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Frauenförderplan 2010-2012 - Bezirksregierung Münster

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3.1.3 Gender Mainstreaming in Bildung, Erziehung, Fortbildung und Lehrerausbildung<br />

Die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming im Schul- bzw. Seminaralltag stellt sich als<br />

Querschnittsaufgabe dar. Sie tangiert eine Vielzahl von Aufgabenfeldern und Arbeitsbereichen.<br />

Dazu gehören im Bereich von Bildung und Erziehung z.B. Unterrichtsinhalte, Methoden,<br />

Organisation und Medien, Planung und Evaluation, Fördermaßnahmen und Förderprogramme,<br />

Beratung und Elternarbeit.<br />

Im Bereich der Personalführung und Personalentwicklung gehören dazu z.B. Einstellungen,<br />

Beförderungen und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Ausschreibungen, Vorstellungsgespräche<br />

und Auswahlkriterien, Fortbildung, Gremien, Arbeitszeit und Teilzeit, Beurlaubungen<br />

und Wiedereingliederungen, Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.<br />

Gender Mainstreaming ist grundsätzlich als Prozess angelegt. Der vorliegende <strong>Frauenförderplan</strong><br />

verpflichtet explizit zur Entwicklung von Handlungskonzepten zum Gender Mainstreaming<br />

auf schulischer Ebene. Die Verantwortung für die Umsetzung und Ausgestaltung dieses<br />

Auftrags liegt zunächst auf der Führungsebene, und damit bei der Schulaufsicht und der<br />

Schul- bzw. Seminarleitung. Hier müssen die Konkretisierungen der allgemeinen Vorgaben<br />

initiiert, begleitet und evaluiert werden.<br />

Der vorhergehende <strong>Frauenförderplan</strong> hat die Richtlinien auf die Berücksichtigung der reflexiven<br />

Koedukation betrachtet, wobei insbesondere die Grundschulrichtlinien beispielhaft die<br />

unterschiedlichen Interessen, Sichtweisen und Lernwege von Mädchen und Jungen beachten;<br />

aber auch die Richtlinien der Sekundarstufe I thematisieren die verschiedenen Interessen,<br />

Neigungen und das Rollenverständnis von Mädchen und Jungen als wichtigen Aspekt<br />

der Lehrplangestaltung und der schulinternen Lehrpläne.<br />

Jungenförderung ist inzwischen an vielen Schulen als unverzichtbares Pendant zur Mädchenförderung<br />

begriffen worden; die Berufswahlorientierung an den Schulen der Sekundarstufe I<br />

zeichnet sich ebenfalls durch einen bewussten Umgang mit der geschlechtsspezifischen Sozialisation<br />

und der unterschiedlichen motivationalen Einstellung zur Zukunftsplanung bei Jungen<br />

und Mädchen aus.<br />

Dennoch macht sich eine gewisse Ermüdung im Umgang mit der Gender-Thematik bemerkbar:<br />

die Publikationen des Bildungsministeriums weisen keine aktuellen Erscheinungsdaten<br />

auf, die Qualitätsanalyse hat noch keine Indikatoren für die Umsetzung der reflexiven Koedukation<br />

in ihre Unterrichtsbeobachtungsbögen aufgenommen und aus den Studienseminaren<br />

berichten die Ansprechpartnerinnen, dass Gender Mainstreaming von den Lehramtsanwärtern<br />

und –anwärterinnen nicht durchweg als Ausbildungsthema angesehen wird. Da aber<br />

das Wissen um die Geschlechterthematik die Voraussetzung für Frauen- und Mädchenförderung<br />

ist, gilt es hier, weiterhin überzeugende Impulse zu setzen.<br />

3.2 Perspektiven zu den Handlungsfeldern des Landesgleichstellungsgesetzes<br />

Trotz inzwischen mehrjähriger systematisierter Auseinandersetzung mit Gleichstellungsfragen<br />

im schulischen Handlungsraum bleibt die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes eine<br />

aktuelle Herausforderung.<br />

Die nachfolgend aufgeführten Zielsetzungen knüpfen unmittelbar an die Erfahrungen mit der<br />

bisherigen Arbeit an, wie sie in Kapitel 2 dargestellt wurden. Es handelt sich überwiegend um<br />

Fortführungen und Intensivierungen bewährter Maßnahmen. Die Darstellung ist nicht abschließend<br />

und bedarf weiterer Konkretisierungen im jeweiligen Bezugsrahmen.<br />

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