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Leitlinien für die gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...

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e) Überblick<br />

KRANKHEIT<br />

GEEIGNET, WENN<br />

GRUPPE 1 GRUPPE 2<br />

MINDESTBE­<br />

FUNDE<br />

NICHT GE­<br />

EIGNET<br />

Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Krankheiten des Nervensystems<br />

GEEIGNET, WENN<br />

MINDESTBE­<br />

FUNDE<br />

Erster Epileptischer An- Wenn kein Hinweis <strong>für</strong> das Vorliegen einer be- BEFÜRWOR- Sofern es sich um einen einmaligen epileptischen BEFÜRWORfall<br />

(erster nicht provo­ ginnenden Epilepsie besteht, geeignet nach einer TENDE FACH- Anfall gehandelt hat, ist eine anfallsfreie Zeit von TENDE FACH­<br />

zierter Anfall) Beobachtungszeit von 6 Monaten ÄRZTLICHE fünf Jahren ohne Einnahme von Antiepileptika ÄRZTLICHE<br />

§ 12a Abs 2 FSG-GV Verkürzung der Beobachtungszeit in Einzelfällen<br />

möglich<br />

� BEFRISTUNG auf max. 5 Jahre<br />

� AUFLAGE: ÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSU­<br />

CHUNGEN<br />

STELLUNG­<br />

NAHME<br />

abzuwarten, wenn es keinen Anhalt <strong>für</strong> eine beginnende<br />

Epilepsie oder eine andere hirnorganische<br />

Erkrankung gibt.<br />

Verkürzung der Beobachtungszeit in Einzelfällen<br />

möglich<br />

� BEFRISTUNG auf max. 5 Jahre<br />

� AUFLAGE: ÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSU­<br />

CHUNGEN<br />

STELLUNG­<br />

NAHME<br />

Erster provozierter bzw. Geeignet nach einer Beobachtungszeit von 3 BEFÜRWOR- Geeignet nach einer Beobachtungszeit von 6 Mona- BEFÜRWORakut<br />

symptomatischer 125<br />

Monaten, wenn Ursache erkennbar und vermeid- TENDE FACH­ ten, wenn Ursache erkennbar und vermeidbar und TENDE FACHepileptischer<br />

Anfall (zB bar und deren Auftreten am Steuer unwahrschein- ÄRZTLICHE deren Auftreten am Steuer unwahrscheinlich ÄRZTLICHE<br />

durch Schlafentzug, extreme<br />

körperliche und<br />

psychische Belastung)<br />

§ 12a Abs 2 FSG-GV<br />

lich.<br />

Verkürzung der Beobachtungszeit in besonderen<br />

Fällen möglich<br />

� BEFRISTUNG auf max. 5 Jahre<br />

STELLUNG­<br />

NAHME<br />

Verkürzung der Beobachtungszeit in besonderen<br />

Fällen möglich<br />

� BEFRISTUNG auf max. 5 Jahre<br />

STELLUNG­<br />

NAHME<br />

� AUFLAGE: ÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSU­<br />

CHUNGEN<br />

� AUFLAGE: ÄRZTLICHE KONTROLLUNTERSU­<br />

CHUNGEN<br />

125<br />

Akut symptomatische epileptische Anfälle im Rahmen einer akuten Erkrankung, <strong>die</strong> das Gehirn primär oder sekundär trifft, wie Fieber, Vergiftung, Stoffwechselstörung oder akute Erkrankung<br />

des Gehirns.<br />

124

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