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Band 5.1

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5.2 Verkehrssicherungspflicht<br />

Durch das Reservat und längs seinem südlichen Rand verläuft ein gut ausgebauter Holzabfuhrweg,<br />

der von Rudingshain zur stark frequentierten Straße zum Hoherodskopf im<br />

Bereich der Lokalität Heide führt. Der Weg ist für den öffentlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen<br />

außer für forstbetriebliche Zwecke gesperrt.<br />

Er wird indessen von Wanderern benutzt. Die landschaftlich schöne Lage und die Nähe<br />

von Geisel stein, Taufstein und Hoherodskopf machen das verständlich.<br />

Da auf Dauer mit einem größeren Anteil von zusammenbrechenden Buchen gerechnet<br />

werden muß und da es dem Zweck des Reservates zuwiderläuft, beidseitig der Wege einen je<br />

40 m breiten Streifen von bruch- oder wurfgefährdeten Bäumen freizumachen, muß in<br />

Zukunft von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, auch den Weg für die Benutzung<br />

durch Wanderer zu sperren. Entsprechende Regelungen sieht Abschnitt 5.6 des Merkblattes<br />

32, Naturwaldreservate, vor.<br />

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