Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer
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<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />
Die Diskussionen der Arbeitsgruppe in 2008 bezogen sich auch auf erste Einschätzungen<br />
von möglichen Kriterien der Kosten-Nutzen-Bewertung als Basis weiterer gesundheitspolitischer<br />
Entscheidungen. Ergänzend zu den Rahmenbedingungen für den Eingang von<br />
Innovationen im stationären Sektor wurde zum Vergleich auch die Handhabung von Innovationen<br />
in der vertragsärztlichen <strong>Versorgung</strong>, der Arzneimittelversorgung und der<br />
Medizintechnik erörtert. Die detaillierten Debatten zeigten, dass eine den Regelungsbereich<br />
des SGB V überschreitende Nutzenerfassung zielführend ist. Die Zwischenergebnisse<br />
der Diskussion fanden letztlich Eingang in einen Bericht der GVG. Die aus den<br />
Diskussionen resultierenden Empfehlungen und Fazits waren erwartungsgemäß nicht<br />
immer deckungsgleich. Dennoch zeigte sich über die Verbands- und Institutionsgrenzen<br />
hinweg, dass alle Beteiligten einen weiteren zeitnahen Dialog zum zukünftigen Umgang<br />
mit Innovationen und die Sicherung der Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens<br />
für wesentlich im Rahmen der Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens halten.<br />
Neben ihrer Bedeutung für die Patientenversorgung sowie für attraktive Arbeitsbedingungen<br />
von Ärztinnen und Ärzten haben Innovationen auch eine hohe gesamtgesellschaftliche<br />
und nicht zuletzt gesamtwirtschaftliche Bedeutung. Für das Jahr 2009 ist<br />
daher über den Rahmen der GVG hinaus eine Fortsetzung der Diskussion zur Implementierung<br />
von Innovationen vorgesehen.<br />
3.4.6 Empfehlungen zur Aufklärung der Krankenhauspatienten über<br />
vorgesehene ärztliche Maßnahmen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat bereits erstmals 1980 mit einem seinerzeit<br />
herausgegebenen Muster einer Dienstanweisung an die Ärzte im Krankenhaus über die<br />
Aufklärung und Einwilligung der Patienten vor ärztlichen Eingriffen Grundzüge zur<br />
ärztlichen Aufklärung dargestellt. Dieses Muster einer Dienstanweisung wurde Mitte<br />
der achtziger Jahre abgelöst durch die „Richtlinien zur Aufklärung der Krankenhauspatienten<br />
über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“, in der die grundlegenden Anforderungen<br />
an ein Aufklärungsgespräch dargestellt wurden. Seit Ende der achtziger Jahre<br />
sind alle sodann unter der Mitwirkung der <strong>Bundesärztekammer</strong> herausgegebenen<br />
Überarbeitungen und Neuauflagen unter dem Titel „Empfehlungen zur Aufklärung der<br />
Krankenhauspatienten über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“ erschienen und haben<br />
damit der Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei diesem Werk nicht um „Richtlinien“<br />
im medizinrechtlichen Sinne, sondern um „Empfehlungen“ handelt.<br />
Der Gesetzgeber hat die Aufklärungspflicht im Allgemeinen gesetzlich nicht geregelt.<br />
Welche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch zu stellen sind,<br />
lässt sich daher im Wesentlichen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung ableiten.<br />
Um diesen Anforderungen zu genügen und Vorwürfen mangelnder Aufklärung (z. B.<br />
im Rahmen von Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte und Krankenhausträger) zu<br />
begegnen, bedarf es daher einer umfassenden Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung.<br />
Seit dem Erscheinen der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam erarbeiteten Vorauflage (4. geänderte Auflage) im Jahr<br />
2003 ist eine Vielzahl relevanter, insbesondere höchstrichterlicher Entscheidungen zur<br />
Aufklärung ergangen.<br />
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