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Kapitel 3: Ärztliche Versorgung - Bundesärztekammer

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ungsverfahren zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung<br />

einzubringen.<br />

– Die zweite Arbeitsgruppe wurde mit dem Ziel eingerichtet, Handlungsempfehlungen<br />

zur Unterstützung eines sachgerechten Personaleinsatzes der Pflege im Krankenhaus<br />

zu entwickeln.<br />

– Die dritte Arbeitsgruppe befasst sich mit der Attraktivität und der Perspektive der<br />

Pflege im Krankenhaus.<br />

Da die zunehmende Arbeitsverdichtung in den Kliniken und die kontinuierliche Unterversorgung<br />

im Bereich der Krankenpflege erhebliche Auswirkungen auf die Patientenversorgung<br />

und die ärztlichen Arbeitsbedingungen in den Kliniken hat, hat sich die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> bereit erklärt, an diesen Arbeitsgruppen beratend teilzunehmen.<br />

In der ersten Arbeitsgruppe wurde nach eingehenden Beratungen vor allem verdeutlicht,<br />

dass es aus Sicht der <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht darum gehen kann, mit dem Pflegenotprogramm<br />

eine Forcierung der Beschäftigung von Pflegekräften in versorgungsfernen<br />

Bereichen, so insbesondere in den Klinikverwaltungen zu erzielen. Es wurde klar<br />

gestellt, dass es ohne Einschränkung um eine deutliche Verbesserung der Verfügbarkeit<br />

von Pflegekräften direkt am Patienten in den Kliniken gehen muss. Diese Position wurde<br />

von den anderen beteiligten Verbänden und Institutionen geteilt. Ebenso wurde<br />

gefordert, dass die Bedingungen zur Umsetzung für eine Teilnahme an dem Notprogramm<br />

für die beteiligten Kliniken und Fachabteilungen so unkompliziert und unbürokratisch<br />

zu halten sind, wie es mit einer gerechten Verteilung finanzieller Mittel vereinbar<br />

ist. Kliniken, die ihren Ärzten und Pflegekräften schon im Vorfeld vergleichbar bessere<br />

Arbeitsbedingungen geboten und einen relativ hohen Personalschlüssel beibehalten<br />

haben, dürfen auf keinen Fall durch das neue Stellenprogramm benachteiligt<br />

werden.<br />

Zum Redaktionsschluss dieses Tätigkeitsberichtes ist eine Fortsetzung der Beratungen<br />

geplant. Vonseiten der <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass<br />

die Reichweite des 21.000-Stellennotprogramms als kurzfristig eingeschätzt wird und<br />

sie den Auswirkungen der Leistungsverdichtung auf Ärztinnen und Ärzte mitnichten in<br />

gleicher Form Rechnung trägt. Angesichts des ärztlichen Nachwuchsmangels ist das<br />

Bundesministerium für Gesundheit daher mehr denn je aufgefordert, in Kooperation<br />

mit den Bundesländern und der Ärzteschaft Maßnahmen auch gegen den Ärztemangel<br />

zu entwickeln. Ein allein auf die Pflege zentriertes Notprogramm kann keine umfassende<br />

Lösungsoption bieten. Die weiteren Diskussionen und Ergebnisse zur Umsetzung<br />

des 21.000-Stellenprogramms 2009 werden zeigen, wie weit das Bundesministerium<br />

für Gesundheit diesen Forderungen der Ärzteschaft Rechnung tragen wird. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hat angesichts der schwierigen Verhältnisse in den Krankenhäusern<br />

ihre weitere Mitarbeit angeboten.<br />

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