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6<br />
ist eigentlich Bildungsurlaub,<br />
und wer hat rechtlichen Anspruch darauf?<br />
Am 28.12.2009 ist das novellierte Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />
(AWbG) in Kraft getreten. Arbeitnehmerweiterbildung<br />
erfolgt über die Freistellung<br />
von der Arbeit zum Zweck der beruflichen und politischen<br />
Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen<br />
bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.<br />
Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen<br />
und politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.<br />
Sie schließt Lehrveranstaltungen ein, die auf<br />
die Mitsprache und Mitverantwortung des Arbeitnehmers<br />
in Staat, Gesellschaft, Familie und Beruf<br />
bezogen sind.<br />
Der Inhalt der Weiterbildung ist nicht auf die ausgeübte<br />
Tätigkeit beschränkt. Die Seminarinhalte bei<br />
der beruflichen Weiterbildung sollten in der beruflichen<br />
Tätigkeit aber zumindest zu einen mittelbaren<br />
Vorteil für den Arbeitgeber verwendet werden können.<br />
Der Rechtsanspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung<br />
umfasst fünf Arbeitstage pro Jahr, von BildungsurlaubWas<br />
denen der Arbeitgeber bis zu zwei auf eigene Bildungsmaßnahmen<br />
anrechnen kann. Der Anspruch<br />
von 2 Jahren kann zusammengefaßt werden.<br />
Anspruchsberechtigt sind Arbeiter und Angestellte,<br />
die schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen<br />
beschäftigt sind und mindestens 6 Monate im<br />
Beschäftigungsverhältnis stehen. Bildungsurlaub<br />
wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.<br />
Anspruchsberechtigt sind auch in Heimarbeit<br />
Beschäftigte sowie ihnen Gleichgestellte (z.B. freie<br />
Mitarbeiter, Auftragslehrkräfte, Handelsvertreter).<br />
Auch Arbeitslose können – nach Zustimmung des<br />
Arbeitsvermittlers – an Bildungsveranstaltungen<br />
teilnehmen. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub<br />
haben Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 10<br />
Mitarbeitern.<br />
Für Beamte, Richter, Soldaten und Zivis gelten<br />
besondere Freistellungsmöglichkeiten im öffentlichen<br />
Dienst. Auszubildende haben keinen<br />
Anspruch. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Ansprechpartnerin: Ulla Theisling, Fon: 952 949 55