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Gemeindeentwicklungsplan - Gemeinde Alpen

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den anderen Ortsteilen notwendig, um hier eine adäquate Eigenbedarfsentwicklung<br />

erfolgreich unterstützen zu können.<br />

Menzelen nimmt dabei aufgrund seiner bisherigen Zuzugsentwicklung eine<br />

Sonderstellung ein. Bereits heute ist die landesplanerisch relevante Schwelle von über<br />

2000 Einwohnern überschritten, wenn man die Bevölkerungszahl der beiden Ortskerne<br />

zusammen nimmt. Überdies besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit in der<br />

Ortslage Menzelen West einen Haltepunkt an der Eisenbahnstrecke Duisburg - Xanten<br />

einzurichten Nach den landesplanerischen Zielvorstellungen sollte um solche<br />

Haltepunkte des SPNV eine angemessene Bevölkerungsverdichtung erfolgen. Dies<br />

würde auch die Bemühungen zur Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften<br />

unterstützen.<br />

Bei der künftigen Siedlungsentwicklung sind deshalb ein kontinuierliches Wachstum<br />

und eine ausgewogene Sozialstruktur anzustreben. Deshalb müssen auch der<br />

Mietwohnungsbau und der Wohnungsbau für sozial schwache Familien gefördert<br />

werden.<br />

Der Außenbereich sollte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich von einer<br />

wesensfremden Bebauung freigehalten werden, um die bereits in weiten Teilen mit<br />

Streusiedlungsansätzen bestückte Landschaft in ihrer ursprünglichen Funktion als<br />

Produktionsfläche der Landwirtschaft zu erhalten. Überdies sind landschaftsökologisch<br />

wirksame Regenerationsräume für Mensch und Umwelt im Sinne des Freiraumschutzes<br />

und einer Biotopvernetzung zu sichern. Schließlich können so unwirtschaftliche<br />

infrastrukturelle Aufwendungen vermieden werden. Dazu ist eine klare Abgrenzung der<br />

Splittersiedlungen notwendig, in denen noch eine Baulückenschließung vorgenommen<br />

werden kann. Dies ist vorrangig über Außen- und Innenbereichssatzungen zu<br />

gewährleisten.<br />

Handel und Dienstleistungen sind ebenfalls nachfrageorientiert weiterzuentwickeln.<br />

Dies gilt insbesondere für den zentralen Ortskern <strong>Alpen</strong>. Hier wurde im Rahmen von<br />

Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen mit erheblichem Einsatz öffentlicher Mittel<br />

eine städtebauliche, wirtschaftliche, verkehrliche und infrastrukturelle Basis<br />

geschaffen. Insofern ist auch weiterhin die Entwicklung von Einzelhandelsbetrieben an<br />

nicht räumlich integrierten Standorten (z. B. in den Gewerbegebieten oder örtlichen<br />

Randlagen) strukturell unerwünscht. Hier würde es zu Kaufkraftabflüssen und einem<br />

ruinösen Verdrängungswettbewerb zu Lasten der innerörtlichen Lagen im <strong>Alpen</strong>er<br />

Kerngebiet kommen. Dies trifft dann in erster Linie die älteren und sozial schwachen<br />

Ortsbürger, die i. d. R. auf fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten angewiesen<br />

sind. In diesem Sinne strebt die <strong>Gemeinde</strong> auch eine gewisse Funktionsmischung in<br />

den auszuweisenden Wohngebieten an.<br />

Soweit sich kleinere Lebensmittelgeschäfte, Bäcker, Metzger etc. auch in den anderen<br />

Ortsteilen ansiedeln wollen, ist dies ausdrücklich zu unterstützen. Hierzu sind in den<br />

zentralen Bereichen jeweils Misch- oder Kerngebiete vorhanden. Dabei sind<br />

gegebenenfalls auch eine verdichtete (möglichst zweigeschossige) Bebauung und die<br />

gleichzeitige Unterbringung von Dienstleistungsbetrieben anzustreben.<br />

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