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Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer

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<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />

Die Diskussionen der Arbeitsgruppe in 2008 bezogen sich auch auf erste Einschätzungen<br />

von möglichen Kriterien der Kosten-Nutzen-Bewertung als Basis weiterer gesundheitspolitischer<br />

Entscheidungen. Ergänzend zu den Rahmenbedingungen für den Eingang von<br />

Innovationen im stationären Sektor wurde zum Vergleich auch die Handhabung von Innovationen<br />

in der vertragsärztlichen <strong>Versorgung</strong>, der Arzneimittelversorgung und der<br />

Medizintechnik erörtert. Die detaillierten Debatten zeigten, dass eine den Regelungsbereich<br />

des SGB V überschreitende Nutzenerfassung zielführend ist. Die Zwischenergebnisse<br />

der Diskussion fanden letztlich Eingang in einen Bericht der GVG. Die aus den<br />

Diskussionen resultierenden Empfehlungen und Fazits waren erwartungsgemäß nicht<br />

immer deckungsgleich. Dennoch zeigte sich über die Verbands- und Institutionsgrenzen<br />

hinweg, dass alle Beteiligten einen weiteren zeitnahen Dialog zum zukünftigen Umgang<br />

mit Innovationen und die Sicherung der Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens<br />

für wesentlich im Rahmen der Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens halten.<br />

Neben ihrer Bedeutung für die Patientenversorgung sowie für attraktive Arbeitsbedingungen<br />

von Ärztinnen und Ärzten haben Innovationen auch eine hohe gesamtgesellschaftliche<br />

und nicht zuletzt gesamtwirtschaftliche Bedeutung. Für das Jahr 2009 ist<br />

daher über den Rahmen der GVG hinaus eine Fortsetzung der Diskussion zur Implementierung<br />

von Innovationen vorgesehen.<br />

3.4.6 Empfehlungen zur Aufklärung der Krankenhauspatienten über<br />

vorgesehene ärztliche Maßnahmen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat bereits erstmals 1980 mit einem seinerzeit<br />

herausgegebenen Muster einer Dienstanweisung an die Ärzte im Krankenhaus über die<br />

Aufklärung und Einwilligung der Patienten vor ärztlichen Eingriffen Grundzüge zur<br />

ärztlichen Aufklärung dargestellt. Dieses Muster einer Dienstanweisung wurde Mitte<br />

der achtziger Jahre abgelöst durch die „Richtlinien zur Aufklärung der Krankenhauspatienten<br />

über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“, in der die grundlegenden Anforderungen<br />

an ein Aufklärungsgespräch dargestellt wurden. Seit Ende der achtziger Jahre<br />

sind alle sodann unter der Mitwirkung der <strong>Bundesärztekammer</strong> herausgegebenen<br />

Überarbeitungen und Neuauflagen unter dem Titel „Empfehlungen zur Aufklärung der<br />

Krankenhauspatienten über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“ erschienen und haben<br />

damit der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei diesem Werk nicht um „Richtlinien“<br />

im medizinrechtlichen Sinne, sondern um „Empfehlungen“ handelt.<br />

Der Gesetzgeber hat die Aufklärungspflicht im Allgemeinen gesetzlich nicht geregelt.<br />

Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch zu stellen sind,<br />

lässt sich daher im Wesentlichen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung ableiten.<br />

Um diesen Anforderungen zu genügen und Vorwürfen mangelnder Aufklärung (z. B.<br />

im Rahmen von Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte und Krankenhausträger) zu<br />

begegnen, bedarf es daher einer umfassenden Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung.<br />

Seit dem Erscheinen der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam erarbeiteten Vorauflage (4. geänderte Auflage) im Jahr<br />

2003 ist eine Vielzahl relevanter, insbesondere höchstrichterlicher Entscheidungen zur<br />

Aufklärung ergangen.<br />

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