Leitlinien für die gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...
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e) Überblick<br />
KRANKHEIT<br />
GEEIGNET, WENN<br />
GRUPPE 1 GRUPPE 2<br />
MINDESTBE<br />
FUNDE<br />
NICHT GE<br />
EIGNET<br />
Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Krankheiten des Nervensystems<br />
GEEIGNET, WENN<br />
MINDESTBE<br />
FUNDE<br />
Erster Epileptischer An- Wenn kein Hinweis <strong>für</strong> das Vorliegen einer be- BEFÜRWOR- Sofern es sich um einen einmaligen epileptischen BEFÜRWORfall<br />
(erster nicht provo ginnenden Epilepsie besteht, geeignet nach einer TENDE FACH- Anfall gehandelt hat, ist eine anfallsfreie Zeit von TENDE FACH<br />
zierter Anfall) Beobachtungszeit von 6 Monaten ÄRZTLICHE fünf Jahren ohne Einnahme von Antiepileptika ÄRZTLICHE<br />
§ 12a Abs 2 FSG-GV Verkürzung der Beobachtungszeit in Einzelfällen<br />
möglich<br />
� BEFRISTUNG auf max. 5 Jahre<br />
� AUFLAGE: ÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSU<br />
CHUNGEN<br />
STELLUNG<br />
NAHME<br />
abzuwarten, wenn es keinen Anhalt <strong>für</strong> eine beginnende<br />
Epilepsie oder eine andere hirnorganische<br />
Erkrankung gibt.<br />
Verkürzung der Beobachtungszeit in Einzelfällen<br />
möglich<br />
� BEFRISTUNG auf max. 5 Jahre<br />
� AUFLAGE: ÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSU<br />
CHUNGEN<br />
STELLUNG<br />
NAHME<br />
Erster provozierter bzw. Geeignet nach einer Beobachtungszeit von 3 BEFÜRWOR- Geeignet nach einer Beobachtungszeit von 6 Mona- BEFÜRWORakut<br />
symptomatischer 125<br />
Monaten, wenn Ursache erkennbar und vermeid- TENDE FACH ten, wenn Ursache erkennbar und vermeidbar und TENDE FACHepileptischer<br />
Anfall (zB bar und deren Auftreten am Steuer unwahrschein- ÄRZTLICHE deren Auftreten am Steuer unwahrscheinlich ÄRZTLICHE<br />
durch Schlafentzug, extreme<br />
körperliche und<br />
psychische Belastung)<br />
§ 12a Abs 2 FSG-GV<br />
lich.<br />
Verkürzung der Beobachtungszeit in besonderen<br />
Fällen möglich<br />
� BEFRISTUNG auf max. 5 Jahre<br />
STELLUNG<br />
NAHME<br />
Verkürzung der Beobachtungszeit in besonderen<br />
Fällen möglich<br />
� BEFRISTUNG auf max. 5 Jahre<br />
STELLUNG<br />
NAHME<br />
� AUFLAGE: ÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSU<br />
CHUNGEN<br />
� AUFLAGE: ÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSU<br />
CHUNGEN<br />
125<br />
Akut symptomatische epileptische Anfälle im Rahmen einer akuten Erkrankung, <strong>die</strong> das Gehirn primär oder sekundär trifft, wie Fieber, Vergiftung, Stoffwechselstörung oder akute Erkrankung<br />
des Gehirns.<br />
124