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und Instandhaltung an asbesthaltigen Produkten

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Abfallrecht<br />

Abfallbeh<strong>an</strong>dlung<br />

Absacken : nur für nicht absaugfähige Produkte, z.B. Plattenbruch, kleinere Stücke,<br />

kontaminierter Schutt wie z.B. Teppichböden, Dämmstoffe, Einweg<strong>an</strong>züge,<br />

Gebrauchsgegenstände, Werkzeuge oder <strong>an</strong>dere kontaminierte Kleinteile<br />

Verpacken: asbesthaltige Platten ( Promabest )<br />

Fass-in-Fass: Gilt nur in Berlin <strong>und</strong> nur für absaugfähiges Material. Hierbei wird<br />

ein mit verdichtetem Asbestabfall gefüllte Innenfass ( ca. 100 ltr.) so in eine<br />

größeres Außenfass gestellt, dass die Hohlräume mit Beton ( B 25 ) ausgegossen<br />

werden können.<br />

Verfestigen: s. o. bereits gen<strong>an</strong>nte Maschinen<strong>an</strong>lagen. Nur für absaugfähiges<br />

Material<br />

Auflösen: Flußsäureverfahren, sehr gefährlich !Oder TRE-SE-NE-RIE !<br />

Schmelzen: Diese thermische Beh<strong>an</strong>dlung ( Verglasen ) ist sehr kostenintensiv <strong>und</strong><br />

hat sich nur in Fr<strong>an</strong>kreich durchgesetzt.

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