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und Instandhaltung an asbesthaltigen Produkten

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Arbeitsschutzrecht<br />

Arbeiten mit PSA<br />

•Abnehmen von Platten <strong>und</strong> Verkleidungen, Absaugen mit einem<br />

baumustergeprüften Sauger der Verwendungskategorie H ( früher K1 )<br />

•Vervollständigung der Abklebungen <strong>und</strong> des Schwarzbereiches / Abschottung<br />

•Ausbau von Lampen incl. absaugen <strong>und</strong> Restfaserbindung,<br />

•Verpacken <strong>und</strong> ausschleusen<br />

•Alle Arbeiten im Umg<strong>an</strong>g mit dem <strong>asbesthaltigen</strong> Gefahrstoff (<br />

Abbruch/Entfernen)<br />

•Nachreinigen aller Flächen <strong>und</strong> Bauteile die mit Asbest in Berührung waren (<br />

Abkratzen/abbürsten <strong>und</strong> gleichzeitig absaugen nach gründlichem <strong>an</strong>feuchten<br />

•Visuelle Kontrolle der restlosen Asbestbeseitigung<br />

•Aufsprühen des Restfaserbindemittels auf alle Oberflächen ( nur zugelassene<br />

Restfaserbindemittel, s.a. Anh<strong>an</strong>g 2 der Asbestrichtlinie )<br />

•Ausreichender Luftwechsel ( 30 – 50 fach nach Trocknung des Restfaserbinders)<br />

•Abkleben der Filteroberflächen nach Restfaserbindung<br />

•Aggressive Messung im Schwarzbereich ( Freimessung )

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