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Wie beantrage ich Bildungsurlaub?<br />
Sie suchen sich ein Seminar aus und melden sich<br />
schriftlich oder telefonisch an. Nach Ihrer verbindlichen<br />
Anmeldung erhalten Sie vom Bildungswerk eine<br />
Anmeldebestätigung, das Seminarprogramm aus<br />
dem sich Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte sowie<br />
der zeitliche Ablauf ergeben und dazu ein Formular<br />
Mitteilung für den Arbeitgeber. Mit diesen Unterlagen<br />
benachrichtigen Sie ihren Arbeitgeber – spätestens<br />
6 Wochen vor Seminarbeginn. Der Arbeitgeber stellt<br />
Sie dann – bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts –<br />
frei. Nur aus betrieblichen Gründen oder wegen<br />
Urlaubsanträgen anderer Arbeitnehmer kann die<br />
Teilnahme an diesem Seminar abgelehnt werden.<br />
Dies muss jedoch innerhalb von drei Wochen nach<br />
der Mitteilung schriftlich, mit der Angabe von Gründen,<br />
erfolgen. Teilt der Arbeitgeber die Verweigerung<br />
der Freistellung nicht innerhalb dieser Frist unter<br />
Angabe der Gründe schriftlich mit, so gilt die Freistellung<br />
als erteilt. Bei eventuellen Schwierigkeiten<br />
hilft der Betriebs- oder Personalrat. Grundsätzlich<br />
sind unsere Bildungsurlaubsseminare im Sinne des<br />
AWbG anerkannt, da das Bildungswerk neues lernen<br />
eine staatlich anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung<br />
ist.<br />
( AZ: IV C 2. 21-8 Nr. 2606/82 ).<br />
Rücktritt<br />
Im Falle einer Ablehnung durch den Arbeitgeber bis<br />
spätestens 3 Wochen nach der schriftlichen Mitteilung<br />
erhalten Sie bereits gezahlte Seminargebühren<br />
zurück, wenn Sie uns die schriftliche Ablehnung des<br />
Arbeitgebers (mit einer nach AwbG zulässigen<br />
Begründung) vorlegen. Dies gilt nicht bei Ablehnung<br />
aus Eigenverschulden, z.B. nicht fristgerechte<br />
Abgabe der Mitteilung. Mit einer Ablehnung von Seiten<br />
des Arbeitgebers verfällt nicht Ihr Anspruch auf<br />
5 Tage bezahlten Bildungsurlaub. Sie können sich<br />
im gleichen oder im folgenden Jahr ein anderes<br />
Seminar aussuchen oder auch den Anspruch von 2<br />
Jahren Arbeitnehmerweiterbildung zusammenlegen<br />
und eine Veranstaltung über den Zeitraum von 10<br />
Tagen besuchen.<br />
Rücktrittsbedingungen gelten auch bei Krankheit.<br />
Grundsätzlich sind<br />
unsere Bildungsurlaubsseminare<br />
im<br />
Sinne des AWbG anerkannt<br />
und benötigen<br />
keine Einzelanerkennung,<br />
da das<br />
Bildungswerk<br />
neues lernen eine<br />
staatlich anerkannte<br />
Einrichtung der<br />
Erwachsenenbildung<br />
ist. ( AZ: IV C 2. 21-8<br />
Nr. 2606/82 ).<br />
Im Falle einer<br />
Ablehnung durch den<br />
Arbeitgeber bis<br />
spätestens 3 Wochen<br />
nach der schriftlichen<br />
Mitteilung erhalten Sie<br />
bereits gezahlte<br />
Seminargebühren von<br />
uns zurück.<br />
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