Band 5.1
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nicht mehr lange dauern wird, wo auch sie ausgerottet sein werden, wie es jetzt das Rot- und<br />
Schwarzwild ist."<br />
Daß dieser Zustand offensichtlich bis zur Jahrhundertwende anhielt und damit natürlich<br />
den heranwachsenden Jungbeständen im Naturwaldreservat zu Gute kam, zeigt eine weitere<br />
Notiz aus dem „Kreisblatt für Schotten" vom November 1901. Hier ist ein Leserbrief folgenden<br />
Inhaltes veröffentlicht:<br />
„Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfahren, kommen die im Februar nächsten Jahres wieder<br />
leihfällig werdenden fiskalischen Jagden des Vogelsberges nicht zur öffentlichen Verpachtung,<br />
sondern werden von der Forstbehörde in Selbstverwaltung genommen. Es wird<br />
diese merkwürdige Maßnahme angeblich damit motiviert, daß auf keinem anderen Wege dem<br />
Schälschaden, der hier und da vom Rotwilde in den Waldungen angerichtet wird, vorgebeugt<br />
werden könne. Von einer Überhandnähme des Rotwildes in den fraglichen fiskalischen Waldungen<br />
kann jedoch keine Rede sein. Standwild ist überhaupt nicht vorhanden. Das wenige<br />
Rotwild, das sich zeitweise in den Waldungen zeigt, tritt hier und dort aus den Gräflich Laubach'schen<br />
Waldungen aus und kehrt auch dort wieder zurück. Selbst in dem großherzoglichen<br />
Hofjagdrevier Oberwald, in dem mehrfach Schälschaden vorgekommen ist, konnte trotz<br />
aller Bemühungen der Jagdverwaltung in einem Zeitraum von 10 Jahren nur ein einziger<br />
Hirsch zur Strecke gebracht werden. Den Forstwarten der fiskalischen Waldungen, denen<br />
seither schon der Abschuß von Rotwild erlaubt oder befohlen war, ist es nur gelungen, drei<br />
bis vier Stück zu erlegen. Dem Forstpersonale, das durch diese Neuerung zu einem sehr billigen<br />
Jagdvergnügen gelangt, kann man zu der Selbstverwaltung nur gratulieren."<br />
2.2.5. Die Zeit nach 1900<br />
Die Entwicklung der Bestände des Naturwaldreservates einschließlich der forstlichen<br />
Bewirtschaftung nach der Jahrhundertwende geht im wesentlichen aus den neueren Forsteinrichtungswerken<br />
vom 01.10.54, 01.10.64, 01.10.82 sowie 01.10.1993 hervor. Bis zur Ausweisung<br />
der Bestände als Naturwaldreservat wurden diese mit relativ geringen Nutzungssätzen<br />
folgerichtig der geschichtlichen Entwicklung entsprechend, jedoch, wie aus dem Gutachten<br />
des ALEXANDER NEIDHARDT von 1871 zu ersehen ist, mit wachem Blick in die Zukunft<br />
bewirtschaftet. Für die Beurteilung des Waldzustandes und die Angemessenenheit der Ausweisung<br />
dieses Gebietes als Naturwaldreservat ist wichtig zu wissen, daß zumindest bis etwa<br />
1600 zurück zu verfolgen ist, daß die heutigen Bestände bis auf eine kleine Ausnahme in der<br />
Abt. 141 aus natürlicher Verjüngung entstanden sind. Seit nahezu 300 Jahren haben Forstleute<br />
die ehemals übernutzten und beinahe der Zerstörung anheim gefallenen Bestände zunächst im<br />
Fehmelschlagbetrieb und später im modifizierten Schirmschlagverfahren bewirtschaftet. Den<br />
Wert und die ökologische Reichhaltigkeit dieser Bereiche verdanken wir dem Wirken dieser<br />
Forstmänner.<br />
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