Gemeindeentwicklungsplan - Gemeinde Alpen
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öffentlichen Raum unbeobachtet, unkontrolliert, also anonym zu bewegen. Es gilt also,<br />
eine möglichst sichere Siedlungsgestaltung anzustreben ohne dabei den Anschein<br />
permanenter Überwachung zu erwecken. Architekten, Stadtplaner und Bauherren haben<br />
aber die Möglichkeit, bereits im der Planungs- und Entwurfsphase eines Vorhabens<br />
sicherheitsrelevante Elemente zu berücksichtigen.<br />
Bauliche Sicherheit beginnt dabei in den eigenen vier Wänden. So können selbst<br />
nachträglich Einbruch hemmende Fenster und Türen eingebaut werden. Möglich sind<br />
auch die Installation von Alarmanlagen und der Einbau von Safeanlagen für<br />
Wertsachen.<br />
Bei Neubauvorhaben können auch architektonische Gestaltungsmaßnahmen zur<br />
besseren Überschaubarkeit des Wohnumfeldes sowie zur sozialen Kontrolle und<br />
Überwachung beitragen. Entsprechende Elemente sind zum Beispiel die Einplanung<br />
von Gebäudevorsprüngen, die einsehbare Anordnung der Fenster und Türen zu Straßen,<br />
Fußwegen und Gärten sowie die Vermeidung von Nischen und Versteckmöglichkeiten<br />
bei Einfriedigungen.<br />
Mögliche städtebauliche Maßnahmen wären z. B. die Entwicklung einer klaren<br />
Raumhierarchie von öffentlichen, halböffentlichen, halbprivaten und privaten<br />
Bereichen, eine übersichtliche Gestaltung von Straßenzügen durch eine geeignete<br />
Parzellierung von Hausgrundstücken, eine strategische Platzierung von Bäumen und<br />
Strauchpflanzen im Straßenraum und die Berücksichtigung mehrerer Haustypenangebote,<br />
eine günstige Platzierung von Spielplätzen in Blockinnenbereichen sowie die<br />
nächtliche Ausleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen. Bei der Planung sollte<br />
überdies darauf geachtet werden, dass sich bei der Zuordnung von Baubereichen auch<br />
zwanglos Nachbarschaften herausbilden können; hier ist eine Durchmischung von<br />
Wohngebieten und die Ausprägung von Stichstraßen ein probater Ansatz. Indirekte<br />
Maßnahmen sind darüber hinaus beispielsweise eine konzentrierte öffentliche<br />
Nutzungen von Plätzen, um eine informelle soziale Kontrolle zu ermöglichen sowie die<br />
Schaffung zentraler Infrastruktur mit guter ÖPNV-Anbindung.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> wird künftige bei der Entwicklung neuer Baugebiete verstärkt auch auf<br />
die städtebauliche Kriminalprävention achten. Dabei sei angemerkt, dass die<br />
Kreispolizeibehörde Wesel mit ihrem Kommissariat Vorbeugung schon jetzt im<br />
Rahmen der Bauleitplanung beteiligt wird. Überdies wird auf ein entsprechendes<br />
Beratungsangebot im Baugenehmigungs- / Freistellungsverfahren hingewiesen. Die<br />
Zusammenarbeit sollte intensiviert werden. Als weitere organisatorische Maßnahmen<br />
empfehlen sich Kooperationsverfahren oder Vereinbarungen, die eine enge<br />
Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen aus Polizei, Kommune, Bauwirtschaft,<br />
Architektur und Städtebau sowie Sozial- und Jugendhilfeeinrichtungen ermöglichen;<br />
mögliche Kooperationsformen wären in diesem Zusammenhang die Bildung von<br />
Netzwerken oder die regelmäßige Durchführung von Sicherheitskonferenzen.<br />
2.6.6 Ausbalanciertes Infrastrukturmanagement<br />
Die nachfrage- und altersgerechte Versorgungsstruktur stellt die wichtigste<br />
Stellschraube für eine bedarfsgerechte <strong>Gemeinde</strong>entwicklung dar. Die<br />
Kommunalpolitik muss hier jedoch einen Zielkonflikt lösen. Einerseits werden mit dem<br />
Erhalt und Ausbau infrastruktureller Einrichtungen wichtige Randbedingungen für den<br />
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