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Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer

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wird dem Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Beratung vorgelegt werden. Die Veröffentlichung<br />

der Ergebnisse wird voraussichtlich im Jahr 2009 erfolgen.<br />

3.9.5 Reanimationsempfehlungen<br />

Der nächste wissenschaftliche Konsens „on cardiopulmonary resuscitation and emergency<br />

cardiovascular care“ der ILCOR (International Liaison Committee on Resuscitation) wird<br />

2010 veröffentlich werden. Wie in den letzten Jahren werden anschließend daraus die nationalen<br />

Wiederbelebungsleitlinien bzw. -empfehlungen erarbeitet und veröffentlich werden.<br />

Um den Nationalen Reanimationskonsens für Deutschland 2010 bzw. Anfang 2011 zeitnah<br />

zur ILCOR-Veröffentlichung herbeiführen zu können, plant die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

für das Jahr 2009 eine Sitzung des Deutschen Beirats für Erste Hilfe und Wiederbelebung<br />

bei der <strong>Bundesärztekammer</strong>. Dort soll auf Basis von Erfahrungsberichten zur<br />

Umsetzung des jetzigen Nationalen Reanimationskonsens und der deutschen Wiederbelebungsempfehlungen<br />

der Abstimmungsprozess in Deutschland sowie die Erarbeitung<br />

deutscher Wiederbelebungsempfehlungen vorbereitet werden.<br />

3.9.6 Frühdefibrillation<br />

<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Bundesweit scheint die Aufstellung von automatisierten externen Defibrillatoren (AED),<br />

die frei für alle Laien zugänglich sind, zuzunehmen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhielt<br />

2008 diverse Anfragen von Organisationen, Verwaltungen und Betrieben, die AED-Programme<br />

in ihre betrieblichen Ersthelfersysteme integrieren und mit der freien Zugänglichkeit<br />

der AED kombinieren möchten. Dies entspricht einem sogenannten Public-<br />

Access-Defibrillations-Programm (PAD-Programm). Unsicherheit besteht insbesondere<br />

über die Rahmenbedingungen eines PAD-Programms. So ist den Betreibern meist<br />

völlig unbekannt, dass PAD-Programme der ärztlichen Betreuung im Sinne eines medizinischen<br />

Qualitätsmanagements bedürfen. Auf Grund der bestehenden Nachfrage hat<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Januar 2008 ihre Stellungnahme zum Public-Access-Defibrillations-Programm<br />

veröffentlicht (s. www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=<br />

1.306.1128.5969&all=true), Stand: 25.01.2008. Diese Stellungnahme ergänzt die schon<br />

vorhandenen Stellungnahmen der <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Defibrillation mit automatisierten<br />

externen Defibrillatoren durch Laien sowie zur ärztlichen Verantwortung für<br />

die Aus- und Fortbildung von Nicht-Ärzten in der Frühdefibrillation. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

befürwortet den Einsatz von frei zugänglichen automatisierten externen Defibrillatoren,<br />

wenn diese funktionsgerecht eingesetzt werden.<br />

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