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Bauen / Firmenporträt<br />
BAUEN IM LANDKREIS<br />
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist einer der<br />
schönsten Landkreise Deutschlands. Zu dieser besonderen<br />
Attraktivität trägt nicht nur seine einzigartige Natur bei,<br />
sondern auch seine malerisch liegenden Orte und die<br />
typisch voralpenländischen Gebäude, die das Landschaftsbild<br />
mit prägen. Neben den zu beachtenden Baugesetzen<br />
gibt es in vielen Gemeinden des Landkreises auch Orts -<br />
gestaltungssatzungen. Diese dienen dem Schutz der einmaligen<br />
Orts- und Landschaftsbilder und sollen die regionale<br />
und orts typische Bauweise bewahren.<br />
Orts- und regionaltypisch sind schlichte, langge -<br />
streckte rechteckige Baukörperformen, vor allem im süd -<br />
lichen Landkreis sehr flach geneigte Dächer ohne Dach -<br />
aufbauten wie zum Beispiel Gauben, Zwerchgiebel und<br />
Quergiebel. Typisch sind auch Elemente wie Balkone, Holzverschalungen<br />
und Vordächer.<br />
Wenn Sie als Bauherr/in oder Ihr Architekt oder Planfertiger<br />
unsicher sind, können Sie sich schon während der<br />
Planungsphase bei der Bauverwaltung im Landratsamt<br />
informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten<br />
Sie gerne und geben Auskunft, was bauplanungsrechtlich,<br />
bauordnungsrechtlich oder nach den Ortsgestaltungs -<br />
satzungen zulässig ist. Die Bauverwaltung bietet auch<br />
direkt vor Ort bei den Gemeinden Beratungsmöglichkeiten<br />
an und kann bei Bedarf alternative Planungsvarianten<br />
sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Die entsprechenden<br />
Termine sind auf der Internetseite des Landkreises<br />
unter www.lra-gap.de/de/amtstage.html zu finden.<br />
Als Untere Denkmalschutzbehörde erteilt das Landratsamt<br />
auch Erlaubnisanträge nach Denkmalrecht. Auch<br />
hier empfehlen wir, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
der Bauverwaltung vorab Kontakt aufzunehmen.<br />
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Sie für die<br />
Umwandlung von Wohnungen in Eigentumswohnungen<br />
benötigen, wird Ihnen ebenso von der Bauverwaltung ausgestellt.<br />
Wenn Sie mit Ihrem Architekten bzw. Planfertiger den<br />
Bauantrag stellen, achten Sie bitte auf die Vollständigkeit<br />
der Unterlagen, das verkürzt die Bearbeitungszeit im<br />
Genehmigungsverfahren.<br />
Büro für Tragwerksplanung<br />
ec-ingenieure Thomas Englerth und Partner<br />
Partenkirchner Straße 47<br />
82481 Mittenwald<br />
Tel. 08823 932359<br />
info@ec-ingenieure.de<br />
www.ec-ingenieure.de<br />
KurzInfo<br />
Seit Gründung unseres Büros im Jahr 1997 ist es für uns<br />
ein wichtiges Anliegen, im Sinne des Bauherrn mit ihm<br />
und allen Fachplanern wirtschaftliche Lösungen zur Rea -<br />
lisierung der Projekte zu erarbeiten.<br />
Ein vorrangiges Kriterium für uns ist dabei die Teamarbeit,<br />
wobei jeder unserer Mitarbeiter eigenverantwortlich und<br />
selbstständig agiert und seine kreativen Ideen in das<br />
Projekt einfließen lässt. Sonderlösungen zu erarbeiten –<br />
speziell in den Bereichen Stahlbau und Holzbau – sind<br />
für uns ebenfalls eine ständige Herausforderung.<br />
Wir bieten Ihnen „besondere Erfahrungswerte“ in den<br />
Bereichen: Holz- und Stahlbau, Sanierung denkmal -<br />
geschützter Gebäude, Messebau, Industriefußböden<br />
und Betoninstandsetzung.<br />
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