GESCHÄFTSBERICHT 2007 - BeA
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Vorräte<br />
Vorräte, einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse, sind<br />
gem. IAS 2 (‚Vorräte‘) mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert<br />
sowie unter Berück sichtigung einer Wertberichtigung für<br />
eingeschränkte Verwertbarkeit bewertet. Gemäß IAS 2.21 wird<br />
als Verbrauchsfolgefiktion die gewogene Durchschnittsmethode<br />
angewendet.<br />
Die Herstellungskosten umfassen die Material- und Fertigungseinzelkosten<br />
sowie angemessene Teile der notwendigen<br />
Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter<br />
Abschreibungen. Bei den fertigen und unfertigen<br />
Erzeugnissen enthalten die Kosten die einzubeziehenden fixen<br />
und variablen Gemeinkosten basierend auf der normalen<br />
Kapazität der Produktionsanlagen.<br />
Der Nettover äu ßerungswert entspricht dem Verkaufspreis<br />
im normalen Geschäftsgang abzüglich der Kosten bis zur Fertigstellung<br />
und der Vertriebskosten. Nicht veräußerbare Vorräte<br />
werden vollständig abgeschrieben. Bei der Bewertung werden<br />
Bestandsrisiken, die sich aus einem niedrigeren Nettover äußerungswert<br />
ergeben, in angemessenem Umfang berücksichtigt.<br />
Dabei wurde auch die Gängigkeit der Vorräte berücksichtigt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögenswerte<br />
Nach erstmaliger Bilanzierung von Forderungen und sonstigen<br />
finanziellen Vermögenswerten mit einer festen Laufzeit erfolgt<br />
die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach<br />
Berücksichtigung von Wertberichtigungen. Forderungen in<br />
fremder Währung sind gem. IAS 21 zum Stichtagskurs umgerechnet.<br />
Differenzen aus dieser Umrechnung sind erfolgswirksam<br />
erfasst. Forderungen mit kurzer Laufzeit und sonstige<br />
finanzielle Vermögenswerte ohne festen Zinssatz werden zum<br />
ursprünglichen Rechnungsbetrag oder zum Nennwert bewertet.<br />
Diejenigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte,<br />
die keine feste Laufzeit haben, werden zu Anschaffungskosten<br />
(Nennwert) bewer tet. Alle Forderungen und sonstigen<br />
finanziellen Vermögenswerte unterliegen einer Überprüfung<br />
hinsichtlich möglicher Wertminderungen. Erkennbare Risiken<br />
bei einzelnen Forderungen werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen<br />
berücksichtigt; dem darüber hinausgehenden<br />
Ausfallrisiko wird durch eine auf Erfahrungswerten<br />
basierende Wertberichtigung Rechnung getragen.<br />
Forderungen und sonstige Vermögenswerte, die nicht in<br />
den Anwendungsbereich von IAS 39 (‚Finanzinstrumente:<br />
Ansatz und Bewertung‘) fallen, werden zu Anschaffungskosten<br />
bewertet. Sie unterliegen ebenfalls einer Überprüfung hinsichtlich<br />
möglicher Wertminderungen.<br />
36<br />
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente<br />
Zahlungsmittel bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben<br />
bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige,<br />
hochliquide Anlagen, die schnell in bestimmte Zahlungsmittelbeträge<br />
umgewandelt werden können, mit ursprünglichen Laufzeiten<br />
von drei oder weniger Monaten, und die keinen wesentlichen<br />
Wertschwankungen unterliegen.<br />
Ertragsteuern<br />
Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen<br />
den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz<br />
entsprechend IAS 12 (‚Ertragsteuern‘) gebildet. Danach ist für<br />
temporäre Unterschiede zwischen den im Konzernabschluss<br />
angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen<br />
von Vermögenswerten und Schulden die zukünftig wahrscheinlich<br />
eintretende Steuerbelastung bzw. -entlastung bilanziert.<br />
Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig<br />
realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen sind aktiviert<br />
worden.<br />
Folgende temporäre Differenzen werden nicht berücksichtigt:<br />
In der Steuerbilanz nicht abzugsfähige Geschäfts- oder<br />
Firmenwerte, die Unterschiede aus der erstmaligen Bilanzierung<br />
von Vermögenswerten und Schulden, die weder den Konzerngewinn<br />
noch den steuerlichen Gewinn berühren, sowie<br />
Buchungsunterschiede aufgrund von Investitionen in Tochterunternehmen<br />
oder Gemeinschaftsunternehmen insoweit, als<br />
eine Umkehr dieser Unterschiede in der vorhersehbaren<br />
Zukunft nicht erwartet werden kann.<br />
Die Abgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen<br />
Steuerbelastung bzw. -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre<br />
auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation gültigen<br />
Steuersatzes vorgenommen. Steuerliche Konsequenzen von<br />
Gewinnausschüttungen werden erst zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses<br />
berücksichtigt. Latente Steueransprüche<br />
und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt<br />
erfasst, in dem sich die temporären Bewertungsunterschiede<br />
wahrscheinlich umkehren.<br />
Soweit Einkünfte von Tochterunternehmen aufgrund<br />
besonderer lokaler steuerlicher Regelungen steuerbefreit und<br />
die Steuereffekte bei Wegfall der temporären Steuerbefreiung<br />
nicht absehbar sind, wurden keine latenten Steuern angesetzt.<br />
Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt<br />
die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und<br />
Weise der Umkehrung temporärer Unterschiede nach der Einschätzung<br />
am Stichtag voraussichtlich resultieren werden.<br />
Latente Steueransprüche werden nur dann bilanziert, wenn es<br />
wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar<br />
sein wird, gegen das der latente Steueranspruch verwendet<br />
werden kann. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt das Unternehmen<br />
nicht bilanzierte latente Steueransprüche und den Buchwert<br />
latenter Steueransprüche neu. Das Unternehmen setzt latente