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Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer

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vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer Expertenrunde mit dem Thema<br />

„Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalte, Kompetenzen“ eingeladen. Bisher wurden<br />

vom BMG keine konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung des Gesetzes vorgelegt. Die<br />

Diskussionen um die zukünftigen Kompetenzen von Rettungsassistenten wurden vor<br />

dem Hintergrund der Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen sowie der Übernahme ärztlicher<br />

Leistungen durch nichtärztliches Rettungsfachpersonal (Substitution) erwartungsgemäß<br />

kontrovers geführt. Einigkeit besteht weiterhin darin, dass das ärztliche<br />

Primat in der Notfallrettung nicht zu Gunsten eines „Paramedic Systems“ aufgegeben<br />

werden soll.<br />

Derzeit erscheint eine Abschaffung der (Hilfskonstruktion) Notkompetenz aus dem<br />

Jahr 1992 unwahrscheinlich, dies auch im Hinblick auf die Neufassung der gemeinsamen<br />

Veröffentlichung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

zur persönlichen Leistungserbringung, Möglichkeiten und Grenzen der Delegation<br />

ärztlicher Leistungen, Stand 29.08.2008 (s. www.baek.de/page.asp?his=0.7.47.<br />

3225).<br />

3.9.3 Bevölkerungsschutz<br />

<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

In Deutschland hat sich der Begriff Bevölkerungsschutz als Folge der Übersetzung der<br />

international verwendeten Bezeichnung „Civil Protection“ eingebürgert. Der Begriff<br />

wird als zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen aus<br />

dem Bereich des Katastrophen- sowie des Zivilschutzes benutzt. Dadurch wird der Tatsache<br />

Rechnung getragen, dass zwischen den Maßnahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes<br />

viele Gemeinsamkeiten bestehen. Bezieht man die Themen Massenanfall<br />

von Verletzen/Erkrankten (MANV) und Massenanfall von Infizierten (MANI) mit ein,<br />

so ist die Brücke zur Notfallmedizin geschlagen.<br />

Beim MANV ist die ärztliche Sichtung ein unverzichtbares Instrument. Auf Grundlage<br />

der Sichtung werden die für die Behandlung zur Verfügung stehenden und im Verhältnis<br />

zur großen Opferzahl begrenzten Ressourcen effizient verteilt. Die Sichtung ist eine<br />

medizinische Entscheidung über Behandlungs- und <strong>Versorgung</strong>sprioritäten auf der<br />

Grundlage von Diagnose und Prognose. Das Überleben der Opfer hängt von der Sichtung<br />

ab.<br />

2008 gab es vermehrt Tendenzen, die ärztliche Sichtung durch eine nichtärztliche Erstbeurteilung<br />

von Betroffenen zu substituieren. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> bereitet eine<br />

Stellungnahme zu diesem Thema vor, um die ärztliche Haltung zur Erstbeurteilung von<br />

Betroffenen bei Massenanfall von Verletzten bzw. in Katastrophen durch Rettungspersonal<br />

im Verhältnis zur ärztlichen Sichtung/Triage zu verdeutlichen.<br />

Der Arbeitskreis V (AK V: „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz<br />

und zivile Verteidigung“) der Innenministerkonferenz hat das Thema „Medizinischer<br />

Bevölkerungsschutz“ für die Jahre 2008/2009 zum Schwerpunkt seiner Arbeit<br />

gemacht. Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Inneren (BMI) wurde,<br />

unter Begleitung des BMG, um Stellungnahme im Sinne einer Bestandsaufnahme und<br />

Aufzeigung von Handlungsbedarf im Bereich des medizinischen gesundheitlichen<br />

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