und Instandhaltung an asbesthaltigen Produkten
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Immissionsschutzrecht<br />
Auf eine Abschottung k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> nur bei <strong>Inst<strong>an</strong>dhaltung</strong>sarbeiten, zumeist<br />
Maßnahmen geringer Exposition, verzichten.<br />
Auch wenn die abgesaugte Luft durch S-Filter gereinigt ist, so darf die abgesaugte<br />
Luft nicht wieder in den Schwarzbereich geleitet werden.<br />
Im übrigen gelten für diese Anlagen nach BImSchG dass nicht mehr als 1000 F pro<br />
Kubikmeter hinter dem Filter herauskommen dürfen. Der Länderausschuss<br />
Immissionschutz hat bereits vor mehreren Jahre ein Wert von 100 Fasern<br />
beschlossen.<br />
Bei Arbeiten geringen Umf<strong>an</strong>gs k<strong>an</strong>n auf eine Unterdruckhaltung verzichtet<br />
werden. Das Sauggerät sollte ständig in Betreib sein <strong>und</strong> die abgesaugte Luft sollte<br />
direkt ins Freie geleitet werden.<br />
Für Kraftwerke sollten wegen der im Turbinenhaus zumeist offenen Bauweise<br />
Stets mehrere kleinere leistungsfähige mobile Unterdruckeinheiten bis zur<br />
erforderlichen Kapazität zusammengesetzt werden.<br />
Das gleiche gilt für das Kesselhaus, da auch hier zwischen Turbinenhaus <strong>und</strong><br />
Kesselhaus keine ausreichende Dichtigkeit der Abschottung herzustellen ist.