Einbindung von ZuhauseKraftwerken in Smart Grids - LBD ...
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LichtBlick<br />
<strong>E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung</strong> <strong>von</strong> ZHKW <strong>in</strong> <strong>Smart</strong> <strong>Grids</strong><br />
Errichtung <strong>von</strong> Erzeugungsanlagen zur Netzoptimierung und notwendige<br />
Anreizsysteme als anerkennungsfähige Kosten<br />
E<strong>in</strong> weiteres H<strong>in</strong>dernis auf dem Weg, die hier dargestellten Potenziale zu<br />
nutzen, ist die Frage, ob und <strong>in</strong> welchem Umfang die Errichtung <strong>von</strong><br />
dezentralen Erzeugungsanlagen anstatt <strong>von</strong> Netzausbaumaßnahmen <strong>in</strong> den<br />
Erlösobergrenzen berücksichtigt werden können. Laut § 11 EnWG s<strong>in</strong>d die<br />
Betreiber der Verteilnetze verpflichtet, diese »bedarfsgerecht zu optimieren, zu<br />
verstärken und auszubauen«. Die Errichtung <strong>von</strong> KWK-Anlagen zur Behebung<br />
<strong>von</strong> Netzengpässen kann <strong>in</strong> diesem Kontext als Netzoptimierung betrachtet<br />
werden. Unter welchen Bed<strong>in</strong>gungen die Errichtung <strong>von</strong> Erzeugungsanlagen<br />
als Netzoptimierung gilt, wäre weiter zu präzisieren. Für die Erlösobergrenze<br />
s<strong>in</strong>d dabei nicht die Investition <strong>in</strong> die Erzeugungsanlage relevant, sondern die<br />
Kosten, die durch e<strong>in</strong> Anreizsystem zur Steuerung der Erzeugung durch die<br />
dezentralen Anlagen entstehen. Dieses Anreizsystem muss den<br />
Anlagenbetreiber für die angebotene Flexibilität kompensieren. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />
kann der Anlagenbetreiber durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>malige Vergütung an der vermiedenen<br />
Netz<strong>in</strong>vestitionen teilhaben.<br />
Da Netzengpässe <strong>in</strong>sbesondere im Niederspannungsnetz räumlich stark<br />
begrenzt s<strong>in</strong>d, ist ke<strong>in</strong> kurzfristiger Wettbewerb zu erwarten. Für den<br />
Netzbetreiber macht der Verzicht auf Investitionen <strong>in</strong> Betriebsmittel nur S<strong>in</strong>n,<br />
wenn die Erbr<strong>in</strong>gung der Systemdienstleistung langfristig garantiert werden<br />
kann. Der Beitrag des Anlagenbetreibers zur Lastkappung muss deshalb<br />
langfristig vertraglich abgesichert werden. Die gesetzlichen bzw.<br />
regulatorischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen müssen daher langfristige Verträge zur<br />
Erbr<strong>in</strong>gung <strong>von</strong> Systemdienstleistungen ermöglichen.<br />
•<strong>LBD</strong>-Beratungsgesellschaft mbH März 2012 • 35/36