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BürgerInfo GAP

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Der Landkreis und seine Aufgaben<br />

insbesondere mit<br />

– der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen<br />

und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen<br />

für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,<br />

– der Jugendhilfeplanung und<br />

– der Förderung der freien Jugendhilfe.<br />

Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten<br />

der Jugendhilfe im Rahmen der vom Landkreis<br />

bereitgestellten Mittel, der von ihm erlassenen Satzung<br />

und der von ihm gefassten Beschlüsse.<br />

Die Verteilung der Sitze<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern<br />

und wird wie alle anderen Ausschüsse aus der<br />

Mitte des Kreistages gebildet. Jedoch führt in diesem<br />

Ausschuss nicht der Landrat den Vorsitz, sondern ein Mitglied<br />

wird zum Vorsitzenden bestellt. Hauptaufgabe des<br />

Ausschusses ist die örtliche Rechnungsprüfung, d. h. die<br />

Prüfung der Einnahmen und Ausgaben des Landkreises.<br />

Klinikumsausschuss<br />

Der Klinikumsausschuss ist ein Werksausschuss und<br />

entscheidet als beschließender Ausschuss über alle Angelegenheiten<br />

des Eigenbetriebs Klinikum Garmisch-Partenkirchen,<br />

soweit nicht die Werksleitung, der Kreistag oder<br />

der Landrat zuständig sind. Dem Ausschuss gehören<br />

12 Kreisräte an.<br />

Schulausschuss<br />

Der Schulausschuss ist zuständig für alle den Landkreis<br />

betreffenden Angelegenheiten im Bereich des Schul -<br />

wesens. Er berät die Kreisorgane bei der Aufstellung des<br />

Haushalts- und Finanzplans der Schulen und beschließt<br />

entsprechend des Kreishaushalts. Der Schulausschuss<br />

besteht aus 12 Kreisräten.<br />

Sitze<br />

CSU (Christlich-Soziale Union in Bayern) 22<br />

FWL (Freie Wähler der Landkreisgemeinden) 11<br />

SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) 7<br />

CSB (Christlich Soziales Bündnis – Bürger<br />

für Garmisch-Partenkirchen/Freie Landkreisbürger) 6<br />

Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss<br />

Der Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss ist ein beratender<br />

und beschließender Ausschuss, der aus 15 Kreis -<br />

räten besteht. Er ist zuständig für alle grundsätzlichen<br />

Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes, der<br />

Städte- und Raumplanung sowie der Land- und Forstwirtschaft,<br />

einschließlich der Angelegenheiten des Bundes -<br />

förderprojekts Murnauer Moos/Staffelseemoore, der<br />

Angelegenheiten des Kreisschlachthofs sowie der Förderung<br />

der regionalen Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Produkte. Der Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss<br />

beschließt über die oben genannten Angelegenheiten im<br />

Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel und berät die<br />

Kreisorgane in Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und<br />

des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).<br />

ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) 4<br />

Grüne (Bündnis 90/Die Grünen) 4<br />

BP (Bayernpartei) 3<br />

FWG (Freie Wählergemeinschaft<br />

Garmisch-Partenkirchen) 2<br />

FDP (Freie Demokratische Partei) 1<br />

22

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