GemenGeninfo - Junglinster
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Kommunale Wohnungsbeihilfen 3/3<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Höhe der Zuschüsse:<br />
• Austausch der Fenster eines bestehenden Wohnhauses<br />
- Doppelverglasung: 400% der staatlichen Beihilfe (Höchstbetrag: 100€/m²)<br />
- Dreifachverglasung: 162,5% der staatlichen Beihilfe (Höchstbetrag: 130€/m²)<br />
• Wärmedämmung der Decke eines nichtbeheizten Kellers oder Boden eines bestehenden<br />
Wohnhauses: 145% der staatlichen Beihilfe (Höchstbetrag: 17,40€/m²)<br />
• Installierung von thermischen Sonnenkollektoren<br />
- nur für die Herstellung von warmem Wasser: 25% der staatlichen Beihilfe (Höchstbetrag: 750€)<br />
- Herstellung von warmem Wasser + Heizen der Wohnung: 35% der staatlichen Beihilfe<br />
(Höchstbetrag: 1.750€)<br />
• Installierung einer Erdwärmepumpe: 20% der staatlichen Beihilfe (Höchstbetrag: 1.200€)<br />
• Installierung einer Zentralheizung mit Holzgranulat: 50% der staatlichen Beihilfe (Höchstbetrag:<br />
2.000€)<br />
• Installierung einer Zentralheizung mit stufenförmiger Verbrennung für Holzscheite: 50% der<br />
staatlichen Beihilfe (Höchstbetrag: 1.250€)<br />
Können von diesen Zuschüssen profitieren: natürliche Personen, die eine oder mehrere der oben<br />
genannten Installationen in einem, sich auf dem Gebiet der Gemeinde <strong>Junglinster</strong> befindlichen, Wohnhaus<br />
neu errichtet, geändert oder ersetzt haben.<br />
Können von diesem Zuschüssen nicht profitieren: juristische Personen des privaten oder öffentlichen<br />
Rechts; Personen, die gebrauchte Installationen oder Installationen, die nicht die vorgeschriebenen<br />
Umweltemissionskriterien einhalten, verwendet haben.<br />
Das Antragsformular samt Schriftstück, welches Auskunft über die Höhe der staatlichen Beihilfe gibt,<br />
sowie der quittierten und detaillierten Rechnungen der Installationen müssen spätestens nach 3<br />
Monaten, nach Erhalt der Zuschussbescheinigung des Staats, eingereicht werden.<br />
Die Beihilfe wird nur ein einziges Mal für dasselbe Wohnhaus gewährt und kann keineswegs die Ausgabe<br />
des Antragstellers (unter Berücksichtigung der staatlichen Beihilfe) überschreiten. Der Zuschuss muss<br />
zurückerstattet werden falls er durch falsche Angaben erlangt wurde.<br />
Die Gemeinde behält sich das Recht vor die Angaben zu überprüfen sowie jede weitere Unterlage zwecks<br />
Überprüfung der Konformität der Installation zu verlangen.<br />
Ausschließlich Installationen, die zwischen dem 1. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2011 realisiert<br />
wurden/werden, werden in Betracht gezogen.<br />
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