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M 022 Sicher arbeiten in der Fleischvorbereitung - Medienangebot ...

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<strong>Sicher</strong> <strong>arbeiten</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Fleischvorbereitung</strong> und an <strong>der</strong> Bedientheke<br />

• ke<strong>in</strong>e Gefährdung durch an den Masch<strong>in</strong>en<br />

vorbeiführende Verkehrswege (sich<br />

öffnende Türen, E<strong>in</strong>engungen etc.) entstehen,<br />

• die Bedienung unter möglichst ergonomischen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen erfolgen kann,<br />

zum Beispiel durch e<strong>in</strong>e Tischhöhe, die<br />

e<strong>in</strong> optimales Arbeiten ermöglicht.<br />

<strong>Sicher</strong>e Handhabung von Masch<strong>in</strong>en<br />

Informationen zu Gefahren, Schutze<strong>in</strong>richtungen<br />

und <strong>der</strong> sicheren Handhabung ausgewählter<br />

Fleischereimasch<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>den Sie<br />

im Anhang zu diesem Merkblatt.<br />

Lärm<br />

Lärmschwerhörigkeit ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> häufigsten<br />

Berufskrankheiten. Lärmbed<strong>in</strong>gte Gehörschäden<br />

können nicht geheilt werden.<br />

Deshalb gilt: Vermeiden Sie Lärm, wo immer<br />

die Möglichkeit besteht.<br />

Im <strong>Fleischvorbereitung</strong>sraum s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Kutter<br />

und die Bandsäge die lautesten Masch<strong>in</strong>en.<br />

Ob die Lärme<strong>in</strong>wirkung gesundheitsschädlich<br />

ist o<strong>der</strong> nicht, hängt sowohl von <strong>der</strong><br />

Dauer als auch von Stärke <strong>der</strong> Lärme<strong>in</strong>wirkung<br />

ab. Bereits bei e<strong>in</strong>em Tageslärmexpositionspegel<br />

von 80 dB(A) s<strong>in</strong>d Gehörschäden<br />

bei langjähriger Belastung nicht auszuschließen.<br />

Daher soll <strong>der</strong> Tageslärmexpositionspegel<br />

möglichst ger<strong>in</strong>g gehalten werden.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Lärmexposition<br />

besteht die For<strong>der</strong>ung, die Lärmbelastung<br />

an Arbeitsplätzen zu vermeiden o<strong>der</strong> soweit<br />

wie möglich zu verr<strong>in</strong>gern (M<strong>in</strong>imierungsgebot).<br />

Hierbei sollen zuerst technische Lösungsmaßnahmen,<br />

dann organisatorische<br />

und zum Schluss persönliche Lösungsmaßnahmen<br />

zum Tragen kommen (TOP).<br />

Technische Lösungen können beispielsweise<br />

raumakustische Maßnahmen (entsprechende<br />

Boden-, Wand- beziehungsweise Deckengestaltung)<br />

sowie <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satz von lärmarmen<br />

Masch<strong>in</strong>en (zum Beispiel: Lärmschutzdeckel<br />

6<br />

beim Kutter, E<strong>in</strong>satz spezieller lärmarmer<br />

Sägeblätter bei <strong>der</strong> Handkreissäge) se<strong>in</strong>.<br />

Transportgeräusche durch Transportwagen<br />

mit Kunststoffrollen können durch den Austausch<br />

<strong>der</strong> Kunststoffrollen durch Vollgummirollen<br />

drastisch reduziert werden.<br />

Organisatorische Maßnahmen s<strong>in</strong>d beispielsweise,<br />

lärm<strong>in</strong>tensive Arbeiten auf<br />

bestimmte Zeiten zu beschränken o<strong>der</strong> auf<br />

mehrere Personen zu verteilen. Zu den organisatorischen<br />

Maßnahmen zählt auch<br />

die Unterweisung und Beratung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

zur Gefährdung durch Lärm.<br />

Persönliche Maßnahmen s<strong>in</strong>d das zur Verfügung<br />

stellen und Tragen e<strong>in</strong>es geeigneten<br />

Gehörschutzes. Gehörschutz kann aus hygienischen<br />

Gründen nur persönlich verwendet<br />

werden. Gehörschützer sollten <strong>in</strong> lauten<br />

Arbeitsräumen (Tageslärmexpositionspegel<br />

≥ 80 dB(A)), bei Arbeiten mit dem Kutter,<br />

lärm<strong>in</strong>tensiven Arbeiten an Bandsägen (zum<br />

Beispiel umfangreiches Sägen von Knochen)<br />

und an Knochenkreissägen getragen werden.<br />

Die BG-Regel „E<strong>in</strong>satz von Gehörschützern“<br />

(BGR 194) enthält ausführliche Informationen<br />

zu diesem Thema.<br />

Die Lärm-Vibrationsarbeitsschutzverordnung<br />

enthält M<strong>in</strong>destvorschriften für <strong>Sicher</strong>heit<br />

und Gesundheit des Beschäftigten<br />

gegenüber e<strong>in</strong>er Gefährdung durch Lärm.<br />

Der Unternehmer ist verpflichtet, e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung<br />

durchzuführen und<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Beschäftigtenzahl zu<br />

dokumentieren. Anhand dieser Beurteilung<br />

(zum Beispiel durch Messung) ist <strong>der</strong> Unternehmer<br />

verpflichtet folgende Maßnahmen<br />

zu ergreifen:<br />

Tageslärmexpositionspegel LEX,8h ≥<br />

80dB(A):<br />

• Geeigneten Gehörschutz zur Verfügung<br />

stellen<br />

• Beschäftigte <strong>in</strong>formieren und über die Gefahren<br />

durch Lärm unterweisen (nähere

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