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und Instandhaltung an asbesthaltigen Produkten

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Bauordnungsrecht<br />

Die Ermittlung des Gefährdungspotentials von<br />

eingebauten <strong>asbesthaltigen</strong> <strong>Produkten</strong> erfolgt nicht<br />

durch Luftmessungen sondern mit Hilfe eines<br />

Formblattes. Nur das ermittelte Resultat nach diesem<br />

Formblatt entscheidet einzig <strong>und</strong> allein über die<br />

Dringlichkeit von Maßnahmen. Dieses Formblatt<br />

wurde durch die ARGEBAU erarbeitet <strong>und</strong> durch die<br />

oberste Bauaufsichtsbehörde (DIBT) eingeführt.<br />

Diese Richtlinie legt zunächst fest, dass nur von<br />

solchen <strong>asbesthaltigen</strong> <strong>Produkten</strong> eine Gefahr ausgeht<br />

die keine festen Bindungsstrukturen aufweisen.<br />

Solche Produkte nennt m<strong>an</strong> „ schwach geb<strong>und</strong>en“,<br />

(z.B. Spritzasbest, Promabest, ggfs.Asbestpappe) sind<br />

durch die Festlegung der Rohdichte definiert.<br />

Schwach geb<strong>und</strong>ene Produkte sind also solche<br />

Produkte die eine trockene Rohdichte von weniger als<br />

1000 kg/m 3 haben, d.h. im Wasser schwimmen !<br />

Im Gegensatz dazu haben „ fest geb<strong>und</strong>ene Produkte<br />

eine Rohdichte von mehr als 1400 kg/m 3 . ( z.B.<br />

Asbestzement, Fulgupal usw.) Zwischen 1000 kg/m 3<br />

<strong>und</strong> 1400 kg/m 3 werden in der Regel<br />

Einzelfallbeurteilungen über den Zust<strong>an</strong>d getroffen.

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