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Einbindung von ZuhauseKraftwerken in Smart Grids - LBD ...

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LichtBlick<br />

<strong>E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung</strong> <strong>von</strong> ZHKW <strong>in</strong> <strong>Smart</strong> <strong>Grids</strong><br />

Errichtung <strong>von</strong> Erzeugungsanlagen zur Netzoptimierung und notwendige<br />

Anreizsysteme als anerkennungsfähige Kosten<br />

E<strong>in</strong> weiteres H<strong>in</strong>dernis auf dem Weg, die hier dargestellten Potenziale zu<br />

nutzen, ist die Frage, ob und <strong>in</strong> welchem Umfang die Errichtung <strong>von</strong><br />

dezentralen Erzeugungsanlagen anstatt <strong>von</strong> Netzausbaumaßnahmen <strong>in</strong> den<br />

Erlösobergrenzen berücksichtigt werden können. Laut § 11 EnWG s<strong>in</strong>d die<br />

Betreiber der Verteilnetze verpflichtet, diese »bedarfsgerecht zu optimieren, zu<br />

verstärken und auszubauen«. Die Errichtung <strong>von</strong> KWK-Anlagen zur Behebung<br />

<strong>von</strong> Netzengpässen kann <strong>in</strong> diesem Kontext als Netzoptimierung betrachtet<br />

werden. Unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen die Errichtung <strong>von</strong> Erzeugungsanlagen<br />

als Netzoptimierung gilt, wäre weiter zu präzisieren. Für die Erlösobergrenze<br />

s<strong>in</strong>d dabei nicht die Investition <strong>in</strong> die Erzeugungsanlage relevant, sondern die<br />

Kosten, die durch e<strong>in</strong> Anreizsystem zur Steuerung der Erzeugung durch die<br />

dezentralen Anlagen entstehen. Dieses Anreizsystem muss den<br />

Anlagenbetreiber für die angebotene Flexibilität kompensieren. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

kann der Anlagenbetreiber durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Vergütung an der vermiedenen<br />

Netz<strong>in</strong>vestitionen teilhaben.<br />

Da Netzengpässe <strong>in</strong>sbesondere im Niederspannungsnetz räumlich stark<br />

begrenzt s<strong>in</strong>d, ist ke<strong>in</strong> kurzfristiger Wettbewerb zu erwarten. Für den<br />

Netzbetreiber macht der Verzicht auf Investitionen <strong>in</strong> Betriebsmittel nur S<strong>in</strong>n,<br />

wenn die Erbr<strong>in</strong>gung der Systemdienstleistung langfristig garantiert werden<br />

kann. Der Beitrag des Anlagenbetreibers zur Lastkappung muss deshalb<br />

langfristig vertraglich abgesichert werden. Die gesetzlichen bzw.<br />

regulatorischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen müssen daher langfristige Verträge zur<br />

Erbr<strong>in</strong>gung <strong>von</strong> Systemdienstleistungen ermöglichen.<br />

•<strong>LBD</strong>-Beratungsgesellschaft mbH März 2012 • 35/36

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