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Gemeindeentwicklungsplan - Gemeinde Alpen

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In den gesetzlichen Bodenordnungsverfahren werden zum Wohl der Allgemeinheit<br />

treuhändlerisch die Interessen der Grundeigentümer wahrgenommen. Freiwilligkeit<br />

und Akzeptanz müssen daher im Vordergrund stehen. Dabei hat eine objektive und<br />

neutrale Interessenabwägung zu erfolgen. Die beteiligten Behörden müssen deshalb<br />

einen kooperativen, bürgernahen und transparenten Planungsprozess führen. Aus<br />

diesem Grund ist eine frühzeitige und weitestgehende Einbeziehung der<br />

Öffentlichkeit herbeizuführen. Flurbereinigungsverfahren sollten dabei so konzipiert<br />

werden, dass sie zügig durchführbar sind. Dies sind aus gemeindlicher Sicht wichtige<br />

Prämissen.<br />

• Ein weiterer wichtiger Baustein ist die bedarfsorientierte Unterhaltung und<br />

Erneuerung der örtlichen Wirtschaftswege, die auch für den Fuß- und Radverkehr<br />

genutzt werden und damit auch von touristischer Bedeutung sind.<br />

Das <strong>Alpen</strong>er Wirtschaftswegenetz hat dabei eine Gesamtlänge von rund 66,6 km;<br />

davon befinden sich allerdings nur etwa 63 % in kommunalem Eigentum. Die<br />

öffentlichen Wirtschaftswege sind im Durchschnitt etwa 4,5 m breit (3,5 m Fahrbahn<br />

/ jeweils 0,5 m beidseitiges Bankett) und im Regelfall für die heutigen<br />

landwirtschaftlichen Ansprüche (Achslasten von bis zu 8 t) durchaus ausreichend<br />

bemessen. Besondere Probleme ergeben sich im Regelfall nur durch das eventuelle<br />

Anpflügen der Bankette oder verengende bzw. Sicht behindernde<br />

Randbepflanzungen. Hier wirkt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong> durch eine entsprechende<br />

Aufklärungsarbeit entgegen. Manchmal wird von den Anwohnern auch eine<br />

unangepasste Fahrweise kritisiert. Dies ist aufgrund der Vorgaben der StVO nur<br />

durch entsprechende Beschilderungen und Verkehrskontrollen zu lösen, die in<br />

Zusammenarbeit mit dem m Kreis Wesel in seiner Funktion als zuständige<br />

Straßenverkehrsbehörde durchzuführen sind.<br />

Die Nutzung der Wirtschaftswege bedingt jedoch naturgemäß auch gewisse<br />

Abnutzungserscheinungen. Einzelne Schadensbilder werden dabei im Rahmen der<br />

normalen Unterhaltungstätigkeiten beseitigt. Unter bestimmten Rahmenbedingungen<br />

ist jedoch auch eine vollständige Oberflächenerneuerung erforderlich. Derartige<br />

Sanierungsmaßnahmen erfolgen im Rahmen einer Prioritätensetzung, die<br />

insbesondere überlagernde Funktionen für den Fuß- und Radverkehr berücksichtigt<br />

und ständig aktualisiert wird. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong> stellt im Rahmen ihrer<br />

Verkehrssicherungspflicht dabei seit 1997 jährlich einen namhaften Betrag zur<br />

Verbesserung des Wirtschaftswegnetzes bereit. In diesem Zusammenhang wird auf<br />

die mögliche Erhebung von KAG-Beiträgen verzichtet. Die Sanierung eines<br />

Wirtschaftsweges wird derzeit jedoch nur dann durchgeführt, wenn die Anlieger<br />

bereit sind, einen freiwilligen Eigenanteil von mindestens 30 v. H. der anfallenden<br />

Kosten zu tragen. Derartige Maßnahmen müssen daher intensiv begleitet werden. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> führt deshalb im Vorfeld einer Wegeerneuerung entsprechende<br />

Informationsveranstaltungen für die örtlichen Grundstückseigentümer durch. Darüber<br />

hinaus werden die Anlieger im Zuge der Baumaßnahmen regelmäßig auch individuell<br />

beraten. Auf diese Weise konnten in den letzten Jahren trotz der teilweise sehr<br />

angespannten Haushaltslage der <strong>Gemeinde</strong> rund 17,7 km Wirtschaftswege erneuert<br />

werden.<br />

Die Privatwege entsprechen hingegen nur teilweise den allgemein anerkannten<br />

Regeln der Straßenbautechnik (z. B. unzureichender Unterbau, zu geringe<br />

Asphaltüberdeckung, fehlende Wegebreiten etc.); auch der Ausbauzustand der<br />

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