Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer
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wird dem Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Beratung vorgelegt werden. Die Veröffentlichung<br />
der Ergebnisse wird voraussichtlich im Jahr 2009 erfolgen.<br />
3.9.5 Reanimationsempfehlungen<br />
Der nächste wissenschaftliche Konsens „on cardiopulmonary resuscitation and emergency<br />
cardiovascular care“ der ILCOR (International Liaison Committee on Resuscitation) wird<br />
2010 veröffentlich werden. Wie in den letzten Jahren werden anschließend daraus die nationalen<br />
Wiederbelebungsleitlinien bzw. -empfehlungen erarbeitet und veröffentlich werden.<br />
Um den Nationalen Reanimationskonsens für Deutschland 2010 bzw. Anfang 2011 zeitnah<br />
zur ILCOR-Veröffentlichung herbeiführen zu können, plant die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
für das Jahr 2009 eine Sitzung des Deutschen Beirats für Erste Hilfe und Wiederbelebung<br />
bei der <strong>Bundesärztekammer</strong>. Dort soll auf Basis von Erfahrungsberichten zur<br />
Umsetzung des jetzigen Nationalen Reanimationskonsens und der deutschen Wiederbelebungsempfehlungen<br />
der Abstimmungsprozess in Deutschland sowie die Erarbeitung<br />
deutscher Wiederbelebungsempfehlungen vorbereitet werden.<br />
3.9.6 Frühdefibrillation<br />
<strong>Ärztliche</strong> <strong>Versorgung</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Bundesweit scheint die Aufstellung von automatisierten externen Defibrillatoren (AED),<br />
die frei für alle Laien zugänglich sind, zuzunehmen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhielt<br />
2008 diverse Anfragen von Organisationen, Verwaltungen und Betrieben, die AED-Programme<br />
in ihre betrieblichen Ersthelfersysteme integrieren und mit der freien Zugänglichkeit<br />
der AED kombinieren möchten. Dies entspricht einem sogenannten Public-<br />
Access-Defibrillations-Programm (PAD-Programm). Unsicherheit besteht insbesondere<br />
über die Rahmenbedingungen eines PAD-Programms. So ist den Betreibern meist<br />
völlig unbekannt, dass PAD-Programme der ärztlichen Betreuung im Sinne eines medizinischen<br />
Qualitätsmanagements bedürfen. Auf Grund der bestehenden Nachfrage hat<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Januar 2008 ihre Stellungnahme zum Public-Access-Defibrillations-Programm<br />
veröffentlicht (s. www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=<br />
1.306.1128.5969&all=true), Stand: 25.01.2008. Diese Stellungnahme ergänzt die schon<br />
vorhandenen Stellungnahmen der <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Defibrillation mit automatisierten<br />
externen Defibrillatoren durch Laien sowie zur ärztlichen Verantwortung für<br />
die Aus- und Fortbildung von Nicht-Ärzten in der Frühdefibrillation. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
befürwortet den Einsatz von frei zugänglichen automatisierten externen Defibrillatoren,<br />
wenn diese funktionsgerecht eingesetzt werden.<br />
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