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Gemeindeentwicklungsplan - Gemeinde Alpen

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damit übermäßigen Leerständen führen soll. Insoweit sollte die <strong>Gemeinde</strong> eine gewisse<br />

Zurückhaltung bei der Neuausweisung von Wohnbauflächen üben.<br />

2.4 Gemischte Bauflächen<br />

Die gemischten Bauflächen sind im Rahmen der <strong><strong>Gemeinde</strong>entwicklungsplan</strong>ung je<br />

nach ihren besonderen Funktionen aufgegliedert. Ihre Ausdehnung und Abgrenzung<br />

richtet sich nach der gewachsenen Ortsstruktur sowie den künftigen Leitbildern und<br />

Zielen der Ortsentwicklung. Mischgebiete dienen dabei dem Wohnen und der<br />

gleichrangigen Unterbringung von nicht wesentlich störenden gewerblichen<br />

Nutzungen. Hier gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme, d. h. es wird von<br />

einer gewissen Zumutbarkeit von gewerblichen Beeinträchtigungen ausgegangen, die<br />

jedoch bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten dürfen.<br />

Die Abgrenzung von Mischgebieten gegenüber den Wohnbauflächen und gewerblichen<br />

Bereichen ist in <strong>Alpen</strong> infolge des historisch gewachsenen, oft mosaikartigen<br />

Nutzungsbestandes schwierig. Die Darstellung als Mischgebiet im FNP erfolgt daher i.<br />

d. R. nur bei einer klar erkennbaren Durchmischung der betreffenden Ortsbereiche. In<br />

Einzelfällen stellt die vorbereitende Bauleitplanung eine Mischgebietsnutzung quasi zur<br />

Disposition; dann ist allerdings im Rahmen der Bebauungsplanung durch geeignete<br />

Maßnahmen sicher zu stellen, dass eine adäquate Nutzungsmischung von Wohnen und<br />

nicht störendem Gewerbe möglich wird (z. B. vertikale oder horizontale Gliederung der<br />

betreffenden Baugebiete). Hierdurch kann eine dynamische Trennung unterschiedlich<br />

immissionsempfindlicher Siedlungsbereiche erreicht werden. Diese räumliche<br />

Segregation bewirkt eine Gliederung der örtlichen Bauflächen und trägt zu einer<br />

Abschirmung der lokalen Gewerbegebiete gegenüber der örtlichen Wohnfunktion bei.<br />

In der Ortschaft <strong>Alpen</strong> erstreckt sich die Darstellung der gemischten Bauflächen in<br />

erster Linie auf den historischen Ortskern. Dieser Bereich ist durch eine starke<br />

Nutzungsmischung gekennzeichnet. Besondere Bedeutung kommt dabei dem örtlichen<br />

Einzelhandel zu, der sich durch eine klein- und mittelständische Branchendiversifikation<br />

charakterisiert. Dabei hat sich dort in den letzten Jahrzehnten ein<br />

durchaus tragfähiges Kleinzentrum für Waren des täglichen Bedarfs entwickelt. Diese<br />

Kerngebietsfunktion gilt es durch gezielte städtebauliche Maßnahmen weiterhin zu<br />

sichern und weiter zu entwickeln. Die Ziele der städtebaulichen Entwicklung im<br />

Ortskern von <strong>Alpen</strong> sind in diesem Zusammenhang vor allem auf eine Verbesserung<br />

seiner unterzentralen Funktion ausgerichtet. Die nachfrageorientierte Weiterentwicklung<br />

dieses Kernbereich ist insbesondere durch eine Stärkung der Angebote im<br />

Bereich der Dienstleistungen zu unterstützen. Darüber hinaus sollte eine<br />

Attraktivitätssteigerung durch die zusätzliche Ansiedlung von weiteren Betrieben für<br />

die Nahversorgung bewirkt werden; dies kann beispielsweise durch die Entwicklung<br />

kleinflächiger Einzelhandelsgeschäfte und eine möglichst stark differenzierte<br />

Branchenstruktur geschehen. Damit ist ein stärkerer räumlicher Konzentrationsprozess<br />

verbunden, der jedoch insbesondere der älteren und weitgehend immobilen<br />

Bevölkerung zu Gute kommen kann („Ort der kurzen Wege“). Parallel dazu ist<br />

natürlich auch auf eine bedarfsgerechte Ausweisung von Flächen für den ruhenden<br />

Verkehr sowie eine ausreichende ÖPNV- und Radverkehrsanbindung zu achten. Auf<br />

die Ergebnisse und Empfehlungen der Einzelhandelsstrukturuntersuchung und des<br />

städtebaulichen Gutachtens sei an dieser Stelle nochmals verwiesen.<br />

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