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und Instandhaltung an asbesthaltigen Produkten

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26<br />

Asbest – Geschichtlicher Abriss<br />

1991 Dritten Änderungsverordnung vom<br />

15. Juni 1991, die insbesondere die<br />

Anforderungen <strong>an</strong> sachk<strong>und</strong>ige<br />

Personen präzisierte, wurden die<br />

Maßnahmen zum Schutz der<br />

Arbeitnehmer gegenüber Asbest<br />

weiter fortgeschrieben<br />

1991 Neufassung der TRGS 519 wurde<br />

für ASI-Arbeiten auch der TRK-Wert<br />

aufgehoben, da m<strong>an</strong> im Ausschuss<br />

für Gefahrstoffe (AGS) der<br />

Auffassung war, dass bei ASI-<br />

Arbeiten regelmäßig mit<br />

Spitzenbelastungen zu rechnen ist<br />

<strong>und</strong> deshalb kein Grenzwert<br />

<strong>an</strong>gegeben werden k<strong>an</strong>n. Für den<br />

Umg<strong>an</strong>g mit Asbest im Sinne der<br />

TRGS 517 galt weiterhin für<br />

Chrysotil der Grenzwert von<br />

250 000 F/m 3 .

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