zu vermeiden, wenn<br />
Eltern erziehungsunfähig sind, Gefahrensituationen für ihre Kinder nicht abwenden und<br />
keine Problemeinsicht zeigen. Wenn also Eltern die Bedürfnisse ihrer Kinder nicht ausreichend<br />
wahrnehmen, dann stehen diese unter dem Schutz <strong>des</strong> Staates und damit der<br />
öffentlichen Jugendhilfe. Sie hat Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in<br />
ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder durch Vernachlässigung<br />
elterlicher Pflichten Schaden erleiden.<br />
In Ausübung <strong>des</strong> staatlichen Schutzauftrages sind die Fachkräfte <strong>des</strong> ASD verpflichtet,<br />
in Fällen akuter Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung zur Abwendung der Gefährdungssituation einzugreifen.<br />
Dabei haben die Kin<strong>des</strong>wohlinteressen Vorrang vor allen anderen Interessen.<br />
Dies findet im Verfahren gem. § 8a SGB VIII ihren Niederschlag. Familienunterstützende<br />
Maßnahmen haben Vorrang vor familienersetzenden Maßnahmen, solange das Kin<strong>des</strong>wohl<br />
dadurch sichergestellt werden kann.<br />
Gefahrenabwehr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist unabhängig von Beratung,<br />
gutachterlicher Tätigkeit oder Erziehungshilfeleistung ein Kernauftrag <strong>des</strong> Allgemeinen<br />
Sozialen Dienstes (ASD) und an einen Verfahrensstandard sowie an ein entsprechen<strong>des</strong><br />
Dokumentationssystem geknüpft.<br />
3.3.1 Meldungen zur Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung<br />
Im Jahr 2008 wurde das Jugendamt <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> in 165 Fällen (2007: 95) mit<br />
Meldungen von vermuteter Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung konfrontiert. Das ist eine Steigerung<br />
von 70 Meldungen gegenüber dem Vorjahr. Diese Meldungen werden nach einem vorgegebenen<br />
Verfahrensstandard bewertet. Die Gefahrenabwehr im Kin<strong>des</strong>schutz für das<br />
Jahr 2008 im Gesamtergebnis:<br />
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