Gemeindeentwicklungsplan - Gemeinde Alpen
Gemeindeentwicklungsplan - Gemeinde Alpen
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In den gesetzlichen Bodenordnungsverfahren werden zum Wohl der Allgemeinheit<br />
treuhändlerisch die Interessen der Grundeigentümer wahrgenommen. Freiwilligkeit<br />
und Akzeptanz müssen daher im Vordergrund stehen. Dabei hat eine objektive und<br />
neutrale Interessenabwägung zu erfolgen. Die beteiligten Behörden müssen deshalb<br />
einen kooperativen, bürgernahen und transparenten Planungsprozess führen. Aus<br />
diesem Grund ist eine frühzeitige und weitestgehende Einbeziehung der<br />
Öffentlichkeit herbeizuführen. Flurbereinigungsverfahren sollten dabei so konzipiert<br />
werden, dass sie zügig durchführbar sind. Dies sind aus gemeindlicher Sicht wichtige<br />
Prämissen.<br />
• Ein weiterer wichtiger Baustein ist die bedarfsorientierte Unterhaltung und<br />
Erneuerung der örtlichen Wirtschaftswege, die auch für den Fuß- und Radverkehr<br />
genutzt werden und damit auch von touristischer Bedeutung sind.<br />
Das <strong>Alpen</strong>er Wirtschaftswegenetz hat dabei eine Gesamtlänge von rund 66,6 km;<br />
davon befinden sich allerdings nur etwa 63 % in kommunalem Eigentum. Die<br />
öffentlichen Wirtschaftswege sind im Durchschnitt etwa 4,5 m breit (3,5 m Fahrbahn<br />
/ jeweils 0,5 m beidseitiges Bankett) und im Regelfall für die heutigen<br />
landwirtschaftlichen Ansprüche (Achslasten von bis zu 8 t) durchaus ausreichend<br />
bemessen. Besondere Probleme ergeben sich im Regelfall nur durch das eventuelle<br />
Anpflügen der Bankette oder verengende bzw. Sicht behindernde<br />
Randbepflanzungen. Hier wirkt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong> durch eine entsprechende<br />
Aufklärungsarbeit entgegen. Manchmal wird von den Anwohnern auch eine<br />
unangepasste Fahrweise kritisiert. Dies ist aufgrund der Vorgaben der StVO nur<br />
durch entsprechende Beschilderungen und Verkehrskontrollen zu lösen, die in<br />
Zusammenarbeit mit dem m Kreis Wesel in seiner Funktion als zuständige<br />
Straßenverkehrsbehörde durchzuführen sind.<br />
Die Nutzung der Wirtschaftswege bedingt jedoch naturgemäß auch gewisse<br />
Abnutzungserscheinungen. Einzelne Schadensbilder werden dabei im Rahmen der<br />
normalen Unterhaltungstätigkeiten beseitigt. Unter bestimmten Rahmenbedingungen<br />
ist jedoch auch eine vollständige Oberflächenerneuerung erforderlich. Derartige<br />
Sanierungsmaßnahmen erfolgen im Rahmen einer Prioritätensetzung, die<br />
insbesondere überlagernde Funktionen für den Fuß- und Radverkehr berücksichtigt<br />
und ständig aktualisiert wird. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong> stellt im Rahmen ihrer<br />
Verkehrssicherungspflicht dabei seit 1997 jährlich einen namhaften Betrag zur<br />
Verbesserung des Wirtschaftswegnetzes bereit. In diesem Zusammenhang wird auf<br />
die mögliche Erhebung von KAG-Beiträgen verzichtet. Die Sanierung eines<br />
Wirtschaftsweges wird derzeit jedoch nur dann durchgeführt, wenn die Anlieger<br />
bereit sind, einen freiwilligen Eigenanteil von mindestens 30 v. H. der anfallenden<br />
Kosten zu tragen. Derartige Maßnahmen müssen daher intensiv begleitet werden. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> führt deshalb im Vorfeld einer Wegeerneuerung entsprechende<br />
Informationsveranstaltungen für die örtlichen Grundstückseigentümer durch. Darüber<br />
hinaus werden die Anlieger im Zuge der Baumaßnahmen regelmäßig auch individuell<br />
beraten. Auf diese Weise konnten in den letzten Jahren trotz der teilweise sehr<br />
angespannten Haushaltslage der <strong>Gemeinde</strong> rund 17,7 km Wirtschaftswege erneuert<br />
werden.<br />
Die Privatwege entsprechen hingegen nur teilweise den allgemein anerkannten<br />
Regeln der Straßenbautechnik (z. B. unzureichender Unterbau, zu geringe<br />
Asphaltüberdeckung, fehlende Wegebreiten etc.); auch der Ausbauzustand der<br />
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