Leitlinien für die gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...
Leitlinien für die gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...
Leitlinien für die gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Allgemeiner Teil<br />
- Eine ausreichende Begründung ist insb dann erforderlich, wenn das Gutachten zu<br />
einem von der fachärztlichen Stellungnahme abweichenden Ergebnis kommt. 86<br />
- Insgesamt muss ersichtlich werden, von welchem <strong>gesundheitliche</strong>n Zustandsbild in<br />
der Beurteilung ausgegangen wird und aus welchen konkreten <strong>die</strong>sbezüglichen<br />
Mängeln der Schluss gezogen wird, dass der Betroffene nicht eine ausreichende<br />
<strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> zum Lenken von Kraftfahrzeugen aufweist. 87<br />
Es ist „in konkreten Ausführungen dazulegen“, mit welchen Krankheitsbildern nach<br />
Ablauf einer Befristung zu rechnen ist. 88<br />
2.8.7 Relatives Unfallrisiko verschiedener medizinischer Zustandsbilder<br />
89<br />
Hauptkategorien Relatives Risiko<br />
Visuelle Beeinträchtigung 1,09<br />
Auditive Beeinträchtigung 1,19<br />
Arthritis/Bewegungsbeeinträchtigung 1,17<br />
Herz-Kreislauf-Erkrankung 1,23<br />
Diabetes mellitus 1,56<br />
Neurologische Erkrankung 1,75<br />
Geistige Störung 1,72<br />
Alkoholismus 2,00<br />
Drogen- und Medikamenteneinnahme 1,58<br />
Nierenleiden 0,87<br />
Kein auffälliger medizinischer Befund 1,00<br />
Gewichteter Durchschnitt über alle Kategorien 1,33<br />
Krankheitsgruppen mit hohem Umfallrisiko sind: Alkoholismus, neurologische Krankheiten,<br />
psychische Störungen sowie Abhängigkeit von Drogen und Medikamenten. Die relative<br />
Unfallgefahr bei einzelnen Krankheitsgruppen variiert jedoch stark. So liegt zB das relative<br />
Risiko bei einer durch Kontaktlinsen korrigierten Sehschwäche bei 0,96, während eine stark<br />
reduzierte Nachtsehschärfe ein relatives Risiko von 1,66 aufweist.<br />
86 ZB VwGH 28.4.2011, 2009/11/0116.<br />
87 VwGH 25.7.2006, 2005/11/0097.<br />
88 VwGH 16.9.2008, 2008/11/0091.<br />
89 Daten aus dem EU-Projekt IMMORTAL (www.immortal.at).<br />
45