Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer
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<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />
3.5 Rehabilitation und poststationäre <strong>Versorgung</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der wachsenden Bedeutung der Rehabilitation in Klinik und Praxis trägt die Arbeit des<br />
Ausschusses „Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation“ der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Rechnung. Unter Vorsitz von Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandes der<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, berät der Ausschuss die aus der ärztlichen Tätigkeit in der Rehabilitation<br />
erwachsenden Fragen und Themen wegen der engen Zusammenhänge mit<br />
der Gesundheitsförderung und der Prävention in einem deshalb bewusst derart integriert<br />
angelegten Gremium.<br />
Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2007 in den<br />
1.239 (Vorjahr: 1.255) deutschen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen rund<br />
1,94 Mio. Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt. Damit lag die Zahl der<br />
Behandlungsfälle um 106.000 höher als 2006. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer<br />
der Patienten betrug 25,5 Tage nach 25,6 Tagen noch in 2006. Ende 2007 wurden in den<br />
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen insgesamt 170.845 Betten – und damit<br />
rund 1.900 weniger als im Jahr 2006 – vorgehalten, die im Durchschnitt zu 79,4 %<br />
(2006: 74,6 %) belegt waren. Für die <strong>Versorgung</strong> von je 10.000 Einwohnern standen<br />
durchschnittlich 208 Betten zur Verfügung. In den Einrichtungen waren im Jahr 2007<br />
91.020 Vollzeitkräfte beschäftigt; dies entspricht einer leichten Steigerung gegenüber<br />
dem Vorjahr um rund 500. Im ärztlichen Dienst waren mit 8.193 Vollkräften geringfügig<br />
mehr als 2006 tätig.<br />
3.5.1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf die<br />
medizinische Rehabilitation<br />
Für Versicherte, Leistungsträger und Leistungserbringer auch im Bereich der medizinischen<br />
Rehabilitation und Teilhabe hat das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung<br />
des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />
– GKV-WSG) weitreichende Änderungen mit sich gebracht, welche den<br />
Bereich der medizinischen Rehabilitation im Berichtsjahr 2008 nachhaltig geprägt<br />
haben und sich auch zukünftig auf das Rehabilitationsgeschehen auswirken werden.<br />
Im Zusammenhang mit den Leistungen der Pflegeversicherung wurde der Anspruch<br />
auf geriatrische Rehabilitation als ein entscheidendes Instrument zur Vermeidung,<br />
Minderung und Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit sowie die<br />
Einbeziehung der Pflege in die integrierte <strong>Versorgung</strong> verankert. Weiterhin wurden die<br />
spezialisierte Palliativversorgung sowie Verbesserungen bei der Hilfsmittelversorgung<br />
und der häuslichen Krankenpflege eingeführt. Die Rehabilitation für ältere Menschen<br />
wurde verbessert, damit die Betroffenen nach einem Unfall oder nach einer Krankheit<br />
nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, sondern in ihrem gewohnten<br />
häuslichen Umfeld bleiben können. Gerade mit dem Ausbau der ambulanten Palliativversorgung<br />
ist dem Wunsch vieler schwer kranker Menschen Rechnung getragen<br />
worden, in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Ferner wurde im<br />
Zusammenhang mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Übernah-<br />
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