Band 5.1
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nach ausgelichtet und ohngefähr vor 40 Jahren in Heege geleget worden (d.h. ca. 1730). Der<br />
buchene Anwachs darinnen bestehet in Stangen, Raideln und Gürten, auch noch geringer. Die<br />
überständigen Buchen aber welche sich darin befinden, können - wegen Zufügung großen<br />
Schadens - nicht heraus genommen werden und dermalen also kein Holz darin zu machen stehet."<br />
Das Gutachten des JOHANN MARTIN NEIDHARDT umfaßt im Forst Rudingshain insgesamt<br />
1137 Schottener Morgen (1 Schottener Morgen = 3388 qm), somit also 385,22 ha. Der Waldort<br />
Hainer Hecke ist mit 127 Morgen (= 43,03 ha) angegeben. Die Fläche des Hainer Walds<br />
ist zusammen mit dem Waldort Stein Acker erfaßt in einer Größe von 200 Morgen (= 67,76<br />
ha).<br />
Die mögliche Nutzung an Altbuchen wird auf der Gesamtfläche mit 4450 Klafter<br />
(1 Schottener Klafter = 3,425 m 3 ), also 15241,25 fm veranschlagt. Das entspricht einem Hektarsatz<br />
von 39,57 fm).<br />
Aus dem NEiDHARDTschen Gutachten können wir zusammenfassend folgende Waldbeschreibung<br />
für das heutige Naturwaldreservat und die dieses umgebenden Bestände ableiten:<br />
Das Naturwaldreservat insgesamt war um 1770 ein ungleichaltriger Buchen-Jungwuchs<br />
bis Stangenholz, etwa 30-60 Jahre alt aus Naturverjüngung. Die nördlich der Nidda gelegenen<br />
Bestände waren ca. 20-30 Jahre älter als die des südlichen Bereiches. Während im nördlichen<br />
Teil kaum mehr Buchenaltholz vorhanden war (2,53 fm/ha als mögliche Nutzung)<br />
befanden sich im südlichen Bereich offensichtlich mehr Altbuchen, die jedoch wegen<br />
befürchteter Schäden am Jungwuchs nicht geerntet werden sollten. Im Bereich der Hainer<br />
Hecke wurde Waldweide betrieben. Der Hainer Wald war offensichtlich von der Waldweide<br />
ausgenommen, da das dort wachsende Gras als Heugras jährlich von der Gemeinde versteigert<br />
wurde (vermutlich nur im Bereich der Hüttenbrücher). Dafür war nach Angaben der<br />
Jagdkarte von EIFFERT der Hainer Wald zusammen mit dem angrenzenden Waldort Gromberg<br />
offensichtlich Einstandsgebiet für Rotwild.<br />
Die Wälder um das heutige Naturwaldreservat herum standen überwiegend ebenfalls in<br />
Verjüngung. Lediglich auf ca. 10 % der Gesamtwaldfläche schien ein nach heutigen Vorstellungen<br />
funktionstüchtiger Oberstand aus Buche vorhanden zu sein (Hundsbornwald, Ziegensteig,<br />
Horst). Für die Waldorte, in denen eine völlige Entnahme des Oberstandes wegen der<br />
Waldweide und der standörtlichen Verhältnisse vorgeschlagen wurde (Landgrafenbrunnen,<br />
Linden Stauden, Rothe Erde u.a.) wird der Vorrat zwischen ca. 20 bis 40 fm je ha angegeben.<br />
Die dort vorhandene Buchen-Naturverjüngung war durch Viehfraß sehr unbefriedigend und<br />
ungleichaltrig. Nach den Aussagen des Gutachtens wurde in nahezu allen Waldflächen um das<br />
Naturwaldreservat herum Waldweide ausgeübt.<br />
Da zwischen 1720 und 1730 die systematische Einführung der Schirmschlagverjüngung<br />
bei Buche in Hessen/Darmstadt durch A.F. v. MINNIGERODE verbindlich eingeführt wurde,<br />
kann davon ausgegangen werden, daß die dem Gutachten zugrunde liegenden Bestände,<br />
somit also auch der Bereich des heutigen Naturwaldreservates, seit etwa 1720 im Rahmen der<br />
natürlichen Verjüngung schirmschlagartig behandelt worden sind. Vorausgegangene, offensichtlich<br />
unkontrollierte Nutzungen im Oberstand, massive Waldweide und hohe Rotwildbestände<br />
haben wenig waldbaulichen Spielraum gelassen, tw. zu überalterten Buchen-Althölzern<br />
geführt und die Umsetzung des Schirmschlagverfahrens erschwert, tw. unmöglich<br />
gemacht. So kann nach dem Gutachten davon ausgegangen werden, daß lediglich auf ca. 10 %<br />
der gesamten Fläche von 385,22 ha ein für die angestrebte Verjüngung und planvolle waldbauliche<br />
Behandlung des Oberstandes angemessener Vorrat an Altbuchen vorhanden war.<br />
Die Qualität der Altbuchen wird verschiedentlich als gut bis mittel eingestuft. Im Hainer<br />
Wald werden alte, „ausgängige" Buchen, die dürr sind, erwähnt. Bei einer unter Schirm ste-<br />
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