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Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer

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<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

ärztekammer und ihrer Arbeitsmedizin-Gremien sein, das präventivmedizinische Fach<br />

Arbeitsmedizin und mit ihr die betriebsärztliche <strong>Versorgung</strong> der Beschäftigten als vierte<br />

Säule des Gesundheitswesens gegenüber der Bund- und Länderpolitik zu stärken.<br />

3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) werden zunehmend durch<br />

die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik, die wachsende Bedeutung des<br />

Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung<br />

geprägt. Neben der ambulanten und stationären <strong>Versorgung</strong> kommt dem<br />

öffentlichen Gesundheitsdienst als „dritter Säule“ des Gesundheitswesens mit seinen<br />

vorrangigen Aufgaben im Bereich der Bevölkerungsmedizin, der Prävention und der<br />

Gesundheitsförderung und Beratung ein besonderer Stellenwert zu. Die „subsidiären“<br />

bzw. „komplementären“ Leistungsangebote der Gesundheitsämter – insbesondere in<br />

ihren sozialkompensatorischen Funktionen – ergänzen den ambulanten und stationären<br />

Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen. Ein<br />

wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen ist die Stellung des Arztes im ÖGD<br />

nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern vor allem auch in der Beziehung zu den im<br />

Krankenhaus und in freier Praxis tätigen Ärzten.<br />

3.7.1 Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in das Ulmer Papier<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag 2008 hat die gesundheitspolitischen Leitsätze der Ärzteschaft<br />

mit ihrem Kurztitel „Ulmer Papier“ mit großer Mehrheit verabschiedet. Ein <strong>Kapitel</strong>, welches<br />

sich mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als dritter Säule des Gesundheitswesens<br />

befasst, wurde auf Antrag von Vertretern des öffentlichen Gesundheitsdienstes in ihrer<br />

Delegiertenfunktion vom Deutschen Ärztetag in das Ulmer Papier aufgenommen:<br />

„,Öffentlichen Gesundheitsdienst als dritte Säule des Gesundheitswesens stärken’<br />

In der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ist der Öffentliche Gesundheitsdienst<br />

unentbehrlich. Er übernimmt vorwiegend bevölkerungsmedizinische Aufgaben. Mit<br />

der Gesundheitsberichterstattung, der Epidemiologie, dem Infektionsschutz, dem<br />

gesundheitlichen Umweltschutz, dem kinder- und jugendärztlichen Dienst oder auch<br />

der Sozialmedizin und der amtsärztlichen Begutachtung erfüllt er vorsorgende, überwachende<br />

und beratende Aufgaben. Gerade im öffentlichen Gesundheitsdienst ist es in<br />

der aktuellen Situation wichtig, die ärztliche Kompetenz zu erhalten und zu stärken.<br />

Dem öffentlichen Gesundheitsdienst muss wieder die Personal- und Sachausstattung<br />

zukommen, die seiner zentralen Bedeutung als dritte Säule des Gesundheitswesens<br />

entspricht. Die weitere Reduzierung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

einschließlich Stellenabbau und Ungleichbehandlung bei der Bezahlung der Ärzte<br />

führt zwangsläufig dazu, dass zentrale Aufgaben des Staates nicht mehr im vollen<br />

Umfang wahrgenommen werden können. Besonders prekär kann die Situation dann<br />

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