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und Instandhaltung an asbesthaltigen Produkten

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163<br />

Arbeitsschutzrecht<br />

2.3 <strong>Inst<strong>an</strong>dhaltung</strong>sarbeiten<br />

Auszug aus der TRGS 519<br />

<strong>Inst<strong>an</strong>dhaltung</strong>sarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-<br />

Zust<strong>an</strong>des (Wartung) zur Feststellung <strong>und</strong> Beurteilung des Ist-Zust<strong>an</strong>des<br />

(Inspektion) <strong>und</strong> zur Wiederherstellung des Soll-Zust<strong>an</strong>des (Inst<strong>an</strong>dsetzung)<br />

einschließlich des ggf. erforderlichen Wiedereinsetzens asbesthaltiger Produkte; auf<br />

DIN 31051 "<strong>Inst<strong>an</strong>dhaltung</strong>, Begriffe <strong>und</strong> Maßnahmen" wird verwiesen. Unter<br />

<strong>Inst<strong>an</strong>dhaltung</strong>sarbeiten fallen die erforderlichen Nebenarbeiten <strong>und</strong> auch<br />

vorläufige Maßnahmen im Sinne der Asbest-Richtlinien (siehe Nummer 17), wie<br />

z.B. Beschichten, Ausbessern von Beschädigungen, Schließen von Fugen.

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