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Einbindung von ZuhauseKraftwerken in Smart Grids - LBD ...

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LichtBlick<br />

<strong>E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung</strong> <strong>von</strong> ZHKW <strong>in</strong> <strong>Smart</strong> <strong>Grids</strong><br />

Schnittstellen und Prozesse zur Steuerung <strong>von</strong> Nachfrage und Angebot <strong>in</strong><br />

Verteilnetzen<br />

Für e<strong>in</strong>e möglichst effiziente Nutzung der Potenziale s<strong>in</strong>d markte<strong>in</strong>heitliche<br />

Schnittstellen und Prozesse für alle Marktteilnehmer notwendig. Die E<strong>in</strong>führung<br />

<strong>von</strong> Standardprozessen und die Def<strong>in</strong>ition <strong>von</strong> Standardschnittstellen s<strong>in</strong>d<br />

notwendig, um Implementierungskosten ger<strong>in</strong>g zu halten und e<strong>in</strong>en<br />

diskrim<strong>in</strong>ierungsfreien Zugang für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.<br />

Von zentraler Bedeutung ist e<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>reichend genaue Prognose zu Abrufzeiten<br />

und Abrufdauer durch den Verteilnetzbetreiber sowie die dazugehörige<br />

Marktkommunikation zu den Betreibern dezentraler KWK-Anlagen.<br />

E<strong>in</strong> weiteres zentrales Element s<strong>in</strong>d lastvariable Netzentgelte, um e<strong>in</strong><br />

geeignetes Preissignal generieren zu können. Dieses Preissignal ist zur<br />

Steuerung der Netzlastoptimierung notwendig. Die gegenwärtigen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sehen ke<strong>in</strong>e variablen Netzentgelte vor.<br />

Die rechtliche Grundlage für die Steuerung flexibler Lasten durch den<br />

Netzbetreiber bzw. durch Dritte und für die f<strong>in</strong>anzielle Kompensation <strong>von</strong><br />

unterbrechbaren Lasten wird bereits <strong>in</strong> § 14 a der EnWG-Novelle geschaffen.<br />

Die Regelung sieht vor, dass Letztverbrauchern mit vollständig unterbrechbaren<br />

Verbrauchse<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong> reduziertes Netzentgelt berechnet wird. Dies<br />

könnte analog auch für Letztverbraucher bzw. Anlagenbetreiber gelten, die zur<br />

Netzentlastung dezentrale KWK-Anlagen entsprechend den Anforderungen des<br />

Netzbetreibers e<strong>in</strong>setzen. Hierfür muss der E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong><br />

Eigenerzeugungsanlagen zur Netzlastoptimierung jedoch im S<strong>in</strong>ne dieser<br />

Rechtsnorm anerkannt werden.<br />

•<strong>LBD</strong>-Beratungsgesellschaft mbH März 2012 • 36/36

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