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Bildungsregion<br />
BILDUNGSREGION LANDKREIS<br />
GARMISCH-PARTENKIRCHEN<br />
Bildungsregion<br />
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist Bildungsregion<br />
in Bayern. Im Jahr 2012 hatte der Landkreis die ent -<br />
sprechende Initiative des Bayerischen Kultusministeriums<br />
und des Bayerischen Sozialministeriums aufgegriffen und<br />
in der Folgezeit den Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen.<br />
Im Mai 2015 wurde dem Landkreis Garmisch-<br />
Partenkirchen das Qualitätssiegel „Bildungsregion in<br />
Bayern“ verliehen.<br />
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit seinen 22<br />
Gemeinden hat sich schon immer für ein umfassendes<br />
und flächendeckendes Bildungsangebot eingesetzt. Das<br />
Angebot reicht von der frühen Förderung über die Schulen<br />
und die berufliche Ausbildung bis hin zur Erwachsenen -<br />
bildung. Das belegt auch eine Studie der Bertelsmann Stiftung:<br />
In ihrem Deutschen Lernatlas 2011 rangiert der Landkreis<br />
bundesweit auf Platz 3 aller Kreise im ländlichen<br />
Raum. Mit der Initiative „Bildungsregion in Bayern“ wird<br />
das Bildungsangebot weiter verbessert. So ist das Ziel der<br />
Initiative, die Zukunft junger Menschen mit einem pass -<br />
genauen Bildungsangebot in der Region zu sichern.<br />
Da Bildung nicht allein Aufgabe der Schulen ist, arbeiten<br />
in einer Bildungsregion die Schulen, die Kommunen,<br />
die Jugendhilfe, die Arbeitsverwaltung, die Wirtschaft und<br />
weitere außerschulische Organisationen zusammen, um<br />
die Bildungsqualität in der Region zu erhöhen. Ent -<br />
sprechend den Vorgaben der Initiative, haben die verschiedenen<br />
Akteure im Rahmen des Bewerbungsprozesses<br />
folgende fünf Säulen einer Bildungsregion bearbeitet:<br />
1. Übergänge organisieren und begleiten<br />
2. Schulische und außerschulische Bildungsangebote und<br />
Bildungsträger vernetzen – Schulen in die Region öffnen<br />
3. Kein Talent darf verloren gehen – jungen Menschen in<br />
besonderen Lebenslagen helfen<br />
4. Bürgergesellschaft stärken und entwickeln – Beitrag von<br />
Jugendhilfe einschließlich Jugendarbeit, Ganztagsangeboten<br />
und generationenübergreifendem Dialog<br />
5. Herausforderungen des demografischen Wandels<br />
annehmen<br />
Der Startschuss für den Bewerbungsprozess wurde im<br />
Dezember 2012 auf dem ersten sogenannten Dialogforum<br />
gegeben. Die entsprechend den fünf Säulen gebildeten<br />
Arbeitsgruppen begannen im Anschluss mit der Konzept -<br />
arbeit. Insgesamt 77 Personen haben sich in 19 Arbeits -<br />
treffen mit ihren Erfahrungen, Kompetenzen und Zukunftsvorhaben<br />
eingebracht. Herausgearbeitet wurden dabei:<br />
– Besonderheiten des jeweiligen Handlungsfeldes/ Mehrwert<br />
für die Region<br />
– Umsetzungsschritte während des Arbeitsprozesses<br />
– Bestandsaufnahme/ IST-Zustand in dem Handlungsfeld<br />
– Bewertung/ Einschätzung hinsichtlich Akzeptanz und<br />
Änderungsbedarf<br />
– Umsetzungsvorschläge für das jeweilige Handlungsfeld<br />
Mit dem daraus entstandenen und von verschiedenen<br />
Fachgremien begutachteten Gesamtkonzept wurde im<br />
Rahmen des zweiten Dialogforums im Juli 2014 die Bewerbung<br />
zur Bildungsregion beschlossen.<br />
In dem Arbeitsprozess hat sich gezeigt, dass der Landkreis<br />
Garmisch-Partenkirchen eine enorme Fülle an<br />
Bildungsangeboten bereithält. Mit einer zentralen Datenbank<br />
werden künftig alle Bildungsangebote mit dem<br />
jeweils spezifischen Nutzen vorgestellt und aktualisiert. So<br />
sollen Interessierte schnell, einfach und direkt zu den<br />
passenden Organisationen und Angeboten gelotst<br />
werden. Ein Bildungskoordinator wird als zentraler An -<br />
sprechpartner Bildungsinteressen und Bildungsangebote<br />
vernetzen und neue Umsetzungsmöglichkeiten erschließen<br />
und etablieren.<br />
Bildung ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für<br />
den Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Mit der Initiative<br />
„Bildungsregion in Bayern“ wird einer konzeptionellen<br />
Weiterentwicklung in den vielen Bildungs- und Lernorten<br />
Rechnung getragen.<br />
Staatliches Schulamt<br />
Nach Art. 130 (1) der Verfassung des Freistaates Bayern<br />
steht das gesamte Schul- und Bildungswesen unter der<br />
Aufsicht des Staates. Gemäß Art. 115 des Bayerischen<br />
Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen<br />
(BayEUG) besteht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie<br />
Gemeinde ein Staatliches Schulamt, dass für die<br />
öffentlichen Grund- und Mittelschulen zuständig ist. Es<br />
wird gemeinsam vom Landrat (oder Oberbürgermeister)<br />
als rechtlichen Leiter und einem Schulaufsichtsbeamten<br />
für Grund- und Mittelschulen als fachlichen Leiter geleitet.<br />
Laut Art. 111 BayEUG gehören zur staatlichen Schulaufsicht<br />
die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht,<br />
die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens,<br />
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