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03/2004 - Die DPG

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Persistent Identifier: urn:nbn:de:0294-pm-<strong>2004</strong>-3-7<br />

- „die mechanische Deutung der Wirkung und einer Wirkungsschwelle mit<br />

Hilfe derzeitiger Rezeptortheorien unwissenschaflich ist“,<br />

- „biologische Systeme sich ständig entwickeln, was eine generalisierbare<br />

Anwendung von „no effect level“-Ermittlung weitgehend unmöglich macht“,<br />

- „aus Tierversuchen gewonnene Schwellenwerte auf den Menschen nicht<br />

übertragbar sind“<br />

- und „die tatsächliche Belastung mit einer Vielzahl von Noxen und Fremdstoffen<br />

das Konzept des „no effect levels“ besonders unwahrscheinlich<br />

macht“.<br />

Grimme führte weiter aus, dass ein grundsätzliches Verbot für den Eintrag<br />

chemischer Stoffe nicht praktikabel sei. <strong>Die</strong> Festlegung von Grenzen sei der<br />

einzig vernünftige Weg, doch dieser Weg sei offen zu legen. Denn es handele<br />

sich bei den Grenzen um einen Formelkompromiss politisch-ökonomischer<br />

Art. <strong>Die</strong> Existenz und Handhabung von Grenzwerten könne nur Vorläufigkeitscharakter<br />

haben. In der Abschlussdiskussion forderte Grimme, dass die<br />

Phytomedizin beginnen sollte, mit Hilfe neuer Allianzen das Feld der Agrarethik<br />

zu bearbeiten.<br />

Der Zulassung von PSM liegt ein normatives Kontrollsystem zugrunde, nämlich<br />

das Deutsche Pflanzenschutzrecht und die EU-Richtlinie 91/414. Mit den<br />

normativen Grundlagen und hier insbesondere mit dem Begriff der “ unannehmbaren<br />

Auswirkungen“ setzte sich Prof. Gerd Winter von der Forschungsstelle<br />

für Europäisches Umweltrecht (FEU) Fachbereich<br />

Rechtswissenschaft der Universität Bremen in seinem Vortrag „Vorsorge und<br />

Transparenz im Pflanzenschutzrecht“ kritisch auseinander. <strong>Die</strong> Prüfung auf<br />

ökotoxikologische Auswirkungen von PSM sei im Grunde nur eine „Konstruktion<br />

der Wirklichkeit“, indem sog. repräsentative Arten zur Prüfung<br />

genutzt würden, um aus den Ergebnissen auf die Gesamtheit biozönotischer<br />

Zusammenhänge Schlussfolgerungen zur Entscheidungsfindung zu ziehen.<br />

Eine solche Konstruktion sei in der Praxis letztlich zwar unvermeidlich, sie<br />

müsse jedoch fortlaufend neueren wissenschaftlichen Fortschritten wie Testmethoden<br />

in Mikro- und Mesokosmen angepasst werden. Andernfalls müsse<br />

von einer Situation des Nichtwissens ausgegangen werden, die eine Zulassung<br />

ausschließe.<br />

Winter machte weiterhin deutlich, dass die Formel von den „unannehmbaren<br />

Auswirkungen“ eine Abwägung von Vor- und Nachteilen des PSM-Einsatzes<br />

ermögliche. Er unterschied drei Deutungen dieser Abwägung. Anhang VI der<br />

PSM-Richtlinie gehe von einem Denken in Vorsorgegrenzwerten aus, das<br />

48. In: Grenzwerte. Umweltrechtliche Studien 1. Werner –Verlag Düsseldorf. S. 286<br />

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