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Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer

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<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Gütegemeinschaft hat die Geschäftsform einer GmbH mit Sitz in Karlsruhe und ist Trägerin<br />

des Qualitätssicherungssystems. Sie führt auf Antrag Qualitätsprüfungen durch,<br />

dazu bedient sie sich qualifizierter Auditoren. Die Schulung der Auditoren orientiert<br />

sich an dem Leitfaden für das Audit für Qualitätssicherung sowie an dem „Curriculum<br />

für ärztliches Qualitätsmanagement” der <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der Aufbau der GQB<br />

wurde insbesondere in den ersten Jahren von der <strong>Bundesärztekammer</strong> aktiv mit Ressourceneinsatz<br />

unterstützt.<br />

Der Gütegemeinschaft ist ein Beirat unter Beteiligung der <strong>Bundesärztekammer</strong>, der<br />

Ärztekammer Schleswig-Holstein, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,<br />

des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der Deutschen<br />

Gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,<br />

des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure,<br />

der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie<br />

des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte zur Seite gestellt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat für jeweils drei Jahre, wechselnd mit Vertretern der Deutschen Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung (DGUV) und des Länderausschusses für Arbeitsschutz und<br />

Sicherheitstechnik (LASI), den Vorsitz in diesem Beirat. In der Sitzung am 09.10.2008<br />

hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit genutzt, die Aktivitäten der Gesellschaft zu<br />

begleiten und aktuelle Themen zu forcieren. So ist die mehrfach von der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

geforderte Evaluation des Qualtitätssicherungsinstruments in Auftrag gegeben<br />

worden. Ein erstes Konzept wurde dem Beirat zur Beratung vorgelegt. Die Gelegenheit<br />

wurde von der <strong>Bundesärztekammer</strong> genutzt, um konkrete Anregungen für das Evaluationskonzept<br />

einzubringen.<br />

WeB-Reha – eine Kooperation von Werks- und Betriebsärzten mit der Deutschen<br />

Rentenversicherung Rheinland<br />

Die Ärztekammer Nordrhein und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (DRV<br />

Rheinland) haben im Jahr 2005 das Projekt „Werks- und Betriebsärzte in Kooperation<br />

mit der DRV Rheinland in Rehabilitationsangelegenheiten“, kurz „WeB-Reha“, initiiert.<br />

Das Projekt WeB-Reha basiert auf der Empfehlung zur Verbesserung der gegenseitigen<br />

Information und Kooperation aller Beteiligten nach § 13 Abs. 2 Nrn. 8 und 9 SGB IX.<br />

Darin verpflichten sich die Rehabilitationsträger, sowohl bei der Einleitung als auch bei<br />

der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen die Haus-, Fach-,<br />

Betriebs- und Werksärzte zu beteiligen. Im Mittelpunkt des Projekts stehen die Verbesserung<br />

der gegenseitigen Information und Kommunikation sowie die Steigerung der<br />

Effektivität und Effizienz von Rehabilitationsleistungen auf der Basis eines abgestimmten<br />

Verfahrens zwischen allen Beteiligten bei allen Schritten der Rehabilitation.<br />

Gemeinsam mit Werks- und Betriebsärzten sowie Rehabilitationsärzten wurden Verfahren<br />

und Arbeitshilfen zur Bahnung, Einleitung, Kontaktpflege und Wiedereingliederung<br />

entwickelt und abgestimmt. Diese sind in einem Manual zusammengestellt und<br />

über das Internet unter www.web-reha.de abrufbar.<br />

Der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie die erfolgreiche Wiedereingliederung von<br />

Beschäftigten mit krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen gehören zu den<br />

anspruchsvollsten Aufgaben des Betriebsarztes. Mit der Neuausrichtung des Sozialge-<br />

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