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und Instandhaltung an asbesthaltigen Produkten

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151<br />

Bauordnungs<br />

- recht<br />

Vorläufige Maßnahmen: i.b. Vorläufige<br />

konstruktive, d.h. bauliche Maßnahmen:<br />

-Beschichten des <strong>asbesthaltigen</strong> Produktes:<br />

Es sollten nur solche Oberflächen beschichtet<br />

werden, die fest <strong>und</strong> tragfähig sind.<br />

Spritzasbest zu beschichten setzt zu<br />

umf<strong>an</strong>greiche Maßnahmen voraus, so daß es zur<br />

Zeit unwirtschaftlich erscheint.<br />

Durch eine Beschichtung soll das Produkt<br />

staubdicht abgeschlossen / eingeschlossen<br />

werden.<br />

Nach Anh<strong>an</strong>g II der Asbestrichtlinie ist die<br />

Eignung des Anstrichstoffes, u.a. durch Prüfung<br />

der Haftverb<strong>und</strong>festigkeit zu prüfen.( s. Anlage<br />

21 / Anh<strong>an</strong>g II )

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