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Bildungsregion<br />

BILDUNGSREGION LANDKREIS<br />

GARMISCH-PARTENKIRCHEN<br />

Bildungsregion<br />

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist Bildungsregion<br />

in Bayern. Im Jahr 2012 hatte der Landkreis die ent -<br />

sprechende Initiative des Bayerischen Kultusministeriums<br />

und des Bayerischen Sozialministeriums aufgegriffen und<br />

in der Folgezeit den Bewerbungsprozess erfolgreich durchlaufen.<br />

Im Mai 2015 wurde dem Landkreis Garmisch-<br />

Partenkirchen das Qualitätssiegel „Bildungsregion in<br />

Bayern“ verliehen.<br />

Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit seinen 22<br />

Gemeinden hat sich schon immer für ein umfassendes<br />

und flächendeckendes Bildungsangebot eingesetzt. Das<br />

Angebot reicht von der frühen Förderung über die Schulen<br />

und die berufliche Ausbildung bis hin zur Erwachsenen -<br />

bildung. Das belegt auch eine Studie der Bertelsmann Stiftung:<br />

In ihrem Deutschen Lernatlas 2011 rangiert der Landkreis<br />

bundesweit auf Platz 3 aller Kreise im ländlichen<br />

Raum. Mit der Initiative „Bildungsregion in Bayern“ wird<br />

das Bildungsangebot weiter verbessert. So ist das Ziel der<br />

Initiative, die Zukunft junger Menschen mit einem pass -<br />

genauen Bildungsangebot in der Region zu sichern.<br />

Da Bildung nicht allein Aufgabe der Schulen ist, arbeiten<br />

in einer Bildungsregion die Schulen, die Kommunen,<br />

die Jugendhilfe, die Arbeitsverwaltung, die Wirtschaft und<br />

weitere außerschulische Organisationen zusammen, um<br />

die Bildungsqualität in der Region zu erhöhen. Ent -<br />

sprechend den Vorgaben der Initiative, haben die verschiedenen<br />

Akteure im Rahmen des Bewerbungsprozesses<br />

folgende fünf Säulen einer Bildungsregion bearbeitet:<br />

1. Übergänge organisieren und begleiten<br />

2. Schulische und außerschulische Bildungsangebote und<br />

Bildungsträger vernetzen – Schulen in die Region öffnen<br />

3. Kein Talent darf verloren gehen – jungen Menschen in<br />

besonderen Lebenslagen helfen<br />

4. Bürgergesellschaft stärken und entwickeln – Beitrag von<br />

Jugendhilfe einschließlich Jugendarbeit, Ganztagsangeboten<br />

und generationenübergreifendem Dialog<br />

5. Herausforderungen des demografischen Wandels<br />

annehmen<br />

Der Startschuss für den Bewerbungsprozess wurde im<br />

Dezember 2012 auf dem ersten sogenannten Dialogforum<br />

gegeben. Die entsprechend den fünf Säulen gebildeten<br />

Arbeitsgruppen begannen im Anschluss mit der Konzept -<br />

arbeit. Insgesamt 77 Personen haben sich in 19 Arbeits -<br />

treffen mit ihren Erfahrungen, Kompetenzen und Zukunftsvorhaben<br />

eingebracht. Herausgearbeitet wurden dabei:<br />

– Besonderheiten des jeweiligen Handlungsfeldes/ Mehrwert<br />

für die Region<br />

– Umsetzungsschritte während des Arbeitsprozesses<br />

– Bestandsaufnahme/ IST-Zustand in dem Handlungsfeld<br />

– Bewertung/ Einschätzung hinsichtlich Akzeptanz und<br />

Änderungsbedarf<br />

– Umsetzungsvorschläge für das jeweilige Handlungsfeld<br />

Mit dem daraus entstandenen und von verschiedenen<br />

Fachgremien begutachteten Gesamtkonzept wurde im<br />

Rahmen des zweiten Dialogforums im Juli 2014 die Bewerbung<br />

zur Bildungsregion beschlossen.<br />

In dem Arbeitsprozess hat sich gezeigt, dass der Landkreis<br />

Garmisch-Partenkirchen eine enorme Fülle an<br />

Bildungsangeboten bereithält. Mit einer zentralen Datenbank<br />

werden künftig alle Bildungsangebote mit dem<br />

jeweils spezifischen Nutzen vorgestellt und aktualisiert. So<br />

sollen Interessierte schnell, einfach und direkt zu den<br />

passenden Organisationen und Angeboten gelotst<br />

werden. Ein Bildungskoordinator wird als zentraler An -<br />

sprechpartner Bildungsinteressen und Bildungsangebote<br />

vernetzen und neue Umsetzungsmöglichkeiten erschließen<br />

und etablieren.<br />

Bildung ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für<br />

den Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Mit der Initiative<br />

„Bildungsregion in Bayern“ wird einer konzeptionellen<br />

Weiterentwicklung in den vielen Bildungs- und Lernorten<br />

Rechnung getragen.<br />

Staatliches Schulamt<br />

Nach Art. 130 (1) der Verfassung des Freistaates Bayern<br />

steht das gesamte Schul- und Bildungswesen unter der<br />

Aufsicht des Staates. Gemäß Art. 115 des Bayerischen<br />

Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen<br />

(BayEUG) besteht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie<br />

Gemeinde ein Staatliches Schulamt, dass für die<br />

öffentlichen Grund- und Mittelschulen zuständig ist. Es<br />

wird gemeinsam vom Landrat (oder Oberbürgermeister)<br />

als rechtlichen Leiter und einem Schulaufsichtsbeamten<br />

für Grund- und Mittelschulen als fachlichen Leiter geleitet.<br />

Laut Art. 111 BayEUG gehören zur staatlichen Schulaufsicht<br />

die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht,<br />

die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens,<br />

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