26.02.2013 Aufrufe

PDF-Version downloaden - Eul-Gombert & Gombert

PDF-Version downloaden - Eul-Gombert & Gombert

PDF-Version downloaden - Eul-Gombert & Gombert

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?<br />

Sie suchen sich ein Seminar aus und melden sich<br />

schriftlich oder telefonisch an. Nach Ihrer verbindlichen<br />

Anmeldung erhalten Sie vom Bildungswerk eine<br />

Anmeldebestätigung, das Seminarprogramm aus<br />

dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte sowie<br />

der zeitliche Ablauf ergeben und dazu ein Formular<br />

Mitteilung für den Arbeitgeber. Mit diesen Unterlagen<br />

benachrichtigen Sie ihren Arbeitgeber – spätestens<br />

6 Wochen vor Seminarbeginn. Der Arbeitgeber stellt<br />

Sie dann – bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts –<br />

frei. Nur aus betrieblichen Gründen oder wegen<br />

Urlaubsanträgen anderer Arbeitnehmer kann die<br />

Teilnahme an diesem Seminar abgelehnt werden.<br />

Dies muss jedoch innerhalb von drei Wochen nach<br />

der Mitteilung schriftlich, mit der Angabe von Gründen,<br />

erfolgen. Teilt der Arbeitgeber die Verweigerung<br />

der Freistellung nicht innerhalb dieser Frist unter<br />

Angabe der Gründe schriftlich mit, so gilt die Freistellung<br />

als erteilt. Bei eventuellen Schwierigkeiten<br />

hilft der Betriebs- oder Personalrat. Grundsätzlich<br />

sind unsere Bildungsurlaubsseminare im Sinne des<br />

AWbG anerkannt, da das Bildungswerk neues lernen<br />

eine staatlich anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung<br />

ist.<br />

( AZ: IV C 2. 21-8 Nr. 2606/82 ).<br />

Rücktritt<br />

Im Falle einer Ablehnung durch den Arbeitgeber bis<br />

spätestens 3 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung<br />

erhalten Sie bereits gezahlte Seminargebühren<br />

zurück, wenn Sie uns die schriftliche Ablehnung des<br />

Arbeitgebers (mit einer nach AwbG zulässigen<br />

Begründung) vorlegen. Dies gilt nicht bei Ablehnung<br />

aus Eigenverschulden, z.B. nicht fristgerechte<br />

Abgabe der Mitteilung. Mit einer Ablehnung von Seiten<br />

des Arbeitgebers verfällt nicht Ihr Anspruch auf<br />

5 Tage bezahlten Bildungsurlaub. Sie können sich<br />

im gleichen oder im folgenden Jahr ein anderes<br />

Seminar aussuchen oder auch den Anspruch von 2<br />

Jahren Arbeitnehmerweiterbildung zusammenlegen<br />

und eine Veranstaltung über den Zeitraum von 10<br />

Tagen besuchen.<br />

Rücktrittsbedingungen gelten auch bei Krankheit.<br />

Grundsätzlich sind<br />

unsere Bildungsurlaubsseminare<br />

im<br />

Sinne des AWbG anerkannt<br />

und benötigen<br />

keine Einzelanerkennung,<br />

da das<br />

Bildungswerk<br />

neues lernen eine<br />

staatlich anerkannte<br />

Einrichtung der<br />

Erwachsenenbildung<br />

ist. ( AZ: IV C 2. 21-8<br />

Nr. 2606/82 ).<br />

Im Falle einer<br />

Ablehnung durch den<br />

Arbeitgeber bis<br />

spätestens 3 Wochen<br />

nach der schriftlichen<br />

Mitteilung erhalten Sie<br />

bereits gezahlte<br />

Seminargebühren von<br />

uns zurück.<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!