03/2004 - Die DPG
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Persistent Identifier: urn:nbn:de:0294-pm-<strong>2004</strong>-3-7<br />
- „die mechanische Deutung der Wirkung und einer Wirkungsschwelle mit<br />
Hilfe derzeitiger Rezeptortheorien unwissenschaflich ist“,<br />
- „biologische Systeme sich ständig entwickeln, was eine generalisierbare<br />
Anwendung von „no effect level“-Ermittlung weitgehend unmöglich macht“,<br />
- „aus Tierversuchen gewonnene Schwellenwerte auf den Menschen nicht<br />
übertragbar sind“<br />
- und „die tatsächliche Belastung mit einer Vielzahl von Noxen und Fremdstoffen<br />
das Konzept des „no effect levels“ besonders unwahrscheinlich<br />
macht“.<br />
Grimme führte weiter aus, dass ein grundsätzliches Verbot für den Eintrag<br />
chemischer Stoffe nicht praktikabel sei. <strong>Die</strong> Festlegung von Grenzen sei der<br />
einzig vernünftige Weg, doch dieser Weg sei offen zu legen. Denn es handele<br />
sich bei den Grenzen um einen Formelkompromiss politisch-ökonomischer<br />
Art. <strong>Die</strong> Existenz und Handhabung von Grenzwerten könne nur Vorläufigkeitscharakter<br />
haben. In der Abschlussdiskussion forderte Grimme, dass die<br />
Phytomedizin beginnen sollte, mit Hilfe neuer Allianzen das Feld der Agrarethik<br />
zu bearbeiten.<br />
Der Zulassung von PSM liegt ein normatives Kontrollsystem zugrunde, nämlich<br />
das Deutsche Pflanzenschutzrecht und die EU-Richtlinie 91/414. Mit den<br />
normativen Grundlagen und hier insbesondere mit dem Begriff der “ unannehmbaren<br />
Auswirkungen“ setzte sich Prof. Gerd Winter von der Forschungsstelle<br />
für Europäisches Umweltrecht (FEU) Fachbereich<br />
Rechtswissenschaft der Universität Bremen in seinem Vortrag „Vorsorge und<br />
Transparenz im Pflanzenschutzrecht“ kritisch auseinander. <strong>Die</strong> Prüfung auf<br />
ökotoxikologische Auswirkungen von PSM sei im Grunde nur eine „Konstruktion<br />
der Wirklichkeit“, indem sog. repräsentative Arten zur Prüfung<br />
genutzt würden, um aus den Ergebnissen auf die Gesamtheit biozönotischer<br />
Zusammenhänge Schlussfolgerungen zur Entscheidungsfindung zu ziehen.<br />
Eine solche Konstruktion sei in der Praxis letztlich zwar unvermeidlich, sie<br />
müsse jedoch fortlaufend neueren wissenschaftlichen Fortschritten wie Testmethoden<br />
in Mikro- und Mesokosmen angepasst werden. Andernfalls müsse<br />
von einer Situation des Nichtwissens ausgegangen werden, die eine Zulassung<br />
ausschließe.<br />
Winter machte weiterhin deutlich, dass die Formel von den „unannehmbaren<br />
Auswirkungen“ eine Abwägung von Vor- und Nachteilen des PSM-Einsatzes<br />
ermögliche. Er unterschied drei Deutungen dieser Abwägung. Anhang VI der<br />
PSM-Richtlinie gehe von einem Denken in Vorsorgegrenzwerten aus, das<br />
48. In: Grenzwerte. Umweltrechtliche Studien 1. Werner –Verlag Düsseldorf. S. 286<br />
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