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Leitlinien für die gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...

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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Alkohol-, Sucht- und Arzneimittelabhängigkeit oder -missbrauch<br />

Einnahme von Geeignet bei Einnahme � BEFÜRWORTENDE Geeignet bei Einnahme ge­ � BEFÜRWORTENDE<br />

Medikamenten gemäß ärztlicher Anordnung FACHÄRZTLICHE STEL­ mäß ärztlicher Anordnung FACHÄRZTLICHE STELder<br />

obgenann­ und wenn keine verkehrsre- LUNGNAHME und wenn keine verkehrsrele- LUNGNAHME UNTER<br />

ten Substanz­ levanten Beeinträchtigungen vanten Beeinträchtigungen MITBEURTEILUNG DER<br />

klassen bestehen.<br />

Aufgrund der verstärkten<br />

zentraldämpfenden Wirkungen<br />

bei Interaktion mit Alkohol:<br />

KEIN Alkohol: CODE<br />

05.08<br />

bestehen.<br />

Aufgrund der verstärkten<br />

zentraldämpfenden Wirkungen<br />

bei Interaktion mit Alkohol:<br />

KEIN Alkohol: CODE 05.08<br />

KRAFTFAHRSPEZIFI­<br />

SCHEN LEISTUNGSFÄ­<br />

HIGKEIT<br />

Substitutions- Grundsätzlich nicht geeignet im Einzelfall, wenn � BEFÜRWORTENDE Nicht geeignet geeignet unter besonderen � BEFÜRWORTENDE<br />

behandlung 151<br />

geeignet durch besondere Umstände FACHÄRZTLICHE STEL- Umständen: FACHÄRZTLICHE STELbeiHeroinabhängigkeit<br />

gerechtfertigt: 152<br />

- abgeschlossene Einstel-<br />

LUNGNAHME<br />

� Regelmäßige fachärztli­<br />

- Erfolgreiche Einstellung<br />

auf das Substitutionspräpa-<br />

LUNGNAHME UND VPU<br />

� Regelmäßige fachlung<br />

auf das Substituti­ che Betreuung bzw Beonspräparat<br />

(frei von handlungsnachweis<br />

Nebenwirkungen) � VPU<br />

- Compliance mit der<br />

Behandlung<br />

- eine psychosozial stabile<br />

Integration,<br />

153 rat (frei von Nebenwirkun­ ärztliche Betreuung<br />

gen)<br />

bzw Behandlungs­<br />

vor LB­<br />

- Compliance mit der Benachweis (Wieder)Erteilung<br />

handlung<br />

- eine psychosozial stabile<br />

Integration<br />

Jedenfalls nicht geeignet <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Klassen D(D1) und<br />

DE(D1E)!<br />

151<br />

Nach einer Stu<strong>die</strong> des KFV ist eine längere absolute Substitutionsdauer kein Kriterium einer erfolgreichen Behandlung.<br />

152<br />

Vgl auch VwGH 26.6.1997, 97/11/0035 (ZVR 1998/147).<br />

153<br />

Basierend auf den Ergebnissen der Substitutionsstu<strong>die</strong> des KFV (Bukasa/Fischer/Opgenoorth/Peternell-Mölzer/Ponocny-Seliger/Wenninger, Fahreignung opiatabhängiger Personen in Substitutionstherapie,<br />

Forschungsarbeiten aus dem Verkehrswesen, Bd. 139 (2005).<br />

139

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