BürgerInfo GAP
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Der Landkreis und seine Aufgaben<br />
DER LANDKREIS UND SEINE AUFGABEN<br />
Jeder Bürger kennt seinen Landkreis und fühlt sich dort<br />
daheim. Dennoch fragen sich viele Bürger, welche Auf -<br />
gaben ein Landkreis überhaupt hat. Schon allein die<br />
Doppelfunktion des Landratsamtes ist nicht jedem gleich<br />
verständlich. So ist das Landratsamt Behörde der kommunalen<br />
Gebietskörperschaft Landkreis Garmisch-Parten -<br />
kirchen und zugleich untere Verwaltungsbehörde des<br />
Freistaates Bayern.<br />
Im Folgenden möchten wir Licht ins Dunkel bringen<br />
und die Aufgaben des Landkreises erklären.<br />
Zunächst ist es wichtig, die Gebietsabgrenzungen im<br />
kommunalen Bereich zu kennen. Hier gibt es im Freistaat<br />
Bayern drei Ebenen:<br />
1. Kreisangehörige Gemeinden einschließlich der Verwaltungsgemeinschaften<br />
2. Landkreise und kreisfreie Städte<br />
3. Bezirke<br />
Im direkten Zusammenhang mit diesen Gebiets -<br />
abgrenzungen sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der<br />
kommunalen Gebietskörperschaften zu sehen. Gesetzlich<br />
geregelt sind diese in der Gemeindeordnung, in der Landkreisordnung<br />
und in der Bezirksordnung. Maßstab für den<br />
Gesetzgeber ist es, die Aufgaben der jeweiligen Gebietskörperschaften<br />
im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und<br />
Verwaltungskraft sowie darüber hinaus unter dem<br />
Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sinnvoll und damit<br />
möglichst bürgernah anzusiedeln. So steht in Artikel 1 der<br />
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern: „Die Land -<br />
kreise sind Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche<br />
Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet<br />
nicht hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen<br />
und zu verwalten. Ihr Gebiet bildet zugleich den<br />
Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde.“<br />
Im Freistaat Bayern sind die Landkreise demnach für<br />
folgende vier Aufgabenbereiche zuständig:<br />
– Ergänzungs- und Ausgleichsfunktionen für die<br />
Gemeinden<br />
– Freiwillige Leistungen und Pflichtaufgaben im Rahmen<br />
der Selbstverwaltung<br />
– Übertragene Aufgaben des Staates<br />
– Staatliche Verwaltungsaufgaben<br />
Der Landkreis unterstützt die Gemeinden<br />
Die Gemeinde ist für alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft<br />
zuständig. Typische Gemeindeaufgaben sind die<br />
Ausstellung von Ausweisen und Pässen, das Einwohnermeldewesen,<br />
der Bau und die Unterhaltung von Ab -<br />
wasserbeseitigungsanlagen, Sportplätzen und Freibädern.<br />
Was nicht überall örtlich erledigt werden kann, weil es die<br />
Leistungskraft kreisangehöriger Gemeinden übersteigt, ist<br />
im Prinzip eine Aufgabe des Landkreises. Hier spricht man<br />
von der Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion des Landkreises<br />
für die Gemeinden.<br />
Die Pflicht und Kür im eigenen Wirkungskreis<br />
des Landkreises<br />
Der eigene Wirkungskreis umfasst die Selbstverwaltung<br />
des Landkreises. Hier handelt der Landkreis im Rahmen<br />
der geltenden Gesetze nach eigenem Ermessen. Unterschieden<br />
wird dabei zwischen den freiwilligen Leistungen<br />
und Pflichtaufgaben des Landkreises. So kann der Landkreis<br />
bei den freiwilligen Leistungen frei entscheiden, ob<br />
und wie er eine Leistung erbringen möchte, wohingegen<br />
der Landkreis bei den Pflichtaufgaben lediglich darüber<br />
entscheiden kann, wie er die vorgegeben Pflichtaufgaben<br />
erbringen möchte.<br />
Nach Artikel 51 der Landkreisordnung sollen die Landkreise<br />
im eigenen Wirkungskreis ganz allgemein „in den<br />
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen<br />
schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und<br />
kulturelle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhältnissen<br />
des Kreisgebiets erforderlich sind“. Als Pflichtaufgaben<br />
sind in der Landkreisordnung ausdrücklich genannt:<br />
„Maßnahmen auf den Gebieten der Straßenverwaltung,<br />
der Feuersicherheit, des Gesundheitswesens sowie der<br />
öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege.“ Im Einzelnen<br />
zählen dazu:<br />
– die Sachaufwandsträgerschaft für weiterführende und<br />
berufsbildende Schulen sowie der Förderschulen<br />
– die Sozial- und Jugendhilfe<br />
– die Einrichtung und der Unterhalt von Krankenhäusern<br />
– der Bau und Unterhalt von Kreisstraßen<br />
– der öffentliche Personennahverkehr<br />
– die Abfallwirtschaft<br />
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