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und Instandhaltung an asbesthaltigen Produkten

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Immissionsschutzrecht<br />

Auf eine Abschottung k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> nur bei <strong>Inst<strong>an</strong>dhaltung</strong>sarbeiten, zumeist<br />

Maßnahmen geringer Exposition, verzichten.<br />

Auch wenn die abgesaugte Luft durch S-Filter gereinigt ist, so darf die abgesaugte<br />

Luft nicht wieder in den Schwarzbereich geleitet werden.<br />

Im übrigen gelten für diese Anlagen nach BImSchG dass nicht mehr als 1000 F pro<br />

Kubikmeter hinter dem Filter herauskommen dürfen. Der Länderausschuss<br />

Immissionschutz hat bereits vor mehreren Jahre ein Wert von 100 Fasern<br />

beschlossen.<br />

Bei Arbeiten geringen Umf<strong>an</strong>gs k<strong>an</strong>n auf eine Unterdruckhaltung verzichtet<br />

werden. Das Sauggerät sollte ständig in Betreib sein <strong>und</strong> die abgesaugte Luft sollte<br />

direkt ins Freie geleitet werden.<br />

Für Kraftwerke sollten wegen der im Turbinenhaus zumeist offenen Bauweise<br />

Stets mehrere kleinere leistungsfähige mobile Unterdruckeinheiten bis zur<br />

erforderlichen Kapazität zusammengesetzt werden.<br />

Das gleiche gilt für das Kesselhaus, da auch hier zwischen Turbinenhaus <strong>und</strong><br />

Kesselhaus keine ausreichende Dichtigkeit der Abschottung herzustellen ist.

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