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Leitlinien für die gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...

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Allgemeiner Teil<br />

- Eine ausreichende Begründung ist insb dann erforderlich, wenn das Gutachten zu<br />

einem von der fachärztlichen Stellungnahme abweichenden Ergebnis kommt. 86<br />

- Insgesamt muss ersichtlich werden, von welchem <strong>gesundheitliche</strong>n Zustandsbild in<br />

der Beurteilung ausgegangen wird und aus welchen konkreten <strong>die</strong>sbezüglichen<br />

Mängeln der Schluss gezogen wird, dass der Betroffene nicht eine ausreichende<br />

<strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> zum Lenken von Kraftfahrzeugen aufweist. 87<br />

Es ist „in konkreten Ausführungen dazulegen“, mit welchen Krankheitsbildern nach<br />

Ablauf einer Befristung zu rechnen ist. 88<br />

2.8.7 Relatives Unfallrisiko verschiedener medizinischer Zustandsbilder<br />

89<br />

Hauptkategorien Relatives Risiko<br />

Visuelle Beeinträchtigung 1,09<br />

Auditive Beeinträchtigung 1,19<br />

Arthritis/Bewegungsbeeinträchtigung 1,17<br />

Herz-Kreislauf-Erkrankung 1,23<br />

Diabetes mellitus 1,56<br />

Neurologische Erkrankung 1,75<br />

Geistige Störung 1,72<br />

Alkoholismus 2,00<br />

Drogen- und Medikamenteneinnahme 1,58<br />

Nierenleiden 0,87<br />

Kein auffälliger medizinischer Befund 1,00<br />

Gewichteter Durchschnitt über alle Kategorien 1,33<br />

Krankheitsgruppen mit hohem Umfallrisiko sind: Alkoholismus, neurologische Krankheiten,<br />

psychische Störungen sowie Abhängigkeit von Drogen und Medikamenten. Die relative<br />

Unfallgefahr bei einzelnen Krankheitsgruppen variiert jedoch stark. So liegt zB das relative<br />

Risiko bei einer durch Kontaktlinsen korrigierten Sehschwäche bei 0,96, während eine stark<br />

reduzierte Nachtsehschärfe ein relatives Risiko von 1,66 aufweist.<br />

86 ZB VwGH 28.4.2011, 2009/11/0116.<br />

87 VwGH 25.7.2006, 2005/11/0097.<br />

88 VwGH 16.9.2008, 2008/11/0091.<br />

89 Daten aus dem EU-Projekt IMMORTAL (www.immortal.at).<br />

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