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6<br />

ist eigentlich Bildungsurlaub,<br />

und wer hat rechtlichen Anspruch darauf?<br />

Am 28.12.2009 ist das novellierte Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz<br />

(AWbG) in Kraft getreten. Arbeitnehmerweiterbildung<br />

erfolgt über die Freistellung<br />

von der Arbeit zum Zweck der beruflichen und politischen<br />

Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen<br />

bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.<br />

Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen<br />

und politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.<br />

Sie schließt Lehrveranstaltungen ein, die auf<br />

die Mitsprache und Mitverantwortung des Arbeitnehmers<br />

in Staat, Gesellschaft, Familie und Beruf<br />

bezogen sind.<br />

Der Inhalt der Weiterbildung ist nicht auf die ausgeübte<br />

Tätigkeit beschränkt. Die Seminarinhalte bei<br />

der beruflichen Weiterbildung sollten in der beruflichen<br />

Tätigkeit aber zumindest zu einen mittelbaren<br />

Vorteil für den Arbeitgeber verwendet werden können.<br />

Der Rechtsanspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung<br />

umfasst fünf Arbeitstage pro Jahr, von BildungsurlaubWas<br />

denen der Arbeitgeber bis zu zwei auf eigene Bildungsmaßnahmen<br />

anrechnen kann. Der Anspruch<br />

von 2 Jahren kann zusammengefaßt werden.<br />

Anspruchsberechtigt sind Arbeiter und Angestellte,<br />

die schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen<br />

beschäftigt sind und mindestens 6 Monate im<br />

Beschäftigungsverhältnis stehen. Bildungsurlaub<br />

wird nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.<br />

Anspruchsberechtigt sind auch in Heimarbeit<br />

Beschäftigte sowie ihnen Gleichgestellte (z.B. freie<br />

Mitarbeiter, Auftragslehrkräfte, Handelsvertreter).<br />

Auch Arbeitslose können – nach Zustimmung des<br />

Arbeitsvermittlers – an Bildungsveranstaltungen<br />

teilnehmen. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub<br />

haben Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 10<br />

Mitarbeitern.<br />

Für Beamte, Richter, Soldaten und Zivis gelten<br />

besondere Freistellungsmöglichkeiten im öffentlichen<br />

Dienst. Auszubildende haben keinen<br />

Anspruch. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Ansprechpartnerin: Ulla Theisling, Fon: 952 949 55

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