Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer
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<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
ärztekammer und ihrer Arbeitsmedizin-Gremien sein, das präventivmedizinische Fach<br />
Arbeitsmedizin und mit ihr die betriebsärztliche <strong>Versorgung</strong> der Beschäftigten als vierte<br />
Säule des Gesundheitswesens gegenüber der Bund- und Länderpolitik zu stärken.<br />
3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) werden zunehmend durch<br />
die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik, die wachsende Bedeutung des<br />
Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung<br />
geprägt. Neben der ambulanten und stationären <strong>Versorgung</strong> kommt dem<br />
öffentlichen Gesundheitsdienst als „dritter Säule“ des Gesundheitswesens mit seinen<br />
vorrangigen Aufgaben im Bereich der Bevölkerungsmedizin, der Prävention und der<br />
Gesundheitsförderung und Beratung ein besonderer Stellenwert zu. Die „subsidiären“<br />
bzw. „komplementären“ Leistungsangebote der Gesundheitsämter – insbesondere in<br />
ihren sozialkompensatorischen Funktionen – ergänzen den ambulanten und stationären<br />
Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen. Ein<br />
wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen ist die Stellung des Arztes im ÖGD<br />
nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern vor allem auch in der Beziehung zu den im<br />
Krankenhaus und in freier Praxis tätigen Ärzten.<br />
3.7.1 Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in das Ulmer Papier<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag 2008 hat die gesundheitspolitischen Leitsätze der Ärzteschaft<br />
mit ihrem Kurztitel „Ulmer Papier“ mit großer Mehrheit verabschiedet. Ein <strong>Kapitel</strong>, welches<br />
sich mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als dritter Säule des Gesundheitswesens<br />
befasst, wurde auf Antrag von Vertretern des öffentlichen Gesundheitsdienstes in ihrer<br />
Delegiertenfunktion vom Deutschen Ärztetag in das Ulmer Papier aufgenommen:<br />
„,Öffentlichen Gesundheitsdienst als dritte Säule des Gesundheitswesens stärken’<br />
In der sektorübergreifenden Zusammenarbeit ist der Öffentliche Gesundheitsdienst<br />
unentbehrlich. Er übernimmt vorwiegend bevölkerungsmedizinische Aufgaben. Mit<br />
der Gesundheitsberichterstattung, der Epidemiologie, dem Infektionsschutz, dem<br />
gesundheitlichen Umweltschutz, dem kinder- und jugendärztlichen Dienst oder auch<br />
der Sozialmedizin und der amtsärztlichen Begutachtung erfüllt er vorsorgende, überwachende<br />
und beratende Aufgaben. Gerade im öffentlichen Gesundheitsdienst ist es in<br />
der aktuellen Situation wichtig, die ärztliche Kompetenz zu erhalten und zu stärken.<br />
Dem öffentlichen Gesundheitsdienst muss wieder die Personal- und Sachausstattung<br />
zukommen, die seiner zentralen Bedeutung als dritte Säule des Gesundheitswesens<br />
entspricht. Die weitere Reduzierung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />
einschließlich Stellenabbau und Ungleichbehandlung bei der Bezahlung der Ärzte<br />
führt zwangsläufig dazu, dass zentrale Aufgaben des Staates nicht mehr im vollen<br />
Umfang wahrgenommen werden können. Besonders prekär kann die Situation dann<br />
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