Frauenförderplan 2010-2012 - Bezirksregierung Münster
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2.2 Bericht zu den Handlungsfeldern des Landesgleichstellungsgesetzes<br />
Die Gliederungspunkte des Kapitels 2.2 (und des Kapitels 3.2) ergeben sich aus den Handlungsfeldern,<br />
die das Landesgleichstellungsgesetz vorgibt. So bleibt der Rückbezug der Einzelmaßnahmen<br />
zum gesetzlichen Auftrag ebenso wie die gemeinsame Verantwortlichkeit bei<br />
der Umsetzung für alle Beteiligten deutlich.<br />
Innerhalb dieser Kategorien wird durch zusammenfassende Zwischenüberschriften der Überblick<br />
über die durchgeführten Maßnahmen und deren Bewertung erleichtert.<br />
2.2.1 Rückblick zum Handlungsfeld 1: Bewusstmachung von Gleichstellungsthemen<br />
und Professionalisierung im Handlungsfeld Gleichstellung<br />
2.2.1.1 Schulaufsicht<br />
Durchgeführte Maßnahmen<br />
Regelmäßige Behandlung der Thematik auf<br />
Schulleitungskonferenzen und -dienstbesprechungen<br />
(u.a. Auftrag des Landesgleichstellungsgesetzes,<br />
Umsetzung des <strong>Frauenförderplan</strong>s,<br />
Personalentwicklung und Frauenförderung,<br />
Geschäftsverteilungspläne, Teilzeit,<br />
Gender Mainstreaming).<br />
Schulleitungskonferenzen<br />
Bewertung der durchgeführten Maßnahmen -<br />
Perspektiven<br />
Die kontinuierliche Thematisierung ist einer der<br />
wichtigsten Ansatzpunkte für die Bewusstmachung<br />
und Implementation von gleichstellungsrelevanten<br />
Handlungsformen.<br />
Die Maßnahme muss regelmäßig fortgeführt<br />
werden.<br />
Insbesondere geht es darum, „neue“ Schulleiter(innen)<br />
in Fragen der Gleichstellung zu<br />
sensibilisieren.<br />
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