Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer
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ungsverfahren zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung<br />
einzubringen.<br />
– Die zweite Arbeitsgruppe wurde mit dem Ziel eingerichtet, Handlungsempfehlungen<br />
zur Unterstützung eines sachgerechten Personaleinsatzes der Pflege im Krankenhaus<br />
zu entwickeln.<br />
– Die dritte Arbeitsgruppe befasst sich mit der Attraktivität und der Perspektive der<br />
Pflege im Krankenhaus.<br />
Da die zunehmende Arbeitsverdichtung in den Kliniken und die kontinuierliche Unterversorgung<br />
im Bereich der Krankenpflege erhebliche Auswirkungen auf die Patientenversorgung<br />
und die ärztlichen Arbeitsbedingungen in den Kliniken hat, hat sich die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> bereit erklärt, an diesen Arbeitsgruppen beratend teilzunehmen.<br />
In der ersten Arbeitsgruppe wurde nach eingehenden Beratungen vor allem verdeutlicht,<br />
dass es aus Sicht der <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht darum gehen kann, mit dem Pflegenotprogramm<br />
eine Forcierung der Beschäftigung von Pflegekräften in versorgungsfernen<br />
Bereichen, so insbesondere in den Klinikverwaltungen zu erzielen. Es wurde klar<br />
gestellt, dass es ohne Einschränkung um eine deutliche Verbesserung der Verfügbarkeit<br />
von Pflegekräften direkt am Patienten in den Kliniken gehen muss. Diese Position wurde<br />
von den anderen beteiligten Verbänden und Institutionen geteilt. Ebenso wurde<br />
gefordert, dass die Bedingungen zur Umsetzung für eine Teilnahme an dem Notprogramm<br />
für die beteiligten Kliniken und Fachabteilungen so unkompliziert und unbürokratisch<br />
zu halten sind, wie es mit einer gerechten Verteilung finanzieller Mittel vereinbar<br />
ist. Kliniken, die ihren Ärzten und Pflegekräften schon im Vorfeld vergleichbar bessere<br />
Arbeitsbedingungen geboten und einen relativ hohen Personalschlüssel beibehalten<br />
haben, dürfen auf keinen Fall durch das neue Stellenprogramm benachteiligt<br />
werden.<br />
Zum Redaktionsschluss dieses Tätigkeitsberichtes ist eine Fortsetzung der Beratungen<br />
geplant. Vonseiten der <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass<br />
die Reichweite des 21.000-Stellennotprogramms als kurzfristig eingeschätzt wird und<br />
sie den Auswirkungen der Leistungsverdichtung auf Ärztinnen und Ärzte mitnichten in<br />
gleicher Form Rechnung trägt. Angesichts des ärztlichen Nachwuchsmangels ist das<br />
Bundesministerium für Gesundheit daher mehr denn je aufgefordert, in Kooperation<br />
mit den Bundesländern und der Ärzteschaft Maßnahmen auch gegen den Ärztemangel<br />
zu entwickeln. Ein allein auf die Pflege zentriertes Notprogramm kann keine umfassende<br />
Lösungsoption bieten. Die weiteren Diskussionen und Ergebnisse zur Umsetzung<br />
des 21.000-Stellenprogramms 2009 werden zeigen, wie weit das Bundesministerium<br />
für Gesundheit diesen Forderungen der Ärzteschaft Rechnung tragen wird. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> hat angesichts der schwierigen Verhältnisse in den Krankenhäusern<br />
ihre weitere Mitarbeit angeboten.<br />
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