und Instandhaltung an asbesthaltigen Produkten
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Bauordnungsrecht<br />
Die Ermittlung des Gefährdungspotentials von<br />
eingebauten <strong>asbesthaltigen</strong> <strong>Produkten</strong> erfolgt nicht<br />
durch Luftmessungen sondern mit Hilfe eines<br />
Formblattes. Nur das ermittelte Resultat nach diesem<br />
Formblatt entscheidet einzig <strong>und</strong> allein über die<br />
Dringlichkeit von Maßnahmen. Dieses Formblatt<br />
wurde durch die ARGEBAU erarbeitet <strong>und</strong> durch die<br />
oberste Bauaufsichtsbehörde (DIBT) eingeführt.<br />
Diese Richtlinie legt zunächst fest, dass nur von<br />
solchen <strong>asbesthaltigen</strong> <strong>Produkten</strong> eine Gefahr ausgeht<br />
die keine festen Bindungsstrukturen aufweisen.<br />
Solche Produkte nennt m<strong>an</strong> „ schwach geb<strong>und</strong>en“,<br />
(z.B. Spritzasbest, Promabest, ggfs.Asbestpappe) sind<br />
durch die Festlegung der Rohdichte definiert.<br />
Schwach geb<strong>und</strong>ene Produkte sind also solche<br />
Produkte die eine trockene Rohdichte von weniger als<br />
1000 kg/m 3 haben, d.h. im Wasser schwimmen !<br />
Im Gegensatz dazu haben „ fest geb<strong>und</strong>ene Produkte<br />
eine Rohdichte von mehr als 1400 kg/m 3 . ( z.B.<br />
Asbestzement, Fulgupal usw.) Zwischen 1000 kg/m 3<br />
<strong>und</strong> 1400 kg/m 3 werden in der Regel<br />
Einzelfallbeurteilungen über den Zust<strong>an</strong>d getroffen.