Gemeindeentwicklungsplan - Gemeinde Alpen
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1. 8 Allgemeine kommunalpolitische Aktivitäten<br />
Eine ganze Reihe kommunalpolitischer Aktivitäten haben unmittelbare Auswirkungen<br />
auf die langfristige Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong>. Hierzu zählt insbesondere die<br />
kommunale Bodenvorratspolitik oder Energieversorgungskonzepte. Auch die<br />
Tourismus- und Wirtschaftsförderung und Städtepartnerschaften können Auswirkungen<br />
auf die <strong>Gemeinde</strong>entwicklung haben. Die entsprechenden Konzepte und Maßnahmen<br />
sind vor dem Hintergrund der damit gewünschten Effekte im Rahmen der vorliegenden<br />
Untersuchung zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu formulieren.<br />
1.8.1 Grundstücksmanagement<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong> übernimmt mit seinen knapp 13.000 Einwohnern im räumlichen<br />
Gefüge des Kreises Wesel die grundzentralen Aufgaben einer eher ländlich<br />
strukturierten Kommune. Vor dem Hintergrund der regionalplanerischen Vorgaben<br />
(insbesondere der nur eigenbedarfsorientierten Entwicklung außerhalb des<br />
Siedlungsschwerpunktes) und engen fiskalischen Spielräumen der <strong>Gemeinde</strong> kommt<br />
dabei einer optimalen Ressourcennutzung auf allen Ebenen eine besondere Bedeutung<br />
zu. Daher strebt die <strong>Gemeinde</strong> seit Jahren auch eine Koordination ihres<br />
Grundstücksmanagements mit der Bauleitplanung an, um die durch die<br />
Flächennutzungsplanung definierten Entwicklungsräume mit Bebauungsplänen oder<br />
Satzungen (§§ 30, 34 und 35 BauGB) zielgerichtet im Rahmen einer vorausschauenden<br />
kommunalen Bodenvorratspolitik und unter Berücksichtigung der bestehenden<br />
städtebaulichen Zielkonzepte aufschließen zu können. Dabei sollen primär die Flächen<br />
einer Bebauung zugeführt werden, die sich bereits im kommunalen Eigentum befinden<br />
oder im Zuge von Erschließungs- und/oder Ablöseverträgen nach §§ 127 ff. BauGB<br />
kostenneutral gesichert werden können; bei besonderen Interessenlagen ist auf der Basis<br />
entsprechender städtebaulicher Verträge auch die Erarbeitung vorhabenbezogener<br />
Bebauungspläne im Sinne der §§ 11 und 12 BauGB denkbar. Durch diese Maßnahmen<br />
soll v. a. verhindert werden, dass die Flächenverfügbarkeit durch bodenspekulative<br />
Effekte beeinträchtigt und damit eine bedarfs- und nachfragegerechte Infrastruktur- und<br />
Bauflächenentwicklung erschwert wird. Stark hoheitlich geprägte Instrumente wie<br />
städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§ 165 ff. BauGB) oder Baugebote (§ 175 ff.<br />
BauGB) sind aufgrund ihres Zwangscharakters hingegen weder politisch gewünscht<br />
noch praktisch handhabbar.<br />
Im Rahmen ihrer Grundstückspolitik bedient sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong><br />
unterschiedlicher Umlegungsverfahren. Grundsätzliches Ziel ist es dabei, Grundstücke<br />
zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung<br />
(z.B. als Gemeinbedarfsflächen) geeignet sind. Grundsätzlich werden dabei alle im<br />
Umlegungsgebiet gelegenen Altgrundstücke nach ihrer Fläche rechnerisch<br />
zusammengefasst. Dies bildet die Umlegungsmasse, von der jeder ursprüngliche<br />
Grundstückseigentümer einen prozentualen Anteil hat. Danach werden u. a. die Flächen<br />
ausgeschieden, die als öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen oder<br />
landschaftsökologische Ausgleichsflächen festgesetzt sind. Der Rest der<br />
Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Diese werden dann<br />
entsprechend den ermittelten Flächenanteilen nach Wert oder Fläche verteilt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Alpen</strong> hat in den letzten Jahren allerdings leider keine guten Erfahrungen<br />
mit der klassischen Umlegung nach § 45 ff. BauGB sammeln können. Im formalisierten<br />
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