Gemeindeentwicklungsplan - Gemeinde Alpen
Gemeindeentwicklungsplan - Gemeinde Alpen
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den anderen Ortsteilen notwendig, um hier eine adäquate Eigenbedarfsentwicklung<br />
erfolgreich unterstützen zu können.<br />
Menzelen nimmt dabei aufgrund seiner bisherigen Zuzugsentwicklung eine<br />
Sonderstellung ein. Bereits heute ist die landesplanerisch relevante Schwelle von über<br />
2000 Einwohnern überschritten, wenn man die Bevölkerungszahl der beiden Ortskerne<br />
zusammen nimmt. Überdies besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit in der<br />
Ortslage Menzelen West einen Haltepunkt an der Eisenbahnstrecke Duisburg - Xanten<br />
einzurichten Nach den landesplanerischen Zielvorstellungen sollte um solche<br />
Haltepunkte des SPNV eine angemessene Bevölkerungsverdichtung erfolgen. Dies<br />
würde auch die Bemühungen zur Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften<br />
unterstützen.<br />
Bei der künftigen Siedlungsentwicklung sind deshalb ein kontinuierliches Wachstum<br />
und eine ausgewogene Sozialstruktur anzustreben. Deshalb müssen auch der<br />
Mietwohnungsbau und der Wohnungsbau für sozial schwache Familien gefördert<br />
werden.<br />
Der Außenbereich sollte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich von einer<br />
wesensfremden Bebauung freigehalten werden, um die bereits in weiten Teilen mit<br />
Streusiedlungsansätzen bestückte Landschaft in ihrer ursprünglichen Funktion als<br />
Produktionsfläche der Landwirtschaft zu erhalten. Überdies sind landschaftsökologisch<br />
wirksame Regenerationsräume für Mensch und Umwelt im Sinne des Freiraumschutzes<br />
und einer Biotopvernetzung zu sichern. Schließlich können so unwirtschaftliche<br />
infrastrukturelle Aufwendungen vermieden werden. Dazu ist eine klare Abgrenzung der<br />
Splittersiedlungen notwendig, in denen noch eine Baulückenschließung vorgenommen<br />
werden kann. Dies ist vorrangig über Außen- und Innenbereichssatzungen zu<br />
gewährleisten.<br />
Handel und Dienstleistungen sind ebenfalls nachfrageorientiert weiterzuentwickeln.<br />
Dies gilt insbesondere für den zentralen Ortskern <strong>Alpen</strong>. Hier wurde im Rahmen von<br />
Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen mit erheblichem Einsatz öffentlicher Mittel<br />
eine städtebauliche, wirtschaftliche, verkehrliche und infrastrukturelle Basis<br />
geschaffen. Insofern ist auch weiterhin die Entwicklung von Einzelhandelsbetrieben an<br />
nicht räumlich integrierten Standorten (z. B. in den Gewerbegebieten oder örtlichen<br />
Randlagen) strukturell unerwünscht. Hier würde es zu Kaufkraftabflüssen und einem<br />
ruinösen Verdrängungswettbewerb zu Lasten der innerörtlichen Lagen im <strong>Alpen</strong>er<br />
Kerngebiet kommen. Dies trifft dann in erster Linie die älteren und sozial schwachen<br />
Ortsbürger, die i. d. R. auf fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten angewiesen<br />
sind. In diesem Sinne strebt die <strong>Gemeinde</strong> auch eine gewisse Funktionsmischung in<br />
den auszuweisenden Wohngebieten an.<br />
Soweit sich kleinere Lebensmittelgeschäfte, Bäcker, Metzger etc. auch in den anderen<br />
Ortsteilen ansiedeln wollen, ist dies ausdrücklich zu unterstützen. Hierzu sind in den<br />
zentralen Bereichen jeweils Misch- oder Kerngebiete vorhanden. Dabei sind<br />
gegebenenfalls auch eine verdichtete (möglichst zweigeschossige) Bebauung und die<br />
gleichzeitige Unterbringung von Dienstleistungsbetrieben anzustreben.<br />
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