Frauenförderplan 2010-2012 - Bezirksregierung Münster
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Durchgeführte Maßnahmen<br />
Bestellung von Ansprechpartnerinnen und<br />
Festlegung von Vertretungsregelungen in<br />
Schulen und Studienseminaren<br />
Schulung für die der Rolle der Ansprechpartnerinnen<br />
Mitarbeit gem. Landesgleichstellungsgesetz<br />
(siehe u.a. Handlungsfeld 2, Ebenen Lehrerfortbildung<br />
und Schule/Studienseminar)<br />
Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen<br />
Bewertung der durchgeführten Maßnahmen –<br />
Perspektiven<br />
An nahezu allen Schulen und Studienseminaren<br />
sind Ansprechpartnerinnen bestellt und<br />
z.T. auch Vertretungsregelungen vereinbart.<br />
Zögerlich bleibt die Bestellung von Ansprechpartnerinnen<br />
in Grundschulen.<br />
Es mehren sich allerdings inzwischen Rücktritte,<br />
weil die Arbeit als Ansprechpartnerin<br />
nach wie vor kaum Anerkennung findet und<br />
sehr selten entlastet wird.<br />
Das Verfahren hat auf der Ebene der Lehrkräfte<br />
und der Schulleitung deutlich zur Bewusstwerdung<br />
der Relevanz von Gleichstellungsfragen<br />
beigetragen.<br />
Die Zeit bis zur Übernahme der Dienstvorgesetzteneigenschaften<br />
durch Schulleitungen<br />
muss genutzt werden, die im Schulgesetz NRW<br />
formulierte neue Rolle der Ansprechpartnerinnen<br />
allen Beteiligten bekannt zu machen.<br />
Zur konkreten Ausübung der neuen Rolle vor<br />
Ort in Schule bzw. Studienseminar muss sie<br />
durch gezielte Maßnahmen vorbereitet werden.<br />
Die Arbeit in Schule und Unterricht ist erfolgreich<br />
findet jedoch nach wie vor unterschiedliche<br />
Akzeptanz und Unterstützung.<br />
Die teilweise hohe zeitliche Belastung z.B.<br />
durch Lehrereinstellungsverfahren wird immer<br />
noch nicht in ausreichendem Umfang kompensiert.<br />
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