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Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer

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<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />

3.5 Rehabilitation und poststationäre <strong>Versorgung</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der wachsenden Bedeutung der Rehabilitation in Klinik und Praxis trägt die Arbeit des<br />

Ausschusses „Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation“ der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Rechnung. Unter Vorsitz von Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandes der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, berät der Ausschuss die aus der ärztlichen Tätigkeit in der Rehabilitation<br />

erwachsenden Fragen und Themen wegen der engen Zusammenhänge mit<br />

der Gesundheitsförderung und der Prävention in einem deshalb bewusst derart integriert<br />

angelegten Gremium.<br />

Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2007 in den<br />

1.239 (Vorjahr: 1.255) deutschen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen rund<br />

1,94 Mio. Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt. Damit lag die Zahl der<br />

Behandlungsfälle um 106.000 höher als 2006. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer<br />

der Patienten betrug 25,5 Tage nach 25,6 Tagen noch in 2006. Ende 2007 wurden in den<br />

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen insgesamt 170.845 Betten – und damit<br />

rund 1.900 weniger als im Jahr 2006 – vorgehalten, die im Durchschnitt zu 79,4 %<br />

(2006: 74,6 %) belegt waren. Für die <strong>Versorgung</strong> von je 10.000 Einwohnern standen<br />

durchschnittlich 208 Betten zur Verfügung. In den Einrichtungen waren im Jahr 2007<br />

91.020 Vollzeitkräfte beschäftigt; dies entspricht einer leichten Steigerung gegenüber<br />

dem Vorjahr um rund 500. Im ärztlichen Dienst waren mit 8.193 Vollkräften geringfügig<br />

mehr als 2006 tätig.<br />

3.5.1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf die<br />

medizinische Rehabilitation<br />

Für Versicherte, Leistungsträger und Leistungserbringer auch im Bereich der medizinischen<br />

Rehabilitation und Teilhabe hat das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung<br />

des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

– GKV-WSG) weitreichende Änderungen mit sich gebracht, welche den<br />

Bereich der medizinischen Rehabilitation im Berichtsjahr 2008 nachhaltig geprägt<br />

haben und sich auch zukünftig auf das Rehabilitationsgeschehen auswirken werden.<br />

Im Zusammenhang mit den Leistungen der Pflegeversicherung wurde der Anspruch<br />

auf geriatrische Rehabilitation als ein entscheidendes Instrument zur Vermeidung,<br />

Minderung und Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit sowie die<br />

Einbeziehung der Pflege in die integrierte <strong>Versorgung</strong> verankert. Weiterhin wurden die<br />

spezialisierte Palliativversorgung sowie Verbesserungen bei der Hilfsmittelversorgung<br />

und der häuslichen Krankenpflege eingeführt. Die Rehabilitation für ältere Menschen<br />

wurde verbessert, damit die Betroffenen nach einem Unfall oder nach einer Krankheit<br />

nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, sondern in ihrem gewohnten<br />

häuslichen Umfeld bleiben können. Gerade mit dem Ausbau der ambulanten Palliativversorgung<br />

ist dem Wunsch vieler schwer kranker Menschen Rechnung getragen<br />

worden, in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Ferner wurde im<br />

Zusammenhang mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Übernah-<br />

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