GemenGeninfo - Junglinster
GemenGeninfo - Junglinster
GemenGeninfo - Junglinster
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
Zivilstand<br />
Alle Änderungen des Zivilstandes sind der Gemeindeverwaltung, in der der Betroffene wohnt, mitzuteilen.<br />
Um Auszüge oder Kopien des bürgerlichen Registers (Geburtsschein, Totenschein, Heiratsurkunde) zu bekommen,<br />
muss man sich an das Standesamt der Gemeinde wenden, in der diese ausgefertigt wurden.<br />
Geburt<br />
Jede Geburt muss binnen 5 Tagen beim Standesamt des Geburtsortes<br />
deklariert werden, der Tag der Entbindung wird bei dieser Frist nicht<br />
mitgerechnet. Die Person, die das Neugeborene anmeldet, muss den, von<br />
der Entbindungsklinik, dem Arzt oder der Hebamme ausgestellten,<br />
Geburtsnachweis mitnehmen. Bei der Anmeldung des 1 sten gemeinsamen<br />
Kindes nicht verheirateter Eltern (von denen mindestens einer<br />
luxemburgischer Nationalität ist) muss außerdem eine Erklärung über die<br />
Wahl des Familiennamens mitgenommen werden.<br />
Heirat<br />
Die standesamtliche Trauung kann nur in der Gemeinde <strong>Junglinster</strong> vollzogen werden, wenn mindestens einer<br />
der zukünftigen Eheleute dort wohnt. Die Uhrzeit sowie das Datum der Eheschließung (montags bis freitags um<br />
16:00 Uhr) werden bei Abgabe der, zum Aufgebot notwendigen, Papiere anberaumt. Die erforderlichen<br />
Dokumente (eine Liste mit den erforderlichen Papieren ist auf dem Standesamt erhältlich) müssen spätestens<br />
einen Monat vor dem Hochzeitstermin auf dem Standesamt eingereicht werden. Das Aufgebot wird während<br />
10 aufeinander folgenden Tagen in den Wohnsitzgemeinden veröffentlicht. In der Gemeinde <strong>Junglinster</strong> finden<br />
keine standesamtlichen Trauungen samstags, sonntags und an Feiertagen statt. Die Trauung muss innerhalb von<br />
12 Monaten nach Veröffentlichung des Aufgebots vollzogen werden.<br />
Partnerschaft<br />
Zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts, die als Paar zusammen leben und gemäß des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches in der Lage sind einen Vertrag einzugehen, können eine Partnerschaft abschließen.<br />
Die beiden Partner präsentieren sich gemeinsam vor dem Standesbeamten und erklären dort persönlich und<br />
gemeinsam ihre Partnerschaft sowie die Existenz einer Vereinbarung betreffend das Erbgut ihrer Partnerschaft,<br />
falls eine solche Vereinbarung zwischen beiden Partnern abgeschlossen wurde. Sie müssen jeder folgende<br />
Dokumente vorlegen:<br />
- gültiger Ausweis oder Pass,<br />
- Aufenthaltsbescheinigung,<br />
- Geburtsurkunde,<br />
- Ehelosigkeitsbescheinigung,<br />
- für geschiedene oder verwitwete Personen: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk, respektiv Heiratsurkunde<br />
+ Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners,<br />
- Ehrenbekenntnis, dass keine familiären Bindungen zwischen beiden Partnern bestehen, die eine Partnerschaft<br />
verbieten würden,<br />
- Bescheinigung, dass keiner der beiden Partner hier in Luxemburg bereits eine Partnerschaft mit einer anderen<br />
Person eingegangen ist (diese Bescheinigung wird vom „Répertoire Civil“ der Generalstaatsanwaltschaft<br />
ausgestellt),<br />
- Personen ausländischer Nationalität müssen außerdem eine, von der zuständigen ausländischen Behörde, ausge<br />
stellte Bescheinigung, dass keine Partnerschaft oder andere, im Ausland eingegangene, Form des Zusammenlebens<br />
besteht, vorweisen; in Ermangelung einer solchen Bescheinigung muss ein, von den zuständigen<br />
ausländischen Behörden ausgestelltes, „certificat de coutume“ vorgewiesen werden, aus dem hervor geht, dass<br />
die Personen die Bedingungen um zu heiraten, gemäß den Bestimmungen ihres Heimat landes, erfüllen und<br />
dass die Gesetzgebung keine Partnerschaft oder andere Form des Zusammenlebens kennt.<br />
Sterbefall<br />
Was, wann, wo?<br />
Jeder Sterbefall muss auf der Gemeinde, in der er erfolgt, gemeldet werden. Die Person, die den Sterbefall<br />
meldet, muss den, vom Arzt ausgestellten, Totenschein, sowie einen Beleg, der Auskunft über den Zivilstand und<br />
die Abstammung des Verstorbenen (Familienbuch, für ledige Personen: Geburtsurkunde) gibt, mitbringen.<br />
Die Beerdigung wird in der Gemeinde gemeldet, wo die Bestattung stattfindet.<br />
Die Gemeinde informiert, in welchen Fällen die Frist von 72 Stunden überschritten werden kann.<br />
Es sei darauf hingewiesen, dass der Schreinermeister Jules Sauber, 23, rue Neuve, Beidweiler, Tel.: 78 98 42-30<br />
über einen Schlüssel der Leichenhallen in <strong>Junglinster</strong> und Gonderingen verfügt.<br />
45