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Jahresbericht des Jugendamtes des Kreises ... - Kreis Paderborn

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3 Kin<strong>des</strong>schutz<br />

3.2.2.9 Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung<br />

34 junge Volljährige (2007: 31) erhielten Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur<br />

selbstständigen Lebensführung als ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahme.<br />

Die Hilfe kann ab dem 18. Lebensjahr und bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden. Sie<br />

betrifft oft junge Menschen in einer vollstationären Jugendhilfemaßnahme oder nach<br />

Entlassung aus einer solchen Hilfeform. Unabhängig davon kann in Einzelfällen auch jungen<br />

Volljährigen diese Hilfe gewährt werden, wenn vorher keine Erziehungshilfe geleistet<br />

wurde. Ein wesentlicher Faktor der Hilfegewährung ist die Mitwirkung der Volljährigen<br />

selbst und die Annahme, dass eine Verselbstständigung zeitnah erreicht werden kann.<br />

3.3 Gefahrenabwehr<br />

Hilfen gehen immer vor, auch in der Gefahrenabwehr. Der Eingriff in das Elternrecht ist<br />

daher das letzte Mittel in der öffentlichen Jugendhilfe, aber nicht zu vermeiden, wenn<br />

Eltern erziehungsunfähig sind, Gefahrensituationen für ihre Kinder nicht abwenden und<br />

keine Problemeinsicht zeigen. Wenn also Eltern die Bedürfnisse ihrer Kinder nicht ausreichend<br />

wahrnehmen, dann stehen diese unter dem Schutz <strong>des</strong> Staates und damit der<br />

öffentlichen Jugendhilfe. Sie hat Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in<br />

ihrer Entwicklung durch den Missbrauch elterlicher Rechte oder durch Vernachlässigung<br />

elterlicher Pflichten Schaden erleiden.<br />

In Ausübung <strong>des</strong> staatlichen Schutzauftrages sind die Fachkräfte <strong>des</strong> ASD verpflichtet,<br />

in Fällen akuter Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung zur Abwendung der Gefährdungssituation einzugreifen.<br />

Dabei haben die Kin<strong>des</strong>wohlinteressen Vorrang vor allen anderen Interessen.<br />

Dies findet im Verfahren gem. § 8a SGB VIII ihren Niederschlag. Familienunterstützende<br />

Maßnahmen haben Vorrang vor familienersetzenden Maßnahmen, solange das Kin<strong>des</strong>wohl<br />

dadurch sichergestellt werden kann.<br />

Gefahrenabwehr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist unabhängig von Beratung,<br />

gutachterlicher Tätigkeit oder Erziehungshilfeleistung ein Kernauftrag <strong>des</strong> Allgemeinen<br />

Sozialen Dienstes (ASD) und an einen Verfahrensstandard sowie an ein entsprechen<strong>des</strong><br />

Dokumentationssystem geknüpft.<br />

3.3.1 Meldungen zur Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung<br />

Im Jahr 2008 wurde das Jugendamt <strong>des</strong> <strong><strong>Kreis</strong>es</strong> <strong>Paderborn</strong> in 165 Fällen (2007: 95) mit<br />

Meldungen von vermuteter Kin<strong>des</strong>wohlgefährdung konfrontiert. Das ist eine Steigerung<br />

von 70 Meldungen gegenüber dem Vorjahr. Diese Meldungen werden nach einem vorgegebenen<br />

Verfahrensstandard bewertet. Die Gefahrenabwehr im Kin<strong>des</strong>schutz für das<br />

Jahr 2008 im Gesamtergebnis:<br />

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